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Die vier Stellen im Gebet, an denen die Hände gehoben werden
#1
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh

Frage:
Ist es erlaubt, die Hände nur beim Takbiratul Ihram zu heben? Oder sollten die Hände während all der Säulen im Gebet gehoben werden?

Antwort:
Es ist eine Handlung der Sunnah die Hände sowohl während des Takbiratul Ihram zu heben, als auch für die Ruku‘, als auch beim Erheben aus dem Ruku‘, sowie für das Aufstehen nach dem ersten Taschahud (zur 3. Raka), weil dies authentisch vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) überliefert wurde. Dies (die vier Stellen des Händehebens im Gebet) ist keine Pflicht, sondern eine Sunnah, die vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam), seinen vier rechtgeleiteten Kalifen und seinen Sahaba ausgeführt wurde. Es ist ein Akt der Sunnah für die mu’min-Männer und -Frauen, dies in jedem Gebet zu tun.

Das allgemeine Urteil zum Gebet ist, dass Männer und Frauen darin gleich sind, es sei denn dass es einen Beweis dagegen gibt. Es ist also von der Sunnah beim Aussprechen des Takbiratul Ihram die Hände in Höhe der Schultern oder Ohren zu heben, ebenso vor der Ruku‘, beim Erheben aus der Ruku‘ und beim Aufstehen aus dem ersten Taschahud (zur 3. Rakah) gemäß des authentischen Hadith vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam). Diese vier Positionen sind empfohlen und ein Akt der Sunnah, nicht verpflichtend. Wenn eine Person ihr Gebet verrichtet, ohne die Hände zu heben, dann ist ihr Gebet noch gültig (jedoch würde sich der Lohn für das Gebet verringern).

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah Nur-‘ala-al-Darb Radio-Programm, Kassette Nr. 52

Fatawa Ibn Baz; Band 11, Seite 156, das Buch des Salah, Sektion 2, Beschreibung des Salah

Anmerkung: 'Umar (radiAllahu anhu) berichtete dass der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sein Salah mit dem Sagen von „Allahu Akbar“ und dem Heben der Hände dabei begann, dann hob er die Hände als er in die Ruku‘ ging, und als er „Sami Allahu liman hamida“ sagte, hob er die Hände, und als er nach zwei Rakah wieder aufstand, hob er die Hände. (Al-Bukhari, 2/222 und Abu Dawud, 1/197)
  


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