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Frage zu Safran und Essig
#1
Selamu Alaikum wa Rahmatullah wa Barakathu liebe Geschwister

Ich habe 2 Fragen:

1.Man darf oder sollte kein Safran tragen,kommt Safran oft in heutiger Kleidung vor?

2.Es gibt ja Meinungsverschiedenheiten zu Essig,aber es gibt doch einen klaren Beweis wo unser Prophet (saw) in einem Hadith sagt das man Alkohol nicht zu Essig herstellen darf und der ist auch soweit ich weiß sahih.
Falls es manche Leute gibt die die Meinung vertreten das Essig halal ist, könnt ihr mir dann das erklären?
#2
Aleykum sellam ve Berakatuh

1. Es gibt heute keine Kleidung mit Safran wäre auch viel zu teuer (So viel wie Gold Wert fast)
Und es war die mit Safran gefärbte Kleidung gemeint die rötliche Farbe deswegen ist die rote Kleidung nur bei Männer verboten bei manchen Gelehrten (Wenn es komplett Rot ist ohne andere Farben)


2. Es gibt einen Hadith beim Prophet Sallahu Aleyhi wa Sallam
Die beste Würzung ist Essig bei Muslim und noch andere

Es geht beim Alkohol um die berauschende Wirkung und Essig ist nicht berauschend

Barakallahu feekum
#3
Vielen Dank Akhi
Zu 2.
Ich weiß das unser Prophet gern Essig gegessen hat,aber nur den Essig der natürlich entstanden ist und nicht der industrielle.
Und heutzutage gibt es kein Essig mehr was natürlich entstanden ist.
#4
Selamu Aleykum

Akhi
Ich weiß nicht was das für einen Unterschied machen soll ob der Essig natürlich oder Industriell hergestellt wurde.
Es ist der selbe Essig.
Wenn man sich nicht sicher ist auf Islamfatwa.de gehen und eingeben
Die Seite kann ich empfehlen weil es Gelehrte sind die auf der Seite posten.
#5
Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh,
Görkems Frage ist