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Arbeit
#1
Salam alaikum
Ich arbeite seit 4 jahren in einem Restaurant (nebenjob)
Nun bin ich zum islam konvertiert.
Meine chefin hat mich gefragt ob ich nicht bei ihr im restaurant eine Ausbildung machen möchte..
Ich fühle mich wohl hier keine frage. Jedoch bin ich mir nicht sicher ob das erlaubt ist da ich als kellnerin alkohol ausschenke.
Kann mir da einer helfen..
Danke schon mal..
#2
wa alaykum as salaam,

Das Arbeite mit haram ( schwein, Alkohol usw... ) ist nicht erlaubt.

Im Zusammenhang mit Alkohol hat der Prophet (Friede sei mit ihm) folgende Aussage gemacht:

„ Allah (swt) hat den Khamr (Alkohol) verflucht, und den, der ihn herstellt, den, für den er hergestellt wird, den, der ihn trinkt, den, der ihn bringt, den, der ihn trägt, den, für den er getragen wird, den, der ihn verkauft, den, der am Verkauf verdient, den, der ihn kauft.“ (Abu Dawud)
#3
Ist es dann also auch haram wenn ich in einem Supermarkt arbeiten würde?
#4
Jap selbstverständlich.dort werden zigaretten und alkohol verkauft.
#5
Allgemein in einem Supermarkt ist erlaubt eigentlich, solange man nicht mit diesen Haram Dinge was zu tun hat. Man könnte mit dem Arbeitgeber ausmachen, das man in diesen Dingen keine Hilfe leistet und arbeitet, dann wäre es in Ordnung in einem Supermarkt zu arbeiten inschaallah.
#6
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.

@Abdu rRahman

Meist kassiert man ja auch in einem solchen Markt, man sollte sich eine vernünftige Arbeitsstelle suchen. Wenn ein Kunde Schweinefleisch oder Alkohol in seinem Einkauf hat, soll man Ihm dann das Kassieren verweigern? Will den Chef kennenlernen, der das mitmacht. Desweiteren erklärt der Hadith, den Yusuf as-Salafi gepostet hat, ja auch Alles. Der Arbeitgeber bezahlt Dich und der Arbeitgeber verdient am Alkohol zb., indirekt verdienst Du dann auch am Alkohol oder nicht? Wa allahu alam.

Barakallahu fikum
#7
Bruder Isa 1992,

würde man deinen Schlussfolgerungen folgen, dann dürfte man überhaupt nicht bei einem Arbeitgeber arbeiten, der sein Geld auf verbotene Art und Weise einnimmt, denn z.B. gibt es keinen Nichtmuslim, der keine Zinsen nimmt für sein angelegtes Geld wodurch er dich dann auch bezahlen würde. Man geht nicht so tief hinein, das man jetzt recharchiert, woher er das Geld verdient, sondern man macht seine Arbeit und wird für diese Arbeit auch bezahlt. Man hinterfragt nicht WOHER DER ARBEITGEBER das Geld hat.

Ich denke meine Aussage war klargenug, d.h. wenn man Handlungen macht die Haram sind, dann wäre das natürlich nicht erlaubt und das beinhaltet auch dann den Verkauf an der Kasse. Du kannst dir vielleicht nicht vorstellen, das ein Arbeitgeber dies erlauben würde, aber es gibt Jobs in Supermärkten, wo man z.B. nur die Regale auffüllt und wo man nicht unbedingt an der Kasse arbeiten muss. Sollte man das jetzt auch verbieten? Ich denke nicht...
#8
Bruder Abdu rRahman,

mit Deiner Ausführung bzgl. woher der Arbeitgeber sein Geld hernimmt, okay, kann ich nachvollziehen, allahu alam. Ich habe in meiner vorislamischen Zeit in einem Supermarkt gearbeitet. Auch ichw weiß, dass man nicht zwangsläufig kassieren muss.
Es handelt sich hier um eine Schwester. Es werden Leute krank, der Arbeitgeber könnte Druck machen, nachdem Motto ja einer muss es ja machen. Desweiteren sind sogar in Pralinen etc sprich vielen Produkten Alkohol etc drin. Auch kommen Kunden, die fragen, wo steht der Wodka, wo die Fleischwurst etc. Des Weiteren handelt es sich wie gesagt um eine Schwester und sie ist dort auf dem Präsentierteller. Ich habe lediglich empfohlen, dass man sich in diesem Fall eine andere Arbeit suchen sollte. Habe keine Fatwa gegeben. Allgemein sei es erlaubt, eigentlich. Das hast Du geschrieben akhi.

Wa allahu alam.

(07-07-2014, 02:19 PM)Isa1992 schrieb: Bruder Abdu rRahman,

mit Deiner Ausführung bzgl. woher der Arbeitgeber sein Geld hernimmt, okay, kann ich nachvollziehen, allahu alam. Ich habe in meiner vorislamischen Zeit in einem Supermarkt gearbeitet. Auch ich weiß, dass man nicht zwangsläufig kassieren muss.
Es handelt sich hier um eine Schwester. Es werden Leute krank, der Arbeitgeber könnte Druck machen, nachdem Motto ja einer muss es ja machen. Desweiteren sind sogar in Pralinen etc sprich vielen Produkten Alkohol etc drin. Auch kommen Kunden, die fragen, wo steht der Wodka, wo die Fleischwurst etc. Des Weiteren handelt es sich wie gesagt um eine Schwester und sie ist dort auf dem Präsentierteller. Ich habe lediglich empfohlen, dass man sich in diesem Fall eine andere Arbeit suchen sollte. Habe keine Fatwa gegeben. Allgemein sei es erlaubt, eigentlich. Das hast Du geschrieben akhi.

Wa allahu alam.
#9
As Selam Alaykum rahmatullahi wa barakatuh,



Hier dazu eine aussage und bitte nicht in unnötige Diskussionen Fallen besonders in Ramadan.

Baraka allahu fikum
  


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