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Alles über Alkohol
#10
Salam

Na da bin ich aber erleichtert:hamd:

Nicht, dass ich gerne Bier trinke, aber wenn meine Mutter schwanger ist, hat sie meist Appetit auf Bier...und da trinkt sie das halt.

:wasalambox:
#11
Assalam Alaikum,

also alkoholfreies Bier ist also erlaubt. Trotzdem habe ich im Unterbewusstsein eine Art Selbstverbot dazu, weil es ja auch in "solchen" Flaschen verkauft werden. Wenn jemand dann einen mit einer solchen Flasche an der Kasse sieht und kein guter Muslim ist und alles rumerzählt, glaubt es bestimmt wieder jeder...so sind eben die Menschen...leider...

ABER ALLAH GENÜGT MIR ALS ZEUGE!!!!!
#12
s.a.
hmmm, auch wenn es erlaubt ist, alkohol enthält es doch trotzdem.
ich finde, bier bleibt bier, ein moslem sollte weder alkoholhaltiges noch alkoholfreies bier trinken.
ich hätte da trotzdem meine bedenkenGruebel.
#13
Bismillah Ar Rahamn Ar Rahim
i ich selber inschaA lasse am besten die Finger von Sachen die sich in einer Grauzone befinden es gibt immer Alternativen ohne daß jemand etwas vermissen sollte:

"Oh ihr Gläubigen fragt nicht über die Dinge, die wenn sie euch klar werden, unangenehm sind..." (Al-Maida)
Abh Haurariar berichtete das der Prophet (s) sagte
"Hütet euch vor vielen (Detail)fragen, denn wahrlich diejenigen vor euch sind daran zugrunde gegangen, dass sie mit ihren Propheten stritten und zu viele Fragen stellten." (in S. Muslim)

Wasalam
#14
selamualejkum we rahmetullah

Fetwa von der Imam ,Muhadith Muhammed Naserudin El Albani rahimehullah

Frage:Jetzt gibt es alkoholfreies Bier ! Ist erlaubt für ein Muslim solche getränke zu trinken ?

Antwort: Hier gibt es zwei sache zu erwächnen:

1)Der Moslim muss sicher sein dass es kein alkoohl in soche Bier gibt.Wenn kein Alkoohol gibt dann ist es erlaubt zu trinken.
2)Es ist nicht gut diese Getränk den Namen "Bier" zu haben.

Quelle: Kaseta mit Durus "el-Huda ue Nur"


selamualejkum
Hasan el Albani
#15
wenn man sich net sicher ist dann lass es doch sein, ich mein in der welte gibt es nur nicht Bier, es gibt so viele getränke von annas bis kokossnus säfte und alles andere, bruder ich verstehe dich nicht wenn du dir nicht sicher bist lass es , ich mein was ist dir wichtiger das bier oder dein religion. ich bin mit musik auch nicht sicher gewesen bin immer noch nicht sicher was stimmt oder nicht. aber ich hab trodzdem aufgeben hab gelöscht um sicher zu gehen, weil ein imam sagt ja der andere imam sagt nein, aber ich hab das gefühl das es mehr verboten ist und hab auch alle meine mp3 gelöscht und so alles.
#16
Bier ist nicht Haram . Aber das alkohol im Bier !
Nach dem gesetz ist es so dass bir mir alkoholgehalt von bis zu 0,3 prozent
als Alkoholfrei gilt.
Daher werden alkoholiker oft rückfällig wenn sie "alkoholfreies" Bier trinken und wundern sich dann wie es dazu kam !!!
(dagegen muss was getan werden BRÜDER UND SCHWESTERN DAGEGEN MUSS WAS GETAN WERDEN)

Es gibt ein Bier von wasteiner dass angeblich 0,0 Prozent bier haben soll...
aber ob das wirklich möglich ist bezweifle ich sehr.
und welbst wenn es 0,0 prozent sind kann es sein dass es abgerundet wurde von 0,04 prozent... was dann bei mehreren flaschen zu einigen Gramm Alkohol sich häufen könnte...

aber selbst wenn es 0,0001 prozent alkohol enthält also bei 1 l etwa 0,0000001 ml alkohol enthält(was möglicherweise dann islamisch erlaubt wäre,weil nahezu jede frucht einen extrem minimalen anteil an alkohol enthält)... wir müssen und brauchen kein Gersten saft/Bier Brüder und Schwestern... Lol trink doch einfach ne Cola light oder Orangensaft (was gibts besseres als orangensaft)Top

salam aleikum
#17
salam brüder und schwestern
unzwar habe ich eine wichtige und interessante frage.
es geht wie schon in meinem überschrift erwähnt ist um alkohol. jeder muslim weiß das alkohol im islam strengstens verboten ist aber meine frage lautet in vielen medikamenten wie z.b. hustensaft etc. enthält sich etwas alkohol was ist damit? was muss man tun ? gibt es z.b. hustensäfte die garkein alkohol enthält ?
#18
114. Die Mischung von Unreinem und Verbotenem in Medikamenten.



Darf der Muslim Medikamente benutzen, deren Alkoholanteil sich auf zwischen 5 und 20% beläuft, auch wenn es manchmal andere Sorten gibt, die keinen Alkohol enthalten, die jedoch eine viel schwächere Wirkung haben? Stimmt es, dass diese Sorte von Alkohol anorganisch und nicht berauschend und daher auch nicht verboten ist? Oder sind alle Sorten von Alkohol gleich und daher alle verboten?


