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Er ermächtigte sie zur Scheidung und sie vollzog die Scheidung selbst
#1
Frage (Nr. 118458):

Meine Frau bestand so sehr auf die Scheidung, dass ich zu ihr sagte: „Ich werde mich nicht von dir scheiden, aber wenn du dich selbst scheiden möchtest, dann liegt es an dir“ und ich ermächtigte sie, sich selbst zu scheiden. Sie sagte danach direkt: „Ich scheide mich hiermit.“ Sie bemühte sich in der folgenden Nacht sehr darum, dass ich sie zurücknehme, und sie glaubt, dass das Geschehene nicht als Scheidung zählt, weil sie es nicht so meinte. Nach diesem Vorfall habe ich sie nicht wieder autorisiert, weil ich gesehen habe, wie schnell und unverantwortlich sie handelt. Ich hatte geglaubt, meine Worte würden sie davon abhalten, wieder um Scheidung zu bitten. Wie lautet das Urteil über unseren Vorfall?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Wenn der Ehemann zu seiner Frau gesagt hat: „Scheide dich selbst“, oder „Es liegt bei dir“, oder „Du entscheidest“, oder „Ich ermächtige dich zur Scheidung“, und sie sagt: „Ich scheide mich selbst“, dann zählt das als Scheidung.

Die Fuqaha‘ erörterten detailliert eine Anzahl an Scheidungen, die eine Frau vollziehen könnte, abhängig von dem vom Ehemann verwendeten Ausdruck. Doch da die Frau die Scheidung nur für sich selbst ausgesprochen hat, besteht an dieser Stelle kein Bedarf an weitergehenden Erklärungen.

Darauf basierend fand die Scheidung statt, wenn die Frau sagte: „Ich scheide mich selbst von dir“, und es kann nicht akzeptiert werden, dass sie keine Scheidung beabsichtigte. Denn wenn die Scheidung eindeutig geäußert wird, dann wird derjenige, der sie ausspricht, nicht über seine Absicht befragt. Die Scheidung zählt als solche, selbst wenn der Sprecher sagt, er habe sie nicht beabsichtigt.

Wenn das die erste oder zweite Scheidung war, dann kann der Mann die Frau zurücknehmen, solange die `Iddah noch nicht vorüber ist.

Die Ehefrau muss verstehen, dass die Scheidung eine ernste Angelegenheit ist und dass es in dieser Angelegenheit keinen Spielraum gibt für Scherze oder unreifes Verhalten. Es zählt als Scheidung, sei es im Ernst ausgesprochen oder im Scherz, denn der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Es gibt drei Dinge, bei denen Ernst ernst ist und Scherz ebenfalls ernst: Heirat, Scheidung und die Rücknahme (einer Ehefrau).“ (Abu Dawūd #2194; al-Tirmidhi #1184; ibn Mājah #2039; von al-Hāfiz ibn Hajar in al-Talkhīs al-Habīr, 3/424, als hasan eingestuft und von al-Albāni in Sahīh Sunan al-Tirmidhi #944)

Es ist einer Frau nicht gestattet, ihren Ehemann um Scheidung zu bitten, außer es gibt einen Grund, durch den es legitimiert wird, wie z. B. schlechte Behandlung. Siehe in der Antwort auf Frage #117185.

Siehe auch in al-Mausū`ah al-Fiqhiyyah (13/113) und al-Scharh al-Mumti`(13/84) unter Tafwīd al-Talāq (die Übertragung der Scheidung).

Und Allāh weiß es am besten.

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