Umfrage: Darf man als wahrer Muslim alles essen?
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Schweinefleisch nicht Verboten?
#1
Salam Aleikum,

mich interessiert eure Meinung zu Sure 5 Vers 93.
Es steht folgendes geschrieben:

[font=Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif]Die Gläubigen, die gute Werke vollbringen, brauchen sich keine Sorgen zu machen wegen der Speisen, die sie zu sich nehmen, solange sie Gott fürchten, auf dem Glauben bestehen und gute Werke tun, wahrhaftig bei der Frömmigkeit bleiben und auf dem Glauben beharren und weiter bei der Frömmigkeit bleiben und gute Werke vollbringen, denn Gott liebt die Rechtschaffenen, die gute Taten verrichten.[/font]

Sehe ich das richtig, dass wenn wir ein Leben nach seinen Weisungen führen, ehrfürchtig sind und gute Taten vollbringen, nicht ablehnen müssen, wenn man uns eine Bockwurst anbietet?
#2
Wa Alaykum Salam,

die Gelehrten sagen immer, der Offenbarungsgrund gibt manchmal die Hälfte der Bedeutung.

Der Grund für die Offenbarung dieses Verses war:

Abu Nu´aym berichtet: "Ich schenkte im Haus von Abu Talha Getränke für die Leute aus. Da wurde das Verbot von Berauschendem herangesandt. Er (d.h. der Gesandte Allahs) beauftragte einen Ausrufer, (dies) auszurufen, worauf er dies tat. Da sagte Abu Talha (zu mir): "Geh hinaus und schau, was diese Stimme ist." Daraufhin bin ich hinaus gegangen. Dann sagte ich: "Dies ist ein Ausrufer, der ausruft: "Das Berauschende (arab. khamr) ist verboten worden." Daraufhin er mir: "Geh hinaus und schütte ihn (d.h. den Wein) aus." Daraufhin floss er in den Straßen von Medina. Damals war das Berauschende, was die Leute tranken (bzw. der Wein, den die Leute tranken), das "Fadīkh". Daraufhin wandten einige Leute ein, dass bereits einige Leute (auf dem Weg Allahs) getötet worden waren, wobei sich das Berauschende in ihren Bäuchen befand.
Daraufhin sandte Allah herab: "Denen, die Iman hatten und gute Werke taten, soll als Sünde nicht angerechnet werden, was sie aßen…[5:93]"."(Buchari)

Auch die Verse in denen Schweinefleisch, Alkohol verboten sind, sind ja eindeutig :

"Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist..."2:173

"Verboten ist euch (der Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist, und (der Genuß von) Ersticktem, Erschlagenem, zu Tode Gestürztem oder Gestoßenem, und was von einem wilden Tier gerissen worden ist - außer dem, was ihr schlachtet - und (verboten ist euch,) was auf einem Opferstein geschlachtet worden ist, und mit Pfeilen zu losen. Das ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion die Hoffnung aufgegeben. So fürchtet nicht sie, sondern fürchtet Mich! Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. - Und wer sich aus Hunger in einer Zwangslage befindet, ohne zu einer Sünde hinzuneigen, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig."05:03

"Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch - denn das ist ein Greuel"06:153

"Verboten hat Er euch nur (den Genuß von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist"16:115

hier ist kein Platz für Eigeninterpretation, da die Verse über Verbot eindeutig sind und auch wenn man den Offenbarungsanlass nicht hätte, so hätte man den Vers so verstehen müssen:

"brauchen sich keine Sorgen zu machen wegen der Speisen (die Halal sind), die sie zu sich nehmen,..."

Wallahu A´lam
  


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