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176. Frage: Es ist dem Vater verboten, seine Tochter zur Heirat zu zwingen
#1
Es ist dem Vater verboten, seine Tochter zur Heirat zu zwingen


176. Frage: Ich habe eine Halbschwester von meinem Vater. Mein Vater verheiratete sie mit einem Mann ohne ihr Einverständnis und ohne ihre Meinung zu hören. Sie ist 21 Jahre alt. Die Zeugen legten falsche Zeugnisse ab, indem sie sagten, sie hätte der Heirat zugestimmt. Ihre Mutter unterzeichnete an ihrer Stelle den Heiratsvertrag. So kam die Eheschließung zustande. Und noch immer lehnt sie diese Ehe ab. Wie lautet die Fatwa bezüglich des Heiratsvertrags und denen, die falsch aussagten?



Antwort: Wenn diese Schwester eine Jungfrau war und ihr Vater zwang sie, diesen Mann zu heiraten, dann ist diese Heirat gemäß der Ansicht mancher Gelehrter gültig. Sie vertreten die Meinung, dass ein Vater seine Tochter dazu zwingen darf, jemanden zu heiraten, den sie nicht möchte, wenn er geeignet ist. Die stärkere Meinung zu dieser Frage ist allerdings, dass es einem Vater oder jemand anderem nicht erlaubt ist, eine junge Dame zu zwingen, jemanden zu heiraten, den sie nicht möchte, selbst wenn er geeignet wäre. Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten Sas

لا تنكح البكر حتى تستأذن

"Eine Jungfrau darf nicht verheiratet werden, bevor ihre Zustimmung ersucht wurde."*


Diese Aussage ist allgemein und es gibt keine Ausnahme für irgendeinen möglichen Vormund. In Sahih Muslim wird es folgendermaßen berichtet:

البكر يستأذنها أبوها

"Der Vater einer Jungfrau ersucht ihre Zustimmung."


Diese Version erwähnt speziell das jungfräuliche Mädchen und den Vater. Dies ist eine deutliche Aussage zu dem diskutierten Thema und dem was festgestellt wird, ist Folge zu leisten. Daher ist es einem Mann verboten, seine Tochter zu zwingen, einen Mann zu heiraten, den sie nicht heiraten möchte. Und diese Handlung ist verboten und kann nicht gültig oder durchgeführt werden. Dies ist so, denn wenn wir es gültig oder durchführbar ansehen würden, würden wir leugnen, dass es eigentlich verboten ist. Wenn der Gesetzgeber etwas verbietet, bedeutet das, dass die Leute es nicht tun dürfen. Wenn wir dann behaupten, es sei gültig, bedeutet das, dass wir es akzeotieren, danach handeln und ihm denselben Status geben, wie einem Vertrag, der durch die Schari'ah genehmigt wurde. Aufgrund dieser stärkeren Meinung ist das Verheiraten ihrer Schwester durch ihren Vater mit jemandem, den sie nicht wollte, eine ungültige Heirat. Der Vertrag ist null und nichtig. Der Fall muss einem Gericht vorgestellt werden.**
Was jene angeht, die falsche Zeugnis ablegten, sie haben eine der größten Sünden begangen. Es wird bestätigt, dass der Prophet Sas sagte:
ألا أخبر كم بأكبر الكبائر فذكرها.......و كان متكئا فجلس ثم قال: ألا و قول الزور ألا وقول الزور ألا وشهادة الزور
"Lasst mich euch über die größte der großen Sünden aufklären." Dann nannte er sie, dabei lehnte er sich zurück. Dann richtete er sich gerade auf und sagte: "Und sicherlich das falsche Zeugnis [ist eine davon]. Und sicherlich das falsche Zeugnis. Und sicherlich das falsche Zeugnis." Er fuhr damit fort, es zu wiederholen, bis sie dachten, er würde nie aufhören.


Jene, die eine falsche Zeugenaussage abgegeben haben, müssen bei Allah سبحانه وتعالى bereuen, die Wahrheit richigstellen und dem Schari'ahrichter verdeutlichen, dass sie falsch ausgesagt haben und dass sie jetzt zurücknehmen, was sie gesagt haben. Ähnlich verhält es sich mit der Sünde der Mutter, die fälschlicherweise für ihre Tochter unterschrieben hat. Sie muss bei Allah سبحانه وتعالى bereuen und darf so etwas niemals wiederholen.


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*Diese Überlieferungen wurden bei Al-Bukhary, Muslim und anderen berichtet.
**Hier bezieht sich der Schaikh offensichtlich auf ein Gericht, an dem die Gesetze der Schari'ah vertreten werden.


Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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