Wie berechne ich meine Zakah und wann muss ich Zakah abgeben?

Wie berechne ich meine Zakah und wann muss ich Zakah abgeben?

Scheich Abu Mikail

 

Bismillah.

Meine edlen Geschwister da viele von euch immer wieder die selben Fragen bezüglich Zakah haben, beschloss ich einen kurzen Text darüber zu verfassen, was der Mehrheit helfen sollte dieses Anliegen zu verstehen.

An erster Stelle hier möchte ich klären, dass die Zakah eine Pflichtsteuer ist. Sie wird meist als Almosensteuer bezeichnet, dies ist jedoch falsch. Almosen ist "Sadaqah" auf Arabisch. Zakah ist die Pflichtsteuer, die einer abgeben muss, wenn er einen bestimmten Betrag/Ertrag erreicht hat, was man "Nisab" nennt.

Viele denken, dass man wenn man ein Jahr 100 Euro (oder einen x-beliebigen Betrag) hat, dann davon die Zakah abgeben muss. Das stimmt so nicht.

Zakah hat eben einen "Nisab" der erreicht werden muss, erst dann wird sie fällig. Dies auch nur von einem Muslim, der das Reifealter erreicht hat, Verstand besitzt und dieser "Nisab" ein Jahr durchgehen bei ihm vorhanden ist. Dieser Nisab kann zum Beispiel euer Notgroschen sein oder Geld das ihr zuviel habt und es spart. Es darf kein Geld sein, dass ihr benötigt. Auf Wohnungen, Möbel, Autos, etc. muss man keine Zakah abgeben, außer man handelt mit ihnen. Auch gilt das nicht, wenn ihr Schulden habt. Wenn ihr eventuell irgendwo 5000 Euro euch geliehen habt und ihr spart darauf dies abzuzahlen, darauf muss man auch keine Zakah abgeben.

Zakah könnte man im Deutschen wie folgt definieren: Eine bestimmte Abgabe von einem bestimmten Vermögen, die zu einer bestimmten Zeit an bestimmte Menschen abgegeben wird.

Ich werde hier nur auf Geld, Gold und Silber eingehen, weil es sonst zu viel wird und diese am häufigsten benutzt und erfragt werden.

Der Nisab von Gold beträgt ca. 85g. Wenn jemand 85g oder mehr reines Gold besitzt, dann muss er hierauf seine Zakah bezahlen. Natürlich immer beachten, dass es ein Jahr gelagert werden muss und wenn man nach einem Jahr 85g oder mehr hat, dann wird die Zakah fällig. Auf den Schmuck der Frau fällt keine Zakah.

Der Nisab von Silber beträgt ca. 595g. Wenn jemand 595g oder mehr reines Silber besitzt, wird die Zakah für ihn fällig.

Der Nisab für Geld ist nach der besten und gerechstesten Meinung der Nisab von Silber im Gegenwert natürlich. Das bedeutet wenn dein Gespartes den Wert von 595g von Silber erreicht, wird die Zakah für dich verpflichtend. Aktuell liegt der Silberwert für 1g bei 0.42 Euro, wenn man dies mal 595g nimmt, kommt man ca auf 250 Euro. Das kann sich natürlich immern ändern. Aber wenn dein Erspartes nun 250 Euro erreicht wird für dich die Zakah pflicht.

(Manche sagen erst beim Goldwert, aber so würden sehr viele Muslime nicht ihre Abgabe betätigen und anderen würde es fehlen, deswegen bevorzuge ich die obrige Meinung)

Jedes wird für sich selbst berechnet. Man zählt nicht alles zusammen und schaut ob es den Nisab erreicht hat. Nein jeder Wert für sich selbst. Für Gold erst wenn es den Goldwert für den eigenen Nisab erreicht hat, Silber wenn es den eigenen Nisab erreicht hat und Geld wenn es den eigenen Nisab erreicht hat.

 

Wie und wann wird sie zur Pflicht?

Um das ganze richtig zu erklären. Nicht sobald du 250 Euro hast (ich bleibe mal bei diesem Betrag für die Erklärungen und Beispiele) musst die Zakah zahlen. Viele sagen auch nimm dir ein Datum und dann schau bis nächstes Jahr was du hast und gib davon. Auch nicht richtig!

Sobald du 250 Euro erreicht hast, tritt der Pflichtzustand (so nenn ichs mal) ein und wenn dieser Zustand 1 Jahr lang bleibt, dann nach einem Jahr wird die Zakah auf diese 250 Eurp pflicht. Also wenn du z.B. am 1.1.2016 diese 250 Euro auf den Kante hast und diese bleiben bis zum 1.1.2017 gepart, dann musst du erst die Zakah entrichten.

Wenn jedoch das Geld benötigt wird und man nimmt z.B. 100 Euro davon, dann fällt die Pflicht weg, bis wieder diese 250 Euro erreicht wurden. Beispiel:

Am 1.1.2016 hast 300 Euro, d.h. ab jetzt zählst du ein Jahr. Nun, am 1.4.2016, kommt eine Problemsituation und du brauchst davon 150 Euro und dir bleiben 150. Was passiert? Du hörst auf zu zählen, denn die Pflicht ist entfallen. Und erst wenn du wieder über 250 bist gehts wieder los. Als wenn du dann am 1.7.2016 wieder die 250 erreicht oder überschritten hast, zählst du von diesem Tag an ein Jahr. Wichtig ist hier: Allah sieht, hört und weiss alles. Betrügen bringt hier nichts. Es geht nur darum, wenn das gesparte Geld wirklich benötigt wird.

Bie Gold und Silber ist es wichtig, dass es rein ist! Ich mache mal ein Beispiel mit Gold:

Reineis Gold ist 24 Karat (auch mit 999 gekennzeichnet). Wenn davon 85g erreicht wurde, gibt man die Zakah nach einem Jahr.

Was ist nun mit Gold, welches weniger Karat hat, z.B. 21,18,16 etc.? Dies wird anders gerechnet, so dass es den Wert von 85g reinem Gold erreicht.

Dies rechnet man wie folgt:

1: 24 Karat Gold (also reines Gold) wird so berechnet:    (24 x 85) : 24 = 85

2: 21 Karat Gold: (24 x 85) : 21 = 97.14

3: 18 Karat Gold: (24 x 85) : 18 = 113.33

4: 16 Karat Gold: (24 x 85) : 16 = 127.5

und so weiter!

Das heisst, wenn du 18 Karat Gold sparst, dann erreichst du deinen Nisab erst bei 113.33g Gold (was 85g reinem Gold entspricht). Das selbe wird mit Silber gemacht.

 

Wie rechne ich meine Zakah aus und wieviel ist Pflicht.?

Damit haben viele ein Problem und greifen meistens auf Zakahrechner zurück, was erlaubt ist, aber ich zeige euch wie es ganz einfach geht.

Zu allererst liegt der prozentuale Ansatz bei 2,5% von Nisab oder 1/40 davon, was das selbe ist. Das bedeutet, wenn du deinen Nisab erreicht hast und dieser ein Jahr gelegen ist, nimmst du davon 2,5% und gibst dies als deine Pflichtsteuer (Zakah) ab.

Wir machen dazu ein Beispiel:

Du hast 4000 Euro ein Jahr lang gespart auf der Seite liegen gehabt. Jetzt kommt der Tag, an dem du deine Zakah entrichten musst. Du nimmst deine 4000 euro und rechnest wie folgt:

1: 4000 : 40 = 100 Euro

oder

2: 4000 x 0,025 = 100 Euro

Und dies kannst du nun mit deinem Nisab machen. Einfach die 4000 durch deinen Nisab ersetzen.

 

- Was ist nun wenn man Erspartes steigt und sinkt aber nicht unter die Grenze vom Nisab fällt. Also z.B. hast am 1.1.2016 300 Euro, da startet deine Zählung. Dann am 1.4.2016 kommen 300 Euro dazu, dann liegst du bei 600 Euro, dann am 1.6.2016 kommen 100 Euro dazu und du bist bei 700 Euro. Am 1.9.2016 brauchst du 200 Euro, es bleiben 500 Euro (Achtung es fällt nicht unter 250 Euro den Nisab). Es bleiben dir dann am 1.1.2017 500 Euro. Wie wird da die Zakah berechnet? Nehme ich die 300 die am Anfang waren oder die 500 die am Ende sind?

Hier sagen die Gelehrten du ermittelst den Mittelwert bzw Durchschnittswert. So dass du auf eine Zahl kommst, die du immer 12 Monate lang hattest.

Das heisst wir nehmen die 300 Euro am Anfang addieren die 500 Euro am Ende und haben 800 Euro. Dann durch 2 teilen. Das Ergebnis ist 400. Dann zahlen wird von diesen 400 unsere Zakah.