Wenn der Alkoholanteil leicht und unkonzentriert ist, so dass er sich in einer erlaubten Substanz, mit der er gemischt wird, auflöst, und keine Spur von Alkohol bleibt, weder Geschmack, noch Farbe, noch Geruch und auch keine berauschende Wirkung o. ä., so ist die Verwendung dieser Substanz erlaubt, egal ob es sich um ein Medikament, ein Parfüm o. ä. handelt. Diese Frage ist Teil einer wichtigen Regel des islamischen Rechts, nämlich der Regel der Auflösung. Das heißt, dass, wenn eine geringe Menge einer unreinen oder verbotenen Substanz einer großen Menge einer erlaubten und reinen Substanz beigefügt wird, so dass die Wirkung der verbotenen oder unreinen Substanz verschwindet, so ist die Endsubstanz erlaubt und rein, weil die kleine Menge keinerlei Auswirkungen auf die große Menge hatte. Die Gelehrten geben hierfür mehrere Beispiele:

· Wenn ein Tropfen Urin in ein bisschen Wasser fällt, z. B. in eine Schüssel, und sich dieser unreine Tropfen dort auflöst, d.h. dass er weder Farbe, noch Geschmack, noch Geruch des Wassers ändert, so ist das Wasser rein und darf für den wudu’ o. ä. verwendet werden. Die leichte Vermischung mit etwas Unreinem schadet dem Wasser nicht, solange sich das Unreine spurlos aufgelöst hat.

· Wenn ein Hund auf einem natürlich salzigen Boden stirbt und sich dann sein Fleisch, seine Knochen und der Rest seiner Organe im Salz auflöst, er also zu einer anderen, erlaubten Sache geworden ist, so darf man ihn essen und benutzen, weil er zu Salz geworden ist – man blickt nicht auf seinen Ursprung zurück.

Hieraus wird deutlich, dass Medikamente, die einen leichten, unkonzentrierten Alkoholanteil haben, wie 5% und weniger, erlaubte Medikamente sind, solange ihr Alkoholanteil gering und unkonzentriert ist und sich in einer anderen erlaubten Sache aufgelöst hat, nämlich in der großen Menge der Substanz, der er beigefügt wurde. Wenn aber der Alkohol zwar nur eine geringe Menge umfasst, aber konzentriert ist, so wird seine Wirkung bleiben, und er wird sich nicht in der erlaubten Substanz auflösen, der er beigefügt wurde, und daher ist die Endsubstanz verboten. Genauso wenn der Anteil bei 20% liegt, wie in der Frage, so handelt es sich um eine große Menge Alkohol, seine Wirkung wird bleiben und er wird sich nicht in einer anderen erlaubten Sache auflösen, und daher ist die Verwendung eines Medikaments mit einem solch hohen Alkoholanteil oder einem geringen, aber konzentrierten Anteil nicht erlaubt, es sei denn, der Kranke ist dazu gezwungen, weil es kein anderes Medikament gibt, das es ersetzen könnte. Die Notwendigkeit erlaubt die verbotenen Dinge, aber nur so viel, wie nötig. Man nimmt also so viel von diesem verbotenen Medikament ein, wie unumgänglich ist und setzt es dann ab. Doch kann man gewiss sein, dass die erlaubten Medikamente nützlicher sind als die verbotenen, denn Allah hat die Heilung seiner Diener nicht in die für sie verbotenen Dinge gelegt. Der Prophet (a.s.) sagte: „Allah hat eure Heilung nicht in das gelegt, was euch verboten ist.“ (Überliefert von al-Bahayqi und von Ibn Haban für authentisch erklärt.) Und Muslim überliefert von Tariq Ibn Swayd (r.a.), dass er den Propheten (a.s.) nach Alkohol fragte, der für Medikamente hergestellt wird, und er (a.s.) antwortete: „Wahrlich, das ist kein Medikament, sondern eine Krankheit.“

Zuletzt möchte ich noch auf eine Sache aufmerksam machen, die vielleicht vielen Studenten Kopfzerbrechen bereitet, nämlich dass wenig Alkohol genauso verboten ist wie viel, nach den Worten des Propheten (a.s.): „Das, was in großer Menge berauscht, ist auch in geringer Menge verboten.“ (Überliefert von Ahmad und den Verfassern der „sunan“). In dieser Bedeutung gibt es noch andere Hadithe. Heißt das aber nun nicht, dass Medikamente o. ä., wenn sie nur mit ein wenig Alkohol vermischt sind, verboten sind, so wie sie verboten sind, wenn der Alkoholanteil hoch ist? Die Antwort lautet nein, mitnichten. Vielmehr lehrt uns der Hadith, dass wer auch nur einen Teelöffel Alkohol zu sich nimmt, zu den Alkoholtrinkern gehört und bestraft werden muss, auch wenn er nicht betrunken ist. Der Sinn des Verbots selbst einer geringen Menge Alkohols, die nicht berauscht, ist es, einen Riegel vorzuschieben, denn wenig führt zu mehr. Folglich beweist der Hadith eindeutig, dass Alkoholtrinken generell verboten ist, egal ob viel oder wenig, ob berauschend oder nicht. Was aber die Frage der besagten Auflösung angeht, so wird hier der Alkohol selbst zu Essig und ist somit erlaubt und man betrachtet nicht mehr seinen Anfangszustand.

Der Gelehrte Buha’ ad-Din al-Maqdasi sagt in seinem Buch „al-idda scharh al-umda“: „Wenn der Wein durch natürliche Gärung zu Essig wird, ist er rein und erlaubt nach übereinstimmender Gelehrtenmeinung. Aber wenn der Wein zu Essig gemacht wird, dann ist er unrein und verboten.“ Und Allah weiß es am besten.

Scheich Abdulaziz al-Fawzan


Quelle: http://www.einladungzumparadies.de//cont...ew/33/156/
  
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