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143. Frage: Hajj einer menstruierenden Frau
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Hajj einer menstruierenden Frau


143. Frage: Wie lautet die Fatwa bezüglich einer Frau, die in den Tagen des Hajj ihre Regel hatte? Ist der Hajj den sie verrichtete, gültig?


Antwort: Wenn eine Frau in den Tagen des Hajj ihre Regel bekommt, verrichtet sie alle Riten des Hajj außer Tawaf [die Umrundung der Ka'ba] und Sa'i [das Eilen zwischen den Hügeln Safa und Marwa]. Diese Riten darf sie erst vollziehen, wenn sie wieder rein ist. Wenn sie rein wird, macht sie Ghusl und dann vervollständigt sie Tawaf und Sa'i zwischen Safa und Marwa. Wenn ihre Regel einsetzt und das Einzige, das ihrem Hajj noch fehlt, ist die Abschiedsumrundung (Tawaf al Wada'), dann fährt sie ohne diese zu verrichten nach Hause, denn zu dieser ist sie [aufgrund ihres Zustandes] nicht länger verpflichtet und ihr Hajj ist gültig. Die Grundlage hierfür ist das, was At-Tirmidhi und Abu Dawud von Abdullah ibn 'Abbas :rah: überlieferten, der berichtete, dass der Gesandte Allahs Sas sagte:

النفساء و الحآئض إذا أتتا على الميقات تغتسلان و تحرمان و تقضيان المنا سك كلها غير الطواف بالبيت


"Die Frau mit Blutungen nach einer Geburt und die menstruierenden Frauen sollen, wenn sie an den Miqat kommen [dem Ort, an dem man in den Ihram eintritt] Ghusl machen, in den Ihram eintreten und alle Hajjriten vollziehen, außer die Umrundung des Hauses [Kaaba]."*


In den Sahih wird von 'A'isha radiyAllahu 'anha überliefert, dass sie ihre Regel bekam, bevor sie die Riten der Umrah vervollständigt hatte und der Prophet Sas wies sie an, in den Ihram für Hajj einzutreten und das Haus [Kaaba] nicht zu umrunden, bis sie wieder rein würde. Er wies sie an, alle Hajjriten zu vervollständigen und mit der Umrah zu verbinden.
Al-Bukhary überliefert von 'A'isha radiyAllahu 'anha , dass Safiya radiyAllahu 'anha :, die Frau des Propheten Sas, ihre Regel bekam und dies gegenüber dem Propheten erwähnte. Er sagte: "Wird sie uns aufhalten?" Sie sagten: "Sie hat schon Tawaf al-Ifadha gemacht." Er sagte: "In diesem fall, wird sie [uns] nicht [aufhalten]." In einer anderen Überlieferung sagte 'A'isha: "Safiya hatte ihre Regel, nachdem sie Tawaf al-Ifadha beendet hatte. Ich erwähnte ihre Regel gegenüber dem Gesandten Allahs Sas, und er sagte: "Wird sie uns aufhalten?" Ich antwortete: "Oh Gesandter Allahs, sie hat bereits den Tawaf al-Ifadha in der Moschee vollzogen." Darauf sagte der Prophet Sas "Dann lasst uns gehen." Und Allahs Friede und Segen seien mit dem Propheten Muhammad und seiner Familie und Gefährten.


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* Gemäß Al-Albani ist diesre Hadith sahih. Al-Albani Sahih al-Jami' Bd.1, S.605[/align][/b]

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