Manche sagen, du nimmst das was am Ende bleibt und gibst davon die Zakah (solange es über den Nisab ist). Hier Beispiel wären es dann 500. Das wäre die sicherere Variante sagen die Gelehrten.

 

Wir nehmen unser Beispiel von oben:

- Was machst du wenn Geld dazugekommen ist aber nichts genommen wurde. Zum Beispiel du hast 300 Euro und innerhalb des Jahres kamen noch 700 Euro dazu und am Tag der für die Zakah gedacht ist hast du 1000 Euro. Hier ist es einfach. Da gibst du von den 1000 Euro deine Zakah.

Manche unterscheiden hier bezüglich durch Gewinn hinzugekommen oder durch andere Sachen wie Erbe. Aber am einfachsten ist es von allem die Zakah zu geben, wenn der Tag gekommen ist.

Andere unterscheiden auch, wenn unterschiedliche Summe dazu gekommen sind, wie z.B. wenn du einmal 500 Euro dazu tust und ein anderes mal 300. Aber auch hier ist es am einfachsten auf alles seine Zakah zu geben. Ich möchte nicht zu arg in Detail reingehen.

 

An wen darf Zakah gegeben werden?

Im edlen Buch werden 8 Kategorien erwähnt, Allah sagt im Quran:

Die Steuern sind nur für die Armen, die Bedürftigen, diejenigen, die damit beschäftigt sind, diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, (den Loskauf von) Sklaven, die Verschuldeten, jene auf Allahs Weg und den Reisenden, als Verpflichtung von Allah. Allah ist Allwissend und Allweise." (Quran 9:60)

Wir gehen kurz darauf ein:

1. Die Armen: Ein Armer (arab. Faqir) ist eine Person, die nicht einmal die Hälfte seiner Bedürfnisse stillen kann.

2. Die Bedürftigen: Ein Bedürftiger (arab. Miskin) ist eine Person, die mehr als die Hälfte seiner Bedürfnisse stillen kann, aber nicht seine ganzen notwendigen Bedürfnisse.

3. Diejenigen, die mit Zakat beschäftigt sind, d.h. jene, die gehen um die Zakah den Leuten zu geben.

4. Diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, d.h. Nichtmuslime, deren Herzen für den Islam geöffnet werden sollen. Aber auch Muslimen, die in ihrem Glauben schwach sind, darf mit Geld geholfen werden.

5. Die Sklaven befreien mit der Zakah.

6. Verschuldete Personen; wenn du Geschwister kennst, die Schuld haben, kannst du denen deine Zakah geben, damit du ihnen Erleichterung im Diesseits gibst.

7. Jene auf Allahs Weg, sind die in eine Schlacht ziehen für Allah oder auch jene die Hadsch oder Umrah machen wollen, aber kein Geld dafür haben. Auch fallen hier die Studenten des Wissens rein, die ihre Zeit dem Studium des Islam widmen und nicht genug haben ihre Bedürfnisse zu decken (man könnte sie auch unter den Bedürftigen eintragen).

8. Reisende, der sein Geld verloren hat oder es zu Ende gegangen ist.

 

Wem darf ich keine Zakah geben?

1. Familienmitglieder des Prophten sallahu aleihi we sellema

2. Sklaven, die nichts besitzen dürfen (Weil wenn man ihnen geben würde ihr Herr es ihnen wegnehmen würde)

3. Verwandte, die man genereell finanzieren muss, wie z.B. Frau, Kinder, Eltern, etc.

4. Reiche

 

Ich hoffe, dass ich das Wichtigste erwähnt habe und es trotzdem kurz genug ist. Falls ich etwas wichtiges ausgelassen habe oder Fehler enthalten sind, könnt ihr mich gerne darauf hinweisen.

Möge Allah es von mir annehmen und ein Nutzen für euch sein lassen. Alles was richtig ist, ist von Allah und alles was falsch ist, ist von mir und vom Schaitan. Ich bitte Allah darum um Vergebung. Möge Allah euch segnen.

