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Das Urteil über Schwimmen während des Fastens
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Kann man während des Fastens im Rahmen des Schulunterrichts Schwimmen gehen?





Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Regeln über das Schwimmen während des Fastens sind abhängig von folgenden Faktoren:

Erstens:

Wenn der Schwimmer denkt, dass es höchstwahrscheinlich ist, dass kein Wasser in seinen Magen durch Mund oder Nase gelangt, und wenn er ein guter Schwimmer ist und gewährleisten kann, dass sein Fasten nicht gebrochen wird, dann ist in diesem Fall nichts Falsches daran, Schwimmen zu gehen. Es gilt die gleiche Regel wie beim Ghusl während des Fastens. Die Gelehrten haben ausgesagt, dass es erlaubt ist, selbst wenn es nur zu dem Zweck erfolgt, sich abzukühlen.

Al-Bukhari (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Kapitel über Ghusl während des Fastens. Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) befeuchtete seine Kleidung und zog sie während des Fastens an.“

Ash-Shabi betrat das Hammam (Bad) während des Fastens. Und al-Hasan sagte: „Es ist nicht Falsches daran, wenn der Fastende seinen Mund ausspült und sich abkühlt…“ Und Anas sagte: „Ich habe eine Wanne, in die ich eintauche, wenn ich faste.“

Abu Bakr al-Athram berichtete mit seinem Isnad, dass Ibn Abbas das Hammam betrat, als er fastete, er und einige seiner Gefährten, im Monat Ramadan. (Al-Mughni 3/18)

Es heißt in Fatawa al-Lajna ad-Daima (10/281): „Es ist gestattet, während des Tages im Ramadan zu schwimmen, doch der Schwimmer sollte darauf achten, es zu vermeiden, dass Wasser in seinen Magen gelangt.“

Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, wenn der Fastende schwimmt, und er kann schwimmen wie er möchte und im Wasser untertauchen, doch er muss sorgfältig darauf achten, dass kein Wasser in seinen Magen gelangt, so gut er kann. Das Schwimmen wird dem Fastenden Antrieb geben und ihm beim Fasten helfen. Was auch immer dem Menschen Energie verschafft, um Allahs Befehle auszuführen, sollte nicht verboten werden, denn es ist etwas, was es den Menschen einfach macht, Seine Befehle zu befolgen. Allah sagt in den Verses über das Fasten (ungefähre Bedeutung): „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, - damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist (d.h. Takbir sagen – Allahu akbar/Allah ist der Größte), dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ [2:185]. Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Diese Religion ist einfach und wer auch immer in religiösen Angelegenheiten übertreibt, wird nicht fähig sein, auf diesem Weg weiterzumachen.‘ Und Allah weiß es am besten.“

Er sagte außerdem: „Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Fastender in Wasser eintaucht oder darin schwimmt, denn dies gehört nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt sind, außer es gibt einen Beweis um anzuzeigen, dass sie makruh oder haram sind. Es gibt keinen Beweis, dass Schwimmen makruh oder haram ist, vielmehr betrachteten einige Gelehrte es als makruh, damit nicht etwas in die Kehle des Schwimmers gelangt, ohne dass er es merkt. (Fatawa Ibn Uthaimin 19/284, 285)

Zweitens:

Wenn er denkt, dass es wahrscheinlich ist, dass durch das Schwimmen Wasser in seinen Magen gelangt, dann ist es ihm nicht erlaubt, das zu tun und es ist haram für ihn, während des Tages im Ramadan Schwimmen zu gehen. Der Beweis dafür ist der von Laqit Ibn Sabira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferte Bericht, in dem es heißt: Ich sagte: „O Gesandter Allahs, berichte mir vom Wudu.“ Er antwortete: „Vollziehe den Wudu gut, lasse das Wasser zwischen deine Finger und Zehen gelangen und spüle deine Nase kräftig, außer du fastest.“ (Abu Dawud, 142; at-Tirmidhi, 788, der den Hadith als hasan sahih einstufte; von ibn Hajar und al-Albani als sahih klassifiziert.)

Imam Ahmad sagte, dass der Fastende in Wasser eintauchen darf, wenn er nicht befürchtet, dass Wasser in seine Ohren gelangt.

Al-Hasan und ash-Shabi betrachteten es als makruh, im Wasser unterzutauchen, damit kein Wasser in die Ohren gelangt. (Al-Mughni 3/18)

Al-Adhrai (einer der Shafii Fuqaha) sagte: „Wenn er weiß, dass das Wasser üblicherweise in seinen Magen gelangt, wenn er darin untertaucht, und er kann es nicht vermeiden, dann ist das Untertauchen haram für ihn.“ (Hashiyat al-Bujayrami 2/74)

Die Frage ist jetzt: Wenn er beim Ausspülen seiner Nase übertreibt – und ähnlich, wenn er während des Tages im Ramadan schwimmt und taucht – und etwas Wasser gelangt in seinen Magen, ohne dass er es beabsichtigte, ob er nun dachte, dass es wahrscheinlich war, dass Wasser in seinen Magen gelangen könnte, oder nicht – hat er dann sein Fasten gebrochen?

Die Gelehrten sind darüber unterschiedlicher Ansicht.

Die erste Meinung ist die der Mehrheit der Hanafi, Maliki und Shafii Gelehrten, welche besagt, dass das Fasten ungültig wird.

Die zweite Meinung besagt, dass es nicht ungültig wird. Dies ist die Ansicht einiger der Tabiin und es ist die Ansicht der Hanbalis sowie die von Ibn Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) bevorzugte Meinung. (Ash-Sharh al-Mumti 6/407)

Siehe: Al-Majmu (6/338); al-Mughni (3/18).

Du musst vorsichtig sein und deine Aura beim Schwimmen verbergen. Geh nicht an Plätzen Schwimmen, an denen die Menschen ihre Aura entblößen, und nimm die Angelegenheit des Schauens auf die Aura anderer nicht auf die leichte Schulter.

Siehe auch in den Antworten zu den Fragen Nr. 23464 und 38907.





Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 65734)

Wa_salam_wr_wb
  


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