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Der Vater der seine Tochter daran hindert den Mann zu heiraten den sie möchte
#19
as salamualeykumwa rahmetulahi wa barakatuh;

Natürlich Bruder ist zwangsehe verboten; aber wie es aussieht hindert es viele Eltern nicht daran, dies zu machen...

Echt schlimm ist das geworden.. wir sollten diese Geschwister in unsere Du'a nicht vergessen, nein am besten nochmal extra erwähnen.. ins'ALLAH

Und was mich am meisten aufregt sind die art Eltern, die einen mit fetten Mercedes, dicken Goldketten um den hals usw... einem Islamischen Bruer vorziehen, und dann sagen sie noch ** Wir wissen es besser, was gut für dich ist** **aaaaaaaaaa*
Und dann noch; ** Der kann dich wenigstens Ernähren**

Möge ALLAH te'ala unseren Geschwistern, Geduld geben... amin

wa'salam
#20
Assallyamu Aleykum liebe Geschwiester. Leider habe ich das Problem auch. Ich bin geschieden. Vor c.a halbem Jahr wollte ich heiraten. Hatte einen guten Bruder gefunden, mashaAllah. Als dann man mit dem zu Vater kam, das war Katastrophe :( hat geschimpft u.s.w. Aber irgendwie versteh ich ihn ja. Hat angst dass es zweites mal nicht klappen könnte u.s.w. Aber ich sehne mich nach einer Familie, nach eigene... Ich weiß nicht... Na ja. Hayr inshaAllah
#21
(14-03-2012, 08:59 AM)Uhti schrieb: Assallyamu Aleykum liebe Geschwiester. Leider habe ich das Problem auch. Ich bin geschieden. Vor c.a halbem Jahr wollte ich heiraten. Hatte einen guten Bruder gefunden, mashaAllah. Als dann man mit dem zu Vater kam, das war Katastrophe :( hat geschimpft u.s.w. Aber irgendwie versteh ich ihn ja. Hat angst dass es zweites mal nicht klappen könnte u.s.w. Aber ich sehne mich nach einer Familie, nach eigene... Ich weiß nicht... Na ja. Hayr inshaAllah

bismillah

Wa_salam_wr_wb

Ich will nichts falsches sagen, doch war es eine geschiedene oder eine verwitwete Frau, welche für sich selber entscheiden konnte, wen sie heiraten will und kein Wali braucht?

Wa_salam_wr_wb
#22
Vaaleykumus Sallam. Also ich habe gelesen und auch gehört dass auch eine geschiedene frau nicht ohne wali heiraten kann. Also eine geschiedene muss man fragen ob sie heiraten will od. nicht, also ob sie einverstanden ist. Aber ehrlich gesagt verstehe ich das nicht wirklich, weil muss man nicht auch uverheiratete fragen? Allahu a'lam.
#23
assalamu aleikum,

Wie du schon selbst sagst Schwester. Eine unverheiratete (also ledige) muss gefragt werden und eine geschiedene. Für beides gibt es Beweise, aus der Sunna. Mal schauen, inschaALLAH findet jemand Beweise für die 1. Frage von dir.

wa aleikum salam
#24
Vaaleykumus Salam. InshaAllah. Barakallahu feek.
#25
Salam_wr_wb

Es geht nicht um die Fragen eher um diegegebene Fatwa auf die schnelle konnnt ich dir jetzt nur das besorgen inschallah hilft dir die Fatwas weiter.