Euer Bruder im Islam

Abu Mikail

 

Quelle: http://hasanaat.net/texte/46-wie-berechne-ich-meine-zakah-und-wann-muss-ich-zakah-abgeben

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Die Zekah

Die Zakaah

 

Kurze Abhandlung
über die Abgabepflicht im Islam

von
Sheikh Abdul-Aziiz ibn Baaz



Vorwort

Im Namen Allahs, des Barmherzigen, des Erbarmers

Alles Lob gebührt Allah allein, und mögen Segen und Heil auf demjenigen, nach dem es keinen Propheten mehr geben wird, und auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Das Motiv dieser Abhandlung ist die Mahnung und das Erinnern an die Pflicht der *Abgabe (Zakaah), mit der viele Muslime allzu sorglos umgehen. Trotz ihrer enormen Bedeutung und trotz daß sie eine der fünf Säulen des Islam darstellt, auf denen dieser gebaut, und ohne die dessen Errichtung nicht möglich ist, entrichten viele die Abgabe nicht so, wie vorgeschrieben.

*Arabisch: Zakaah; die Pflicht zur Entrichtung einer am Besitz bemessenen, geringen Abgabe an Bedürftige. Die Höhe der Abgabe, sowie die Definition der Bedürftigen, sind im Qur’an und den Überlieferungen des Propheten Muhammad (Friede und Segen auf ihm) festgelegt.

Der Prophet Muhammad (Der Segen und Friede Allahs auf ihm) sagte entsprechend: „Der Islam wurde auf fünf gebaut: Der Bezeugung, daß es keine Gottheit ausser Allah gibt und daß Muhammad der Gesandte Allahs ist und auf dem Verrichten des Gebets und dem Entrichten der Abgabe (Zakah) und dem Fasten im Ramadan und der Pilgerfahrt zum Hause (Allahs).“ [Bukhari, Muslim]

Auch stellt die Pflicht der Muslime, die Abgabe zu leisten, aufgrund der Vielzahl ihrer Nutzen und ihrer dringenden Notwendigkeit bezüglich den Bedürftigen unter den Muslimen, eine der am deutlichsten erkennbaren Vortrefflichkeiten des Islam dar.

Ein Nutzen der Zakaah besteht in der Festigung einer freundschaftlichen Verbundenheit zwischen reich und arm, da der Mensch veranlagt ist, Zuneigung zu demjenigen zu entwickeln, der ihm gegenüber Wohltätigkeit zeigt.

Ein weiterer Nutzen besteht in der Reinigung und Läuterung der menschlichen Seele. Durch die Abgabepflicht entfernt sich der Mensch von den charaktereigenschaften Geiz und Habgier, worauf der edle Qur’an wie folgt hinweist:

<> (Qur’an 9:103)

Des Weiteren wird der Muslim an Eigenschaften wie Güte, Großzügigkeit und Mitgefühl gegenüber dem Bedürftigen gewöhnt.

Die Abgabe ist ausserdem eine Möglichkeit, um reichen Segen und eine Vermehrung des eigenen Wohlstands herbeizuführen, womit das Ausgegebene von Allah dem Erhabenen ersetzt wird.
So spricht Allah der Erhabene im Qur’an:

<> (Qur’an 34:39)

Und der Prophet Muhammad (der Segen und Friede Allahs mögen auf ihm sein) sagt in einer richtigen Überlieferung:

„Allah der Mächtige und Erhabene spricht: ‚Oh Sohn Adams (gemeint ist hiermit der Mensch), spende [von deinem Besitz] und Wir spenden dir [Besitz].’“

 

 

Besitz, für den die Zakaah entrichtet werden muß

Die Pflicht, die Zakaah zu entrichten, ist bei vier Arten von Besitz gegeben:

1. Was geerntet wird an Feldfrüchten, Obst ect.
2. Frei weidendes Vieh, wie beispielsweise Kühe, Schafe, Ziegen etc.
3. Gold und Silber
4. Warengüter (alle Art von Ware, die zum Verkauf bestimmt ist)

Für jede dieser vier Arten von Besitz ist ein bestimmtes Mindestvermögen (Arabisch: Nisaab) festgelegt.

Wird dieses unterschritten, besteht keine Pflicht zur Abgabe.


 

 

Ernte

Das Mindestvermögen für die Ernte von Feldfrüchten (Getreide, Reis etc.), Obst u.ä. beträgt fünf Awsaaq (Arabisches Hohlmaß). Ein wasq (Singular von Awsaaq) ist gleichzusetzen mit sechzig Saa’ (Ebenfalls arabisches Hohlmaß) zur Zeit des Propheten (der Segen und Friede Allahs auf ihm). Somit beträgt das genannte Mindestvermögen für Erntefrüchte jeder Art dreihundert Saa’ zur Zeit des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm). Ein Saa’ des Propheten (Segen und Friede auf ihm) beträgt viermal die Menge an beispielsweise Datteln, Rosienen, Weizen, Reis, Gerste u.ä., die in die beiden zusammengelegten Handflächen eines Mannes mittlerer Statur gehäuft werden kann.

