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Diebstahl vor Pubertät und Reife
#1
Salam_wr_wb

Ich habe gelesen, dass Allah rechte die man anderen Menschen schuldet nicht vergibt, bis man sie zurück erstattet hat.

Als ich noch jünger war, im Alter zwischen 10 und 14, habe ich öfters Sachen gestohlen. Dazu gehört auch das Stehlen von Geld.

Heute bereue ich alle diese Taten und bin entäuscht, dass ich von Anfang an kein sauberer und reiner Muslim sein konnte.

Kann ich davon ausgehen, dass diese Taten nicht als Sünden zählen, da ich nicht "Reif" genug war?

Möge Allah euch beschützen Inshallah.

Salam_wr
#2
Niemand eine Antwort??

Salamu alakykum.
#3
as selamu aleikum wa rahmatullahi wa barakatuh

warst du damals unabhängig von deinem Alter, richtig praktizierend? bzw hast du Islam so angenommen indem du die Shaheda gesagt hast?
Ich denke fast jeder Mensch ist in der Schuld von jemand wenn er Islam nicht praktiziert mit dem Wissen was wir haben sollten. Man kann auch in die Schuld eines Jemand rein treten in dem man über ihn lästert oder ihn beschimpft... So eine Frage die du gestellt hast ist sehr schwer zu beantworten. Wir wissen nicht wie dein Bild des Islam damals war und aus welchen Gründen du gestohlen hast deswegen ist es schwer. Du solltest aber die Barmherzigkeit ALLAHS nicht unterschätzen. Was du tun kannst ist dich bei den jenigen zu entschuldigen wenn du sie noch kennst. Du kannst erklären das du das bereust und vllt erinnerst du dich an etwas und kannst das noch zurück geben. Wenn du dich nicht erinnerst dann vertrau auf ALLAH und hoffe auf seine Barmherzigkeit.

Wa aleikum as selam wa Rahmatullahi wa barakatuh
#4
As salam ualaykum

Frage

Ich arbeitete eine Zeit lang in den Golfstaaten bei einer christlichen Firma. In dieser Zeit war ich weit weg vom geraden Weg, verrichtete aber trotzdem immer die Gebete. Jedenfalls unterschlug ich in jener Zeit Geld von dieser Firma und von bestimmten Personen in dieser Firma, die überhaupt keiner Glaubensrichtung folgen.

 

Ich möchte nun bei Allâh bereuen, weiß aber nicht, wie viel ich insgesamt gestohlen habe und wie ich dieses Geld wieder zurückgeben soll. Dazu kommt noch, dass ich zurzeit kein Geld habe, um das gestohlene Geld zurückzugeben. Ich habe aber die feste Entscheidung getroffen, dass ich so viel wie möglich spenden werde, wenn mich Allâh durch Seine Gunst bereichert, um mich von meiner Sünde zu reinigen und die Reue zu vervollkommnen.

 

Ist meine Handlung islâmisch richtig und gebe ich somit den Leuten deren Recht?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Du musst wissen, dass es nicht erlaubt ist, das Geld einer Person auf unerlaubte Weise zu nehmen, selbst wenn sie Nicht-Muslim ist.

 

Es ist gut, dass du beschlossen hast zu bereuen, und zwar für das Geld, das du auf unlautere Weise genommen hast. Denn die Reue ist in derartigen Situationen Pflicht, jepdoch musst du das Geld zurückgeben, damit deine Reue vollkommen wird. Du kannst ihnen das Geld auch durch andere Personen zukommen lassen. Dieser Betrag zählt als Schuld, die du zu begleichen hast, selbst wenn du jetzt gerade kein Geld besitzt. Es genügt nicht, wenn du einen Betrag spendest, während der Besitzer des Geldes bekannt ist. Selbst wenn du so viel spendest, wie du kannst, hast du den Leuten nicht ihr Recht zurückgegeben, solange du dem Besitzer dessen Geld nicht überreicht hast.

 

Wenn dir nun das Geld zur Verfügung steht, du aber die Person oder die Erben nicht finden kannst, so kannst du das Geld dem Gemeinwohl der Muslime zukommen lassen (islâmische Krankenhäuser, Schulen usw.)

 

Ad-Dusûqî sagt gemäß der mâlikitischen Rechtsschule:

"Es macht nichts, wenn man das Geld des Nicht-Muslims dem muslimischen Fiskus zur Verfügung stellt, weil das Geld des Nicht-Muslims, der bei uns stirbt (der sicher in einem islâmischen Land unter dem Schutz der Muslime lebt) und keine Erben hinterlässt, dem muslimischen Fiskus zufließt.“

von islam Web entnommen

 

Und Allâh weiß es am besten.
  


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