Ihr Bruder ist ihr Wali und er vertraut die Angelegenheit ihrer Heirat ihrem Onkel mütterlicherseits an


Frage (Nr. 105152):

Ein Mädchen lebt bei ihrer Großmutter und ihrem Onkel mütterlicherseits. Sie hat einen Bruder, der in einem anderen Land lebt. Weitere Verwandte hat sie nicht und ihr Bruder ist ihr Wali, ihr Vormund, doch er hat seinem Onkel diese Aufgabe übertragen, damit dieser sie verheiraten kann. Ein Student des Wissens hat den Ehevertrag in Anwesenheit von Zeugen und unter der Vormundschaft ihres Onkels im Namen ihres Bruders geschrieben. Ist dieser Ehevertrag gültig oder nicht? Der Vertrag ist bereits zustande gekommen, doch die beiden leben noch nicht zusammen. Wenn ihr Bruder kommt und der Hochzeit beiwohnt, sollte er den Vertrag wiederholen oder ist dieser bereits gültig?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Wali kann jemand anderen beauftragen, sich um die Heirat der weiblichen Verwandten, die unter seiner Fürsorge stehen, zu kümmern. Dies kann einer ihrer Verwandten sein, wie z. B. ihr Onkel mütterlicherseits oder jemand anderes.

Ibn Qudāmah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte in al-Mughni (7/14): „Es ist erlaubt, die Vormundschaft im Falle der Heirat zu übertragen, sei der Wali anwesend oder abwesend, denn es wurde berichtet, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) Abu Rāfi` hinsichtlich seiner Heirat mit Maymūnah bevollmächtigte und er bevollmächtigte `Amr ibn `Umayyah hinsichtlich seiner Heirat mit Umm Habībah. Da es ein Vertrag des Austausches ist, ist es erlaubt, ihn zu übertragen, ebenso wie es erlaubt ist, in Angelegenheiten des Kaufens und Verkaufens zu delegieren.“

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (18/103): „Die scharī`ahrechtliche Form des Ehevertrages beinhaltet den Antrag des Wali oder seines Vertreters und die Annahme des Ehemannes oder seines Vertreters und das sollte in der Anwesenheit von zwei Zeugen mit gutem Charakter erfolgen.“

Darauf basierend ist der Ehevertrag, der in diesem Fall vom Onkel mütterlicherseits als Stellvertreter des Bruders geschlossen wurde, gültig und es ist nicht notwendig, dass der Bruder am Hochzeitstag anwesend ist.

Und Allah weiß es am besten.

Ein Ehevertrag ohne Zeugen muss wiederholt werden


Frage (Nr. 661):

Ist eine Person verheiratet, wenn die beiden Eheleute sagen: „Wir akzeptieren einander als Mann und Frau, wobei Allah unser Zeuge ist“, während keine anderen Zeugen anwesend sind und sie später eine Feier veranstalten, um jeden über ihre Heirat zu informieren?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt keine Heirat ohne einen Wali Verantwortlichen/Beschützer) und zwei Zeugen.“ (sahih durch unterstützende Berichte, Irwa al-Ghalīl #1858).

Imām al-Tirmidhi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Die richtige Ansicht ist das, was von ibn `Abbās berichtet wurde, der sagte, dass es keine Heirat gibt ohne klaren Beweis … Damit übereinstimmend handelnd, sagten die Gelehrten unter den Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), die Tābi´īn und diejenigen, die ihnen folgten, dass es keine Heirat gibt ohne Zeugen. (Jāmi` al-Tirmidhi #4/235).

Wenn das Paar oben Genanntem nicht gefolgt ist, müssen sie die Heirat wiederholen – dieses Mal mit einem Wali und zwei Zeugen.

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid



das ist aber hier schlecht übersetzt nur grob inschsallah kann jemand es korrekt übersetzen

Er heiratete eine Frau ohne einen Vormund 7989


Ich bin in einem fremden Land und heiratete ein christliches Mädchen, der auch ein Fremder in diesem Land. Wir beide haben keine Verwandten oder Freunden oder Kontakte in diesem Land. Ich schlug vor, zu ihr und nahm sie so las ich die Ehe Aussagen und sie akzeptiert und als ich las die Ehe und Verlustrechnung für meine Annahme. Ich habe das Mehr an Aussage aber später bezahlt eine gewisse Menge zu ihr. Es gab keinen Vormund für sie, als sie erwachsen und unabhängig ist und wir konnten nicht vereinbaren einen Zeugen. Die Frage ist:
1. Ob dies eine gültige kirchliche Trauung und ist es im Islam nicht sündigen, da wir nicht für die soziale oder juristische Aspekt egal ist, weil wir Ausländer sind. Mit anderen Wort, das wir verheiratet halten im Hinblick auf unser Gott, und will nicht von Gott am Tag des Gerichts bestraft werden. (Wir lebten wie Mann und Frau für ein paar Tage).
2. Da ich nicht sicher war, über religiöse Aspekt dieser Ehe, wir beide Seiten beschlossen, dass ich ihr scheiden zu lassen, und ich tat. Ist es OK?
3. Muss ich sie wieder heiraten, wenn unsere Ehe war nicht in Ordnung, vor Zeugen und jede Guardian / Wali, um mich einer Sünde zu befreien.

Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:

Es ist nicht für einen Mann, eine Frau ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiraten zulässig, ob sie noch Jungfrau ist oder zuvor geheiratet. Dies ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, darunter al-Shâfa'i, Malik und Ahmad. Dies basiert auf Beweise, die die Folgendes enthält zugrunde:

Die Verse, in denen Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

"Nicht verhindern, dass sie heiraten, ihre (ehemaligen) Ehegatten"

[Al-Baqara 2:232]

"Und heiratet nicht Al-Mushrikaat (idolatresses), bis sie (Anbetung Allah allein) glauben"

[Al-Baqara 2:221]

"Heiraten und diejenigen unter euch, die ledig sind"

[Al-Noor 24:32]

Der Punkt hier ist, dass diese Verse besagen eindeutig, dass es einen Vormund in der Ehe sein, denn Allah richtet sich an den Erziehungsberechtigten im Hinblick auf die Ehe der Frau unter seiner Obhut. Wäre der Inhalt zu ihr und nicht ihm, gäbe es keine Notwendigkeit, ihn anzusprechen sein.

Es ist bezeichnend für tiefes Verständnis Imam al-Buchari die von Fragen der Schari'a, dass er diese Verse zitiert in einem Kapitel, das er mit dem Titel "Baab Mann qaala la nikaaha illa bi Wali (Kapitel auf diejenigen, die, dass es keine Ehe ohne Vormund sagen ). "

Es wurde berichtet, dass Abu Musa sagte: Der Prophet (Allahs Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: ". Es gibt keine Ehe ohne Vormund"

(Berichtet von al-Tirmidhi, 1101; Abu Dawud, 2085;. Ibn Majah, 1881 als sahih von Scheikh al-Albani (möge Allah ihm barmherzig sein) Überliefert bei al-Tirmidhi, 1/318 eingestuft werden)

Es wurde berichtet, dass Aisha (möge Allah mit ihr zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: Jede Frau, die ohne die Erlaubnis ihres Vormunds heiratet, ist ihre Ehe ungültig , ihre Ehe ungültig ist, ist ihre Ehe ungültig. Aber wenn die Ehe vollzogen worden ist dann die Mahr ist ihr, weil sie es ermöglicht hat ihm intim zu sein mit ihr. Wenn sie streiten, dann wird der Herrscher ist die Hüterin der, der keinen Vormund hat. "

(Berichtet von al-Tirmidhi, 1102; Abu Dawud, 2083;. Ibn Majah, 1879 als sahih von al-Albāni in Irwa 'al-Ghaleel, 1840)

Zweitens: Wenn ihr Vormund sie davon abhält, die Heirat mit der Person, sie will ohne triftigen Grund nach der Schari'a, dann ist die Rolle als Hüterin geht auf den nächsten engsten Verwandten, so dass es geht vom Vater an den Großvater, zum Beispiel.

Drittens: Wenn alle ihre Vormünder sie daran zu hindern ohne triftigen Grund nach der Schari'a verheiratet, dann ist der Herrscher ihr Vormund, wegen dem Hadith oben ("zitiert ... Wenn sie streiten, dann wird der Herrscher ist die Hüterin der jemand, der keine Guardian "hat)

Viertens: wenn es keinen Vormund und kein Herrscher, dann ist ihre Ehe, die von einem Mann, der Autorität im Ort, wo sie ist, hat, wie der Kopf eines Dorfes oder der Gouverneur einer Provinz organisiert werden, und so weiter. Wenn es keine solche Person, dann sollte sie ernennen einen vertrauenswürdigen muslimischen Mannes um ihre Ehe zu arrangieren.