Die Pflichtabgabe für diese Erntefrüchte beträgt ein Zehntel (zehn Prozent) des Ertrags, wenn die Pflanzen nicht mit Aufwand verbunden von Menschenhand bewässert werden müssen, d.h., wenn die Pflanzen durch Regen, natürliche Gewässer, Quellen etc. Bewässert werden. Wenn aber die Pflanzungen von Menschenhand und mit Aufwand bewässert werden, wie beispielsweise mittels Wasserrädern, Wasserpumpen etc., so beträgt die Pflichtabgabe gemäß einer richtigen Überlieferung des Gesandten Allahs (der Segen und Friede Allahs auf ihm), die Hälfte eines Zehntels (fünf Prozent) des Ernteertrags.


 

 

Frei weidendes Vieh

Das Mindestvermögen für frei weidendes Vieh wird in richtigen Überlieferungen des Gesandten Allahs (Segen und Friede auf ihm) dargelegt.

Wer sich hierrüber informieren möchte, sollte sich in dieser Frage an die Gelehrten wenden, um detaillierte Auskunft zu erhalten. Würde es nicht den Rahmen dieser kurzen und zusammengefaßten Abhandlung sprengen, wäre dieses Thema der Vollständigkeit halber an dieser Stelle ausführlich behandelt worden.

 

Gold und Silber

Das Mindestvermögen für Silber beträgt 140 Mithqaal*. Dies entspricht, gemessen in saudischen Dirham, 56 Real**. Das Mindestvermögen für Gold beträgt 20 Mithqaal. Dies entspricht elf saudi arabischen Pfund und drei Siebtel eines Pfundes, was mit 92 Gramm Gold gleichzusetzen ist.

*Arabische Gewichtseinheit; 1 Mithqaal= 4,6g nach Aussage Ibn Baazs
**Der Wert des hier genannten "Real" ist nicht gleichzusetzen mit dem des heutigen, saudischen Real

Die Abgabepflicht für Gold und Silber beträgt jeweils 2,5 Prozent des Gesamtvermögens in Gold oder Silber, welches ein Jahr* lang das Mindestvermögen nicht unterschreitet.

*Ein Jahr entsprechend dem islamischen Kalender (Hijri/ Mondjahr)

Regel ist, daß ein Profit* dem Grundvermögen zugerechnet, und somit also kein neues Berechnungsjahr (für den Profit) begonnen wird.
Das gleiche gilt für eine Vieherde. Ein Zuwachs der Herde wird immer dem Grundvermögen zugerechnet. (Somit beginnt das Berechnungsjahr mit dem Tag, an dem die Grenze des Mindestvermögens überschritten wird.)

*Ein Profit, welcher aus diesem Gold/ Silber erwirtschaftet wird z.B. durch Anlage in ein Unternehmen, Investition in Handel etc.

 

 

Geld

Auf heutige Währung, egal, ob sie Dinar, Dirham oder Dollar genannt wird, wird die Regelung der Zakaah für Silber und Gold angewendet. Überschreitet das Vermögen den Wert des Mindestvermögens in Gold oder Silber* und verstreicht ein Jahr, so muß die Zakaah dafür entrichtet werden.

*Es wird hier von Gold oder Silber das jeweils niedrigste der beiden (unterschiedlichen) Mindestvermögen gewählt. Dies hängt vom momentanen Wert von Gold und Silber ab

Unter die gleiche Regelung (wie für Gold und Silber) fällt Gold- und Silberschmuck beispielsweise der Frau. Speziell dann, wenn der Schmuck selbst das Mindestvermögen überschreitet und ein Jahr darüber vergangen ist. Dann muß, entsprechend der richtigeren der beiden unterschiedlichen Aussagen der Gelehrten, auch für Gold- und Silberschmuck die Zakaah entrichtet werden, selbst wenn der Schmuck für den täglichen Gebrauch oder als Leihgabe bestimmt ist.
Diese Aussage ist auf der allgemein gehaltenen Formulierung des Propheten (Allahs Segen und Heil auf ihm) begründet, in welcher er sagt:

