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Kann sie freiwillige Tage fasten, wenn sie noch Tage vom Ramadan schuldet?
#1
Salam_wr_wb


Frage:

Ich habe im Ramadan einige Tage wegen meiner Periode nicht gefastet und ich habe diese Tage bis jetzt noch nicht nachgeholt. Kann ich die ersten 10 Tage des Monats Dhu-l-Hijja fasten?





Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Diese Angelegenheit des freiwilligen Fastens vor dem Nachholen der verpassten Ramadantage ist unter den Gelehrten bekannt und es gibt eine Meinungsverschiedenheit darüber. Einige Gelehrte sagen, dass es haram ist, nafil Fasten vor dem Nachholen der geschuldeten Tage zu vollziehen, denn es ist wichtiger, mit einer obligatorischen Handlung zu beginnen als mit einer freiwilligen. Andere Gelehrte sagen, dass es erlaubt ist.

Shaikh Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über das Kombinieren des Nachholens verpasster Pflichten und des Verrichtens von etwas, das mustahabb ist, befragt: Ist es erlaubt, die empfohlene Handlung zu vollziehen und die Pflichthandlung später nachzuholen oder sollte man diese zuerst vollziehen, wie z.B. wenn das Fasten des Ashura-Tages mit dem Nachholen verpasster Ramadan-Tage zusammenfällt?

Er antwortete: „Was freiwillige und obligatorische Fastentage anbelangt, so ist es sinnvoll und entspricht der Sharia, mit den obligatorischen Tagen zu beginnen und dann die freiwilligen Tage zu fasten. Denn das obligatorische Fasten ist eine Schuld, welche beglichen werden muss, wohingegen das nafil Fasten freiwillig ist und dann vollzogen werden sollte, wenn man es kann. Ansonsten ist es keine Sünde. Darauf basierend sagen wir demjenigen, der verpasste Ramadantage schuldet: Begleiche das, was du schuldest, bevor du freiwillig fastest. Wenn man freiwilliges Fasten vor dem Nachholen der geschuldeten Tage vollzieht, dann lautet die korrekte Ansicht dazu, dass das freiwillige Fasten gültig ist, solange es noch genügend Zeit gibt, um die verpassten Tage nachzuholen. Denn man kann verpasste Ramadan-Tage solange nachholen, wie noch genügend Zeit ist, bevor der nächste Ramadan anbricht. Solange noch viel Zeit übrig ist, ist es erlaubt, freiwilliges Fasten zu vollziehen. Dies ist ähnlich dem Fall der obligatorischen Gebete, wenn nämlich jemand nafil Gebete vor den Pflichtgebeten verrichtet, wenn noch viel Zeit übrig ist, so ist dies gestattet. Wer auch immer am Tag von Arafa oder Ashura fastet und noch Tage von Ramadan schuldet, dessen Fasten ist gültig. Doch wenn er die Absicht hat, den Tag zu fasten, um verpasste Ramadan-Tage nachzuholen, dann wird er zwei Belohnungen erhalten – eine für den Tag von Arafa oder Ashura und eine weitere für das Nachholen der verpassten Tage. Das gilt für alle freiwilligen Fastentage, die nicht mit dem Ramadan verbunden sind. Was das Fasten der sechs Tage des Shawwal angeht, so sind diese mit dem Ramadan verbunden und können erst nach dem Nachholen der verpassten Ramadan-Tage vollzogen werden. Wenn man diese Tage fastet, bevor man die verpassten Ramadan-Tage nachgeholt hat, dann wird man für sie nicht belohnt, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Wer Ramadan fastet und dann sechs Tage des Shawwal folgen lässt, der ist so, als hätte er sein ganzes Leben gefastet.‘ Es ist bekannt, dass derjenige, der noch einige Tage nachholen muss, nicht als jemand betrachtet wird, der Ramadan gefastet hat, bis er diese Tage nachgeholt hat. Manche Leute denken, dass es akzeptabel ist, wenn sie fürchten, dass der Schauwal sich dem Ende zuneigt und sie deshalb die sechs Tage fasten, obwohl sie immer noch Tage vom Ramadan schulden. Das ist aber ein Fehler, denn diese sechs Tage können erst gefastet werden, wenn man die vom Ramadan geschuldeten Tage nachgeholt hat.“ (Majmu Fatawa Ibn Uthaimin 20/438)

Darauf basierend ist es dir erlaubt, die ersten zehn Tage des Dhu-l-Hijja als nafil Fasten zu vollziehen, doch es ist besser für dich, sie mit der Absicht zu fasten, das nachzuholen, was du vom Ramadan schuldest, und du wirst zwei Belohnungen haben inschaAllah.

Siehe auch Frage Nr. 23429.

Und Allah weiß es am besten.





Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 41901)


Wa_salam_wr_wb
  


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