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Er fastete, dann reiste er in ein anderes Land, wo das Fasten später begonnen hatte –
#1
soll er 31 Tage fasten?


Salam_wr

Frage:

Ich habe mit dem Fasten in meinem Land begonnen, dann reiste ich während des Ramadan in ein anderes Land, wo der Monat einen Tag später begonnen hatte. Sollte ich mit ihnen fasten, sodass ich, falls sie am Ende des Monats 30 Tage gefastet haben, 31 Tage fasten würde?





Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn jemand von einem Land, in dem er mit dem Fasten zu Beginn des Monats anfing, in ein anderes Land reist, wo Eid ul-Fitr später stattfindet, dann sollte er mit dem Fasten fortfahren und das Fasten nicht brechen, bis sie es tun.

Shaikh Ibn Baz (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Ich komme aus Ost-Asien, wo die Hijri-Monate einen Tag später beginnen als im Königreich Saudi-Arabien. Ich möchte im Ramadan in mein Heimatland reisen. Ich begann in Saudi Arabien zu fasten, doch am Ende des Monats werde ich 31 Tage gefastet haben. Wie lautet das Urteil zu meinem Fasten? Wie viele Tage sollte ich fasten?“

Er antwortete: „Wenn du in Saudi-Arabien oder woanders zu fasten begonnen hast und dann den Rest des Monats in deinem Heimatland fastest, dann brich dein Fasten, wenn sie es tun, selbst wenn das bedeutet, dass es mehr als 30 Tage sind. Denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Das Fasten beginnt an dem Tag, an dem ihr fastet, und das Fastenbrechen ist an dem Tag, an dem ihr das Fasten brecht.‘ Doch wenn du nicht 29 Tage des Monats vollständig hast, dann musst du ihn vervollständigen, denn der Monat kann nicht weniger als 29 Tage haben.“ (Majmu Fatawa Ibn Baz 15/155)

Shaikh Muhammad as-Salih al-Uthaymin (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wie lautet die Regel für denjenigen, der in einem muslimischen Land fastet, dann in ein anderes Land geht, wo die Leute später mit dem Fasten begannen als die Leute in dem ersten Land, wobei er, wenn er sich ihnen anschließt, mehr als 30 Tage fasten wird oder vice versa?“

Er antwortete: „Wenn jemand von einem muslimischen Land in ein anderes reist und das Fastenbrechen in dem Land, zu dem er reist, später stattfindet, dann sollte er mit ihnen weiter fasten, bis sie das Fasten brechen, denn das Fasten ist der Tag, an dem die Menschen fasten, und das Fastenbrechen ist der Tag, an dem die Menschen das Fasten brechen, und das Opfer (al-Adha) ist der Tag, an dem die Menschen das Opfer darbringen. Er sollte so verfahren, selbst wenn er einen Tag oder mehr extra fastet. Dies ist ähnlich dem Fall, wenn er in ein Land reist, wo der Sonnenuntergang später stattfindet. Er sollte mit dem Fasten fortfahren bis sie untergeht, selbst wenn dadurch zwei Stunden zu seinem Tag hinzugefügt werden oder drei oder mehr. Dies gilt, wenn er in ein Land reist, wo der Neumond noch nicht gesichtet wurde, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) befahl uns, nicht zu fasten oder das Fasten zu brechen bis wir ihn sehen. Er sagte: ‚Fastet, wenn ihr ihn seht, und brecht euer Fasten, wenn ihr ihn seht.‘

In Bezug auf den gegenteiligen Fall, wenn jemand von einem Land, in dem der Monatsbeginn später stattfindet, in ein Land reist, in dem der Monatsbeginn früher stattfindet, gilt, dass er sein Fasten mit ihnen brechen und die Tage, die er im Ramadan verpasst hat, später nachholen sollte. Verpasst er einen Tag, dann muss er einen Tag nachholen; verpasst er zwei Tage, dann muss er zwei Tage nachholen. Wenn er sein Fasten nach 28 Tagen bricht, dann muss er zwei Tage nachholen, wenn der Monat in beiden Ländern 30 Tage hat, und er muss einen Tag nachholen, wenn der Monat nur 29 Tage in beiden Ländern oder in einem von ihnen hat.“ (Majmu Fatawa al-Shaikh Ibn Uthaimin 19, Frage Nr. 24)

Er wurde weiterhin gefragt: „Die Leute könnten sagen: Warum sagt ihr, dass er im ersten Fall mehr als 30 Tage fasten muss und im zweiten Fall muss er verpasste Tage nachholen?“

Er antwortete: „Er muss im zweiten Fall verpasste Fastentage nachholen, weil der Monat nicht weniger als 29 Tage haben kann, und er sollte mehr als 30 Tage fasten, weil der Neumond noch nicht gesichtet wurde. Im ersten Fall sagen wir zu ihm: Brich das Fasten, selbst wenn du 29 Tage noch nicht vollständig hast, denn der Neumond wurde gesichtet, und wenn der Neumond gesichtet wurde, ist es notwendig, das Fasten zu brechen und man darf am ersten Tag von Shawwal nicht fasten. Wenn du weniger als 29 Tage gefastet hast, dann musst du die 29 Tage vervollständigen. Dies ist anders als im zweiten Fall, wo immer noch Ramadan ist, wenn du in ein Land kommst, wo der Neumond noch nicht gesichtet wurde. Es ist immer noch Ramadan für dich, wie also kannst du dein Fasten brechen? Du musst weiter fasten. Wenn der Monat für dich länger ist, dann ist das wie ein paar Extra-Stunden am Tag.“ (Majmu Fatawa al-Shaikh Ibn Uthaimin 19, Frage Nr. 25)

Siehe auch in der Antwort zu Frage Nr. 38101.

Und Allah weiß es am besten.



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 45545)


Wa_salam_wr_wb
  


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