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173. Frage: Eine muslimische Frau darf mit keinem Ungläubigen verheiratet werden
#1
Eine muslimische Frau darf mit keinem Ungläubigen verheiratet werden


173. Frage: Ist es einer muslimischen Frau erlaubt, einen muslimischen Mann zu heiraten, der nur ihretwegen den Islam angenommen hat? Es ist so: er bat sie, ihn zu heiraten und erzählte ihr, er würde seine Religion verlassen und den Islam annehmen. Bitte helfen sie mir, denn ich weiß, dass ich der Grund dafür bin, dass er den Islam angenommen hat.


Antwort: Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, einen nicht-muslimischen Mann zu heiraten. Dies ist so, weil ALLAH سبحانه وتعالى sagt:

لَا هُنَّ حِلٌّ لَّهُمْ وَلَا هُمْ يَحِلُّونَ لَهُنَّ

"Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) ihnen erlaubt."[60:10]


Allah سبحانه وتعالى sagt ebenso:

وَلاَ تَنكِحُواْ الْمُشْرِكَاتِ حَتَّى يُؤْمِنَّ وَلأَمَةٌ مُّؤْمِنَةٌ خَيْرٌ مِّن مُّشْرِكَةٍ وَلَوْ أَعْجَبَتْكُمْ

"Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzenanbetern, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Götzenanbeter, mag er euch noch so gut gefallen."[Al-Baqarah: 221]


Wenn er den Islam annimmt und ihn wahrhaftig praktiziert, dann ist es erlaubt. Also muss er erst "geprüft" werden, um sicherzustellen, dass er betet, fastet und andere gottesdienstliche Handlungen verrichtet. Er muss auch Qur'an lernen, die Islamische Gesetze, Schirk aufgeben, Alkohol und alle anderen verbotenen Dinge meiden. Er sollte auch in seinem Reisepass und in seinem Ausweis die Religionszugehörigkeit ändern. Man sollte nach seinem Eintreten in den Islam einige Zeit abwarten, umd sicherzugehen, dass er wirklich ein Muslim geworden ist und nicht einfach den Islam als ein Trick angenommen hat, um die Frau heiraten zu können. Andernfalls könnte er abtrünnig werden, sobald er erst einmal verheiratet ist. Wenn er dies tut, muss er getötet werden*, denn der Prophet Sas sagte:

من بدل دينه فاقتلوه

"Derjenige, der sein Religion ändert, muss getötet werden."**



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*Diese Regelung gilt nur für Länder mit islamischer Gesetzgebung und sind kein Aufruf zur Selbstjustiz, d.h. in einem Land mit islamischer Gesetzgebung, wird dieser Fall vor dem Richter entschieden und kann auch dort nicht von einer Person selbst entschieden werden
**Berichtet bei Al-Bukhary.

Schaikh Ibn Jibreen
  


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