Sheikh al-Islam Ibn Taymiyya (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte:

Wenn es keine Verwandten, der als ihr Vormund handeln kann, dann ist die Position der Vormund geht auf den derjenige, der die meisten fit zu denen, die jede Art von Autorität in anderen Fragen als die Ehe, wie der Kopf eines Dorfes, der Führer habe, ist eine Karawane, und so weiter.

Al-Ikhtiyaaraat, p. 350.

Ibn Qudâmah sagte: Wenn eine Frau nicht über einen Vormund und es gibt keinen Herrscher, dann gab es von Ahmad überliefert, dass die, dass ihre Ehe von einem Mann, der Klangcharakter, mit ihrer Erlaubnis angeordnet werden sollen zeigt.

Al-Mughni, 9/362.

Scheich 'Umar al-Ashqar sagte:

Wenn es keinen Herrscher der Muslime, oder wenn die Frau in einem Ort, wo die Muslime haben keinen Herrscher, und sie hat keinen Vormund überhaupt, wie die Muslime in Amerika und anderswo, wenn es islamische Institutionen in diesem Land, das zu nehmen sind Betreuung der Muslime 'Angelegenheiten, dann sollten sie ihre Ehe arrangieren. Dasselbe gilt, wenn die Muslime einen Führer, der in Anklage oder jemand, der die Verantwortung für ihre Angelegenheiten ist es zu haben.

Al-Waadih fi Sharh Qanoon al-Ahwaal al-Shakhsiyyah al-Urduni, p. 70

Der Ehevertrag muss von zwei erwachsenen männlichen Muslime von gesunder Geist bezeugt werden. Siehe Frage Nr. 2127 .

Daher müssen Sie Ihren Ehevertrag zu wiederholen, und es ist wichtig, dass die Frau Vormund vorhanden sein, wie bereits erwähnt, sowie zwei Zeugen.

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q & A


Wa_salam_wr_wb



#26
Salam_wr_wb

sahih al-Buhariyy


5136 - ... Abū Huraira berichtete, dass der Prophet, Allāhs Segen und Friede auf
ihm, sagte:
”Eine Frau, deren Wiederverheiratung bevorsteht,

649
darf nicht verheiratet werden,
bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden,
wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.“
Einige Leute fragten: ”O Gesandter Allāhs, wie sieht dann ihre Einwilligung
aus?“

650
Der Prophet sagte: ”Indem sie schweigt!“
651

649 D.h., die verwitwete oder geschiedene Frau, die zum zweiten Male eine Ehe eingeht.
650 Weil sie als Jungfrau so schamhaft und schüchtern ist, um eine verbale Einwilligung zu
geben.
651 Ist die Jungfrau mit einer Verheiratung nicht einverstanden, so wird sie sich eher wehren und ein nein geben können siehe hadith 5137.


5137 - ... ‘Ā’iša, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:
”Ich sagte: »O Gesandter Allāhs, eine Jungfrau ist doch schamhaft!« Und er
erwiderte:
»Ihre Einwilligung ist ihr Schweigen«“

652

5138 - ... Ḫansā’ Bint Ḫidām Al-Ansāryya
653
berichtete, dass sie als Ṯayyib
654
von
ihrem Vater wiederverheiratet wurde, und dass sie damit nicht einverstanden war.
Sie begab sich deshalb zum Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm,
und er machte ihre Heirat rückgängig.


652 Siehe Ḥadīṯ Nr. 5136 und die Anmerkung dazu.
653 d.h. von den Al-Ansār (Helfern Bewohnern von Al-Madīna).
654 Geschiedene oder verwitwete Frau.


Wa_salam_wr_wb
#27
Assallyamu Aleykum. Barakallahu feek. Möge Allah dich für deine Mühe belohnen. Das war sehr hilfreich!
  


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