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177. Frage: Heirat mit der Absicht sich nach einer Zeit wieder zu scheiden
#1
Heirat mit der Absicht sich nach einer Zeit wieder zu scheiden


177. Frage: Jemand geht ins Ausland, um zu studieren und er möchte seine Reinheit bewahren, indem er für eine bestimmte Zeit eine Ehe eingeht. Danach möchte er seine Ehefrau wieder scheiden lassen, allerdings klärt er sie nicht von vornherein darüber auf, dass er plant, sie nach einer bestimmten Zeitspanne wieder scheiden zu lassen. Wie lautet die Fatwa über derartiges Benehmen?


Antwort: Ein Heirat mit der Absicht der Scheidung unterteilt man in zwei Fälle:
1.) Es wird eindeutig im Heiratsvertrag festgelegt, dass die Ehe für einen Monat, ein Jahr, bis er seine Studien beendet und so weiter dauert. Dies ist bekannt als Muta. Dies ist verboten.
2.) Der zweite Fall ist, wenn die Person diese Absicht [in seinem Herzen] hegt, aber nicht als Formulierung in den Heiratsvertrag eingehen lassen hat. Die weitverbreitete Meinung unter den Hanbalis ist, dass dies verboten ist, und der Vertrag ist ungültig. Sie sagen, dass das was beabsichtigt wurde, dem tatsächlichen festgelegtem gleichwertig ist, denn der Prophet Sas sagte:

إنما الأعمال بالنيات و إنما لكل امريء مانوى

"Die Taten entsprechen den Absichten und für jeden ist das, was er beabsichtigt hat."*


Sie sagen ebenfalls, dass wenn ein Mann eine dreimal geschiedene Frau heiratet und plant, sie wieder scheiden zu lassen, um sie für ihren vorherigen Ehemann wieder erlaubt zu machen, dann ist diese Heirat ungültig, auch wenn das, was er beabsichtigte, nicht im Heiratsvertrag gestanden hat. Wieder weil das Beabsichtigte genau dem Festgelegten entspricht. Wenn er also beabsichtigte, die Frau für ihren vorherigen Ehemann wieder "legal" zu machenm macht dies den Vertrag null und nichtig; die Absicht [etwas Ähnliches wie] Muta zu machen, macht den Vertrag ebenso null und nichtig. Dies ist die Ansicht der Hanbalis.

Die zweite Meinung unter den Gelehrten ist, es ist dem Mann erlaubt, diese Frau mit der Absicht zu heiraten, dass er sie wieder scheiden lassen wird, wenn er das Land verlässt, so wie jene, die in den Westen gehen, um zu studieren oder aus anderen Gründen. Sie sagen, es sei in Ordnung, denn es steht nicht im Vertrag und dies unterscheidet es von Muta. Darüberhinaus sind die Zwei im Fall von Muta getrennt, sobald sie vereinbarte Zeit zu Ende ist, ob sie es wollen oder nicht. In diesem Fall aber könnte es sein, dass er seine Frau behalten möchte und beschließt, mit ihr zu bleiben. Dies ist eine der Ansichten von Schaikh al-Islam Ibn Taymiya.

Meiner Meinung nach ist eine derartige Heirat nicht Muta, denn es entspricht nich der Definition von Muta Trotzdem ist es verboten, denn es ist eine Form der Irreführung der Frau und ihrer Familie. Der Prophet Sas hat Irreführung und Unaufrichtigkeit untersagt. Wenn die Frau wüsste, dass der Mann sie nur für eine bestimmte Zeit zu heiraten beabsichtigt, würden werden sie noch ihre Familie der Ehe zustimmen. Auf gleiche Weise würde es ihm nicht gefallen, seine Tochter einem Mann zu verheiraten, der die Absicht hat, sie wieder scheiden zu lassen, wenn er seine Bedürfnisse an ihr befriedigt hat. Wie kann es ihm gefallen, mit anderen das zu tun, wan ihm auch nicht gefallen würde, wenn man es mit ihm täte? Dies widerspricht den Grundfesten des Glaubens.
Der Prophet Sas hat gesagt:
لا يؤمن أحد كم حتى يحب لأخيه ما يحب لنفسه

" Keiner von euch glaubt wahrhaftig, bevor er für seinen Bruder das liebt, was er für sich selbst liebt."**


Ich habe auch gehört, dass diese Meinung manche Leute verleitet hat etwas zu tun, womit keiner der Gelehrten einverstanden wäre. Es ist, dass manche Leute aus dem einzigen Grund in derartige Länder reisen, um eine solche Ehe zu schließen und dann kehren sie in ihr Land zurück. Dies ist auch eine absolut verbotene Sache. Daher muss man die Tür, die zu solchen möglichen Taten führen kann, verschließen. Darüberhinaus enthält diese Handlungsweise Irreführung und Betrug. Und es öffnet eine sehr gefährliche Tür, denn die Menschen sind im Allgemeinen unwissend und das Begehren hält die meisten Menschen nicht davon ab, gegen das was Allah verboten hat, zu verstoßen.


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*Berichtet bei Al-Bukhary und Muslim.
**Berichtet bei Al-Bukhary und Muslim.


Schaikh Ibn 'Uthaimien
  


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