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Das Urteil über das Fasten von jemandem, der nur im Ramadan betet
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Wie lautet der Rechtsspruch über das Fasten von jemandem, der nur im Ramadan betet oder der vielleicht fastet und nicht betet?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn eine Person als Kafir erachtet wird, werden all ihre Taten für ungültig erklärt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie (Ihm) aber (andere) beigesellt hätten, wäre für sie wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten.“ [6:88] und „Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten. Wer den Glauben verleugnet, dessen Werk wird hinfällig, und im Jenseits gehört er zu den Verlierern.“ [5:5]
Eine Anzahl von Gelehrten ist der Ansicht, dass er kein Kafir im Sinne des großen Kufr ist, wenn er bestätigt, dass das Gebet obligatorisch ist. Aber er ist des kleinen Kufr schuldig, und seine Handlung ist schlechter und verabscheuungswürdiger als die Handlungen des Ehebrechers oder des Diebes und dergleichen. Trotz dessen sind sein Fasten und seine Hajj ihrer Ansicht nach noch gültig, wenn er sie in der korrekten Weise vollzieht, wie es im Islam vorgeschrieben ist. Aber sein Verstoß ist, dass er nicht regelmäßig betet, und er ist, gemäß einer Anzahl von Gelehrten, in der ernsten Gefahr, in den großen Shirk zu fallen.
Einige von ihnen berichteten, dass die Mehrheit der Ansicht ist, er sei kein Kafir im Sinne des großen Kufr, wenn er aus Faulheit oder Leichtfertigkeit nicht betet. Vielmehr begeht er dadurch kleinen Kufr, aber sein Verbrechen ist noch immer ernst und ein verabscheuungswürdiges Übel, das schlimmer als Ehebruch, Diebstahl, Ungehorsam gegenüber den Eltern, Trinken von Alkohol etc. ist.

Wir bitten Allah, uns sicher und treu zu bewahren.

Aber die korrektere der zwei Gelehrtenansichten ist, dass er ein Kafir im Sinne des großen Kufr ist – wir bitten Allah, uns sicher und treu zu behüten – wegen des shariarechtlichen Beweises, der oben genannt wurde. Wenn eine Person also fastet, aber nicht betet, zählt weder ihr Fasten noch ihre Hajj.


Majmu Fatawa ash-Shaikh Ibn Baz (15/179)



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 105362)

Wa_salam_wr_wb
  


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