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Es ist einer Frau nicht gestattet zur Hajj zu reisen, außer mit einem Mahram
#1
Salam_wr_wb


Frage (Nr. 3098):

Ist es für eine Frau möglich, Hajj oder `Umrah mit einer Gruppe von Leuten oder einer Gruppe von Frauen zu verrichten, wenn kein Mahram bereit ist, mit ihr zu gehen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Gelehrten, frühere und heutige, sind in dieser Angelegenheit unterschiedlicher Ansicht. Einige von ihnen sagten, dass es einer Frau gestattet sei, ohne Mahram zur Hajj zu gehen, wenn die Straße sicher ist und sie mit einer vertrauenswürdigen Gruppe reist.

Andere sagten, dass es ihr nicht erlaubt sei zu reisen, außer mit einem Mahram, der sie beschützen kann, selbst wenn sie mit einer vertrauenswürdigen Gruppe reist. Dies ist die Ansicht von Abu Hanīfah und Ahmad. Sie führten Folgendes als Beweis an:

1. Es wurde berichtet, dass ibn `Abbās (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Prophet Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Keine Frau sollte reisen außer mit einem Mahram und kein Mann sollte bei einer Frau eintreten, es sei denn, ein Mahram ist bei ihr." Ein Mann sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich möchte mit Der-und-Der Armee ausziehen und meine Frau möchte zur Hajj gehen." Er antwortete: "Geh mit ihr zur Hajj." (Bukhāri #1763; Muslim #1341).

2. Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Es ist einer Frau, die an Allah und den Letzten Tag glaubt, nicht gestattet, über die Entfernung eines Tages und einer Nacht zu verreisen, außer mit ihrem Mahram." (Bukhāri #1139; Muslim #827; nach dem Hadīth von Abu Sa`īd: "Die Entfernung von zwei Tagen."). Ibn Hajar sagte: "In dem Hadīth von Abu Sa`īd wird es auf "die Entfernung von zwei Tagen" begrenzt und in dem Hadīth von Abu Hurayrah auf "die Entfernung eines Tages und einer Nacht". Es gibt auch andere Überlieferungen. In dem Hadīth von ibn `Umar wird es auf "drei Tage" beschränkt und es gibt weitere Berichte.

Al-Nawawi sagte: "Die offensichtliche Bedeutung dieser Definition ist nicht das, was gemeint ist, sondern alles, was als Reise betrachtet wird, ist einer Frau verboten, es sei denn, sie hat einen Mahram dabei. Die Definition der Grenzen war in Bezug auf bestimmte Vorfälle. Ibn al-Munīr sagte: `Der Unterschied in den Definitionen entstand dadurch, dass es verschiedene Fragesteller in unterschiedlichen Situationen gab.`" (Fath al-Bāri 4/75).

Zweitens:

Diejenigen, die sagen, dass ein Mahram nicht erforderlich sei, führten als Beweis das Folgende an:

Es wurde berichtet, dass `Adiyy ibn Hātim (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Als ich beim Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) war, kam ein Mann zu ihm und beschwerte sich über Armut. Dann kam ein anderer und beschwerte sich über Banditen. Er sagte: `Oh `Adiyy, hast du al-Hīrah gesehen?` Ich antwortete: `Ich habe es nicht gesehen, aber mir wurde darüber berichtet.` Er sagte: `Wenn du ein langes Leben lebst, wirst du eine Frau von al-Hīrah abreisen sehen, bis sie die Ka`bah umrundet, niemanden außer Allah fürchtend.`" . `Adiyy sagte: "Und ich sah eine Frau von al-Hīrah abreisen bis sie die Ka`bah umrundete, niemanden fürchtend außer Allah." (Bukhāri #3400).

Diesem Argument kann durch die Anmerkung entgegengetreten werden, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) diese Begebenheit lediglich voraussagte. Von einem Vorgang zu erzählen bedeutet nicht, dass er erlaubt ist. Vielmehr könnte es erlaubt sein oder auch nicht, abhängig vom Beweis der Scharī`ah. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte ebenfalls voraus, dass das Trinken von Alkohol, Zina und Morde sich vor dem Beginn der Stunde weit verbreiten würden, und diese Dinge sind verboten und große Sünden.

Was mit diesem Hadīth gemeint ist, ist, dass die Sicherheit sich etablieren würde, sodass Frauen sich ermutigt fühlen würden und dass eine von ihnen ohne Mahram reisen würde. Es bedeutet nicht, dass es einer Frau gestattet ist, ohne Mahram zu reisen.

Al-Nawawi (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: "Nicht alles, was der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) als Zeichen der Stunde voraussagte, ist harām oder verboten. Wenn die Schafhirten im Errichten hoher Gebäude wetteifern und das Vermögen weit verbreitet ist und ein Mann sich um 50 Frauen kümmern muss, so sind diese Dinge zweifelsfrei nicht harām. Vielmehr sind es Zeichen und ein Zeichen hat nichts zu tun damit, ob es halāl ist oder harām. Ein Zeichen kann gut oder schlecht sein, erlaubt oder harām oder verpflichtend oder etwas anderes. Und Allah weiß es am besten."

Es sollte angemerkt werden, dass die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten hinsichtlich der Notwendigkeit, einen Mahram zu haben, um die Hajj vollziehen zu können, nur auf die obligatorische Hajj zutrifft. Was die nāfil (freiwillige) Hajj anbelangt, stimmen alle Gelehrten überein, dass es für eine Frau nicht erlaubt ist, ohne Mahram oder Ehemann zu verreisen, wie es in Mausū`ah al-Fiqhiyyah 17/36 heißt.

Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: "Eine Frau, die keinen Mahram hat, ist nicht verpflichtet, die Hajj zu vollziehen, denn einen Mahram zu haben, ist Bestandteil der Voraussetzungen dafür und erst durch das Vorliegen der Voraussetzungen wird die Hajj zur Pflicht. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): ". Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause (zur Ka`bah in Makkah) unternehmen - (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben (die die Kosten der Reise, der Versorgung und Unterbringung erbringen können). ." (3:97).

Es ist ihr nicht gestattet, zur Hajj oder irgendwo anders hin zu reisen, solange sie keinen Mahram oder ihren Ehemann dabei hat. Dies ist die Ansicht von al-Hasan, al-Nakha`i, Ahmad, Ishāq, ibn al-Mundhir und Ashāb al-Ra`y und es ist die korrekte Ansicht, sowohl aufgrund der oben genannten Verse als auch aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Ahādīth, welche es einer Frau verbieten, ohne ihren Ehemann oder Mahram zu reisen. Mālik, al-Schāfi`i und al-Auzā`i widersprachen dem und legten Bedingungen fest, für die sie nicht einen einzigen Beweis hatten. Ibn al-Mundhir sagte: `Sie ignorierten die offensichtliche Bedeutung des Hadīth und jeder von ihnen legte Bedingungen fest, für die es keinen Beweis gibt.`" (Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah 11/90, 91).

Sie sagten außerdem: "Die korrekte Meinung lautet, dass es ihr nicht gestattet ist, zur Hajj zu reisen, außer mit ihrem Ehemann oder ihrem Mahram. Es ist ihr nicht erlaubt, mit vertrauenswürdigen Frauen ohne Mahram zu reisen oder mit ihrer Tante oder Mutter. Sondern es ist notwendig, dass sie bei ihrem Ehemann oder einem Mahram ist.

Kann sie niemanden finden, der sie begleitet, dann ist sie nicht verpflichtet, die Hajj zu vollziehen, solange sie sich in dieser Lage befindet." (Fatāwa al-Lajnah al-Dā`imah 11/92).

Und Allah weiß es am besten.

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