„Kein Besitzer von Gold und Silber, der nicht ihr Recht erfüllt [die Zakaah entrichtet], dem nicht am jüngsten Tag Platten aus Feuer bereitet werden...“

Auch ist in einer Überlieferung des Propheten (Segen und Friede auf ihm) bestätigt, daß er am Arm einer Frau zwei Armreife aus Gold sah und fragte: „Gibst du die Zakaah für diese?“ Sie antwortete: „Nein“. Da sagte er: „Wärest du erfreut, wenn Allah dir wegen diesen beiden am Jüngsten Tag zwei Armreife aus Feuer anlegen würde?“ Da warf sie die beiden (Armreife) von sich und sagte: „Diese beiden sind für Allah und Seinen Gesandten.“ [Abu Dawud, Nasa'i]

In einer Überlieferung von Umm Salamah (Allahs Wohlgefallen auf ihr - Eine der Ehefrauen des Propheten (der Segen und Friede Allahs auf ihm und seiner Familie)) ist bestätigt, daß sie eine goldene Münzkette* trug und fragte: „Oh Gesandter Allahs, ist diese ein Schatz?“ Er (der Segen und Friede Allahs auf ihm) sagte: „Das, was (das Maß) erreicht, daß die Zakaah entrichtet werden muß, und dann die Zakah dafür entrichtet wird, ist kein Schatz.“

*Arabisch: Awdaah; ein aus Goldmünzen gefertigtes Schmuckstück

Es sind ausser dieser Überlieferung noch weitere nachgewiesen, welche die gleiche Bedeutung in der Aussage zu diesem Thema haben.


 

Warengüter

Was Warengüter angeht, so ist damit all das gemeint, was zum Verkauf bestimmt ist.

Es wird hier am Ende des Jahres (Ein Jahr nach Beginn des Handels/ Geschäfts, und dann jährlich) der Gesamtwert der Waren errechnet, wobei vom tatsächlichen Wert der Ware ausgegangen wird, ganz gleich, ob dieser über oder unter dem Verkaufspreis liegt. Von diesem Gesamtwert werden dann (wenn der Wert über dem Mindestvermögen für Gold oder Silber liegt) 2,5% als Zakaah entrichtet.

In einer Überlieferung von Samura ist berichtet, daß er sagte: „Der Gesandte Allahs –der Segen und Friede Allahs auf ihm – hat uns befohlen, die Spende aus dem, was wir zum Verkauf vorbereitet hatten, zu entrichten.“ [Abu Dawud]

Unter den Begriff der Warengüter fallen auch Grund und Boden, der verkauft werden soll, Gebäude, Kraftfahrzeuge, Wasserpumpen, kurz: Alles, was zum Verkauf bestimmt ist.


 

Mieteinnahmen
Für Häuser und Wohnungen, die vermietet, nicht aber verkauft werden sollen, wird die Zakaah für den Gewinn aus den Mieteinnahmen entrichtet, sobald ein Jahr verstrichen ist (und nachdem das Mindestvermögen erreicht ist).

Somit muß die Zakaah in diesem Fall also nicht für den Wert der Gebäude oder Wohnungen selbst entrichtet werden. Unter diese Regelung fallen auch beispielsweise Mietwagen und Taxen, da der Besitzer diese nicht für den Verkauf, sondern für den Gebrauch erworben hat.

Wenn also der Gewinn aus Mieteinnahmen, Tixifahrten etc. das Vermögen des Besitzers auf über das festgesetzte Mindestvermögen ansteigen lässt, und es dieses ein Jahr lang nicht unterschreitet, so muß er nach Ablauf der Jahresfrist die Zakaah aus diesem Vermögen entrichten, egal, ob er es zum Bestreiten des Lebensunterhalts nutzt, es für eine geplante Heirat oder den Kauf eines Eigenheims bestimmt hat, oder eventuelle Schulden damit abbezahlt etc.

Auf diese Regelung im Fall eines Gebrauchsgegenstandes, aus dem Gewinn geschlagen wird (vermietete Wohnung, Taxi, Mietfahrzeuge usw.), weisen die islamische Gesetzgebung und die entsprechenden Beweise hin.

[Hinweis: Verschiedenartige Vermögen einer Person (beispielsweise vorhandenes Geldvermögen, Einkommen, Gold und Silber, Warengüter, Mietwohnungen etc.) werden zusammengefasst und der Gesamtwert ermittelt. Liegt dann dieser Gesamtwert für ein Jahr über dem Mindestvermögen für Gold oder Silber, so muß die Zakaah von 2,5% entrichtet werden.]


 

Die Zakaah im Fall von Verschuldung

Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß die richtige Aussage unter den Gelehrten die ist, die besagt, daß Schulden, die abbezahlt werden müssen, die Pflicht zum Entrichten der Zakaah nicht aussetzen (wenn das vorhandene Vermögen an Geld, Waren und/oder Vieh das festgelegte Mindestvermögen übersteigt).

 

Die Zakaah von Waisen und geistig Behinderte

Auch wird, entsprechend der Aussage der meisten Gelehrten, aus dem Vermögen von Waisen und geistig behinderten Muslimen die Zakaah entrichtet.

So ist es die Verpflichtung des jeweiligen Vormunds, diese nach Ablauf der Jahresfrist mit der Absicht gegeben, die Pflicht der Zakaah stellvertretend für die Person zu entrichten, für die er die Verantwortung trägt.

Diese Aussage stützt sich auf der allgemeinen Aussage der jeweiligen Beweise, wie zum Beispiel die Aussage des Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) in der Überlieferung von Mu’aadh, als der Prophet (Segen und Heil auf ihm) diesen zu den Menschen im Jemen entsandte:

"Wahrlich, Allah hat ihnen eine Spende aus ihrem Vermögen zur Pflicht gemacht, die von ihren Wohlhabenden (weg)genommen wird und an ihre Bedürftigen (zurück)gegeben wird."


Diejenigen, die ein Recht auf die Zakaah haben

Die Zakaah ist ein Recht, welches Allah der Erhabene von Seinen Dienern einfordert.

Es ist nicht erlaubt, die Abgabe an den zu entrichten, der keine Berechtigung hat, diese zu empfangen, oder den Betrag der Abgabe zum eigenen Vorteil zu verwenden, oder mit diesem Betrag einen persönlichen Nachteil aufzuheben oder abzuwenden.

So ist es die Pflicht des Muslim, die Zakaah an die zu entrichten, welche ein Recht auf diese haben (Arabisch: Ahlu Zakah; die "Leute der Zakah"), und er darf die Abgabe nicht für etwas anderes benutzen.

Er soll sie mit reinem Gewissen, allein und aufrichtig für die Zufriedenheit Allahs entrichten, um seine Verpflichtung gegenüber Allah zu erfüllen, was ihm das Anrecht auf reichliche Belohnung und Ausgleich verleiht.

Allah hat in Seinem edlen Buch, dem Qur'an, diejenigen klar beschrieben, die ein Recht auf die Zakaah haben. Allah spricht im Qur'an:

<> (Qur'an 9:60)

Daß Allah der Erhabene diesen Abschnitt mit genau diesen zwei seiner erhabenen Namen beschließt, soll ein Hinweis darauf sein, daß Allah wissend über die Situation seiner Diener ist, und darüber, wer tatsächlich ein Anrecht auf die Zakaah hat, und wer nicht, und daß Er der Weise handelnde in Seinen Gesetzen für die Menschen und Seiner Bestimmung der Dinge ist.

So soll alles seinem, von Allah vorgeschriebenen Platz zugeordnet werden. Auch wenn manches der Weisheit Allahs einigen Menschen verborgen bleibt, so vertrauen doch Seine aufrichtigen Diener Seinem Regelwerk für die Menschen und unterwerfen sich Seinen Anordnungen.

Allah der Erhabene ist derjenige, den wir für uns und die Muslime um Erfolg im Streben nach Wissen in Seiner Religion bitten, und um Ehrlichkeit im Umgang mit Ihm.

Wir bitten Allah um Eifer im Streben nach dem, das Ihn zufrieden mit uns macht, und bitten Ihn, uns von dem entfernt zu halten, das Seinen Zorn zur Folge hat. Er ist der Hörende, der Nahe.

Möge der Segen und Friede Allahs auf Seinem Diener und Gesandten Muhammad und auf dessen Familie und dessen Gefährten sein.

 

Muhammad S. Al-Almany
Quelle:

islamhouse.com

 

 

Die Wahrheit im Herzen

Die Aussagen hier spiegelt nicht unbedingt unsere Meinung wieder, doch möchten wir das hier trotzdem so stehen lassen.

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