Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Das Waschen der Nase und des Mundes während des Wudu
#1
بسم الله الرحمن الرحيم

السلام عليكم و رحمة الله و بركاته

Frage:

„Sie sagten, dass es für den Wudu (rituelle Reinigung) Handlungen gibt, welche empfohlen und welche verpflichtend sind. Von den empfohlenen Handlungen ist das Spülen der Nase sowie des Mundes. Wenn mein Wudu dies nicht enthält, wird mein Wudu dennoch gültig sein? Dies wegen der Rede Allahs: Dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf." 5/6

Antwort:

Die Gelehrten sind in dieser Angelegenheit in drei Meinungen gespalten:


1. Es ist verpflichtend, während des Wudu die Nase sowie den Mund zu waschen.

2. Es ist verpflichtend, nur die Nase zu waschen.

3. Es ist empfohlen, die Nase und den Mund zu waschen.

Die erste Meinung

Die erste Meinung wurde von Imam Ahmad (eine seiner zwei Aussagen), Ishaq Ibn Rahawaya und AbdurRahman abi Laila und einigen anderen Salaf vertreten. Ihr Beweis ist, dass der Prophet صلى الله عليه وسلم dies in der Überlieferung von Abu Dawud 1/179 und at-Tirmizi 1/56 angeordnet hat: "Wenn du Wudu machst, so spüle deinen Mund."

Diese Überlieferung steht in der Befehlsform und Befehl enthält eine Pflicht (Regel im Fiqh). Jede Verpflichtung wird von ihrer offensichtlichen Bedeutung genommen, bis ein Beweis eine andere Bedeutung zeigt.

Weiterhin wird die Überlieferung von Abu Huraira angeführt: „Wenn jemand von euch Wudu macht, so soll er seine Nase kräftig spülen.“ (Muslim 348, Abu Naim 561 und Baikhaqi 1/49)

Die zweite Meinung

Sie beweisen ihre Aussage damit, dass die Überlieferungen über das Spülen der Nase authentischer als die Überlieferungen über das Spülen des Mundes sind (d.h. sie haben diese Überlieferungen als schwach eingestuft). Diese Meinung vertrat Dawud az-Zohiri. Er stüzte sich auf die Überlieferung von Abu Huraira: "Wenn jemand von euch Wudu macht, so soll er seine Nase kräftig spülen.“ (Muslim 348, Abu Naim 561, Baikhaqi 1/49)

Sie sagen, dass das Spülen der Nase verpflichtend und das Spülen des Mundes empfohlen ist.

Die dritte Meinung

Sie stellt die Meinung der meisten Gelehrten dar, welche aussagten, dass durch die offensichtliche Bedeutung des Verses: "O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln." nichts auf die Pflicht des Waschens der Nase und des Mundes hinweist. Zudem nehmen sie die offensichtliche Bedeutung der Überlieferung: „Führe deinen Wudu so aus, wie Allah es dir befohlen hat.“ (Abu Dawud 861, atTirmizi 302, anNasai 2/20, ibn Huzaima 545) Und Allah, der Erhabene, erwähnte in diesem Vers nichts über Spülung des Mundes und der Nase.

Diese Meinung stellt ‏إن شاء الله ‎ die richtige von all diesen Meinungen dar. Denn der offensichtliche Sinn des Korans weist darauf hin, dass derjenige, der sich mit den vier Sachen beschränkt, die im Vers erwähnt sind, seinen Wudu authentisch und richtig vollzog. Jedoch wurde der Wudu auf diese Art und Weise nicht in ‎der Vollkommenheit verrichtet. Vollkommen wird es, wenn er es wie sein Prophet صلى الله عليه وسلم vollzieht.

Was die zwei Befehle in den Überlieferungen angeht, so sind diese als Ausbildung und Vorschrift anzunehmen. Dies ist so, weil wir es aus der Sunnah verstehen, dass der Abgang vom Verständnis des Befehls im offfensichtlichen Sinn zum anderen Sinn auf die Erwünschtheit hindeutet.

Schaich Muhammad Mukhtar aschSchanqiti (möge Allah, der Erhabene, ihn beschützen und uns von seinem Wissen profitieren lassen)


و الله أعلم
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste