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0057. Frage: Fatwa bezüglich Fehlgeburt
#1
Fatwa bezüglich Fehlgeburt



57. Frage: Manche Frauen haben Fehlgeburten. Manchmal kommt der Fetus vollkommen geformt heraus und manchmal nicht. Ich würde gerne die Fatwa für das Gebet in beiden Situationen erklärt haben.



Antwort: Wenn eine Frau eine Fehlgeburt hat und der Fetus klare menschliche Züge besitzt, wie Kopf, Hand, Fuß und so weiter, dann ist ihre Blutung eine Wochenbettblutung. Sie befolgt die Regeln für die Wochenbettblutungen. Sie betet oder fasten nicht und ihr Ehemann kann keinen Geschlechtsverkehr mit ihr haben, bis die Blutung aufhört oder bis 40. Tage vervollständigt sind. Wenn die Blutung vor dem 40. Tag stoppt, muss sie Ghusl machen, beten, im Ramadhan fasten und ihr Ehemann darf Geschlechtsverkehr mit ihr haben.
Es gibt für die Blutung nach der Geburt keine minimale Länge. Sie kann nach 10 Tagen beendet sein oder mehr oder weniger, und dann muss sie Ghusl machen und alle Gesetze für die Menschen mit ritueller Reinheit werden auf sie angewendet. Wenn sie nach dem 40. Tag irgendwelches Blut sieht, wird es als Blutung durch Krankheit angesehen. Sie würde dann mit der Blutung beten und fasten und es ist ihrem Ehemann erlaubt, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Sie muss für jede Gebetszeit Wudu machen wie die Mustahaadha, wie der Prophet Sas zu Fatima bint Abu Hubaisch :raha: sagte:

"Mach die Gebetswaschung zu jeder Gebetszeit."*

Wenn das Blut, das nach der Zeitspanne von 40. Tagen noch fließt, mit der Zeit ihrer Regel zusammenfällt, dann gelten die Gesetze für die Menstruation. Es ist ihr dann verboten, zu beten oder zu fasten, bis sie rein wird. Und es ist ihrem Ehemann verboten, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben.
Wenn das, was aus der Frau kommt, allerdings nicht einem menschlichen Wesen ähnelt, also wenn es nur ein glattes Stückchen Fleisch oder ein Blutklumpen ist, dann befolgt sie die Gesetze für die Mustahaadha und nicht die für die Wöchnerin. Sie sollte beten, im Ramadhan fasten und darf Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann haben.
Sie sollte wie die Mustahaadha Wudu für die Zeit eines jeden Gebets machen, während sie sich mit einer Einlage oder etwas Ähnlichem vom Blut rein hält, bis die Blutung aufhört. Sie darf auch Dhuhr und 'Asrgebet kombiniert zusammen beten und Maghrib und 'Ishagebet. Sie darf auch Wudu für die kombinierten Gebete machen und einen getrennten Wudu für das Fajrgebet, aufgrund des Hadith von Hamnah bint Jahsch. Dies ist so, weil sie gemäß den Leuten des Wissens wie die Mustahaadha behandelt wird.

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* Wie schon zuvor erwähnt, fand der Übersetzer den Hadith mit exakt diesem Wortlaut nicht. Die authentischen Überlieferungen bei Al-Bukhary und Muslim stellen einfach nur fest, dass sie zu jedem Gebet Wudu machen muss.


Schaikh bin Baz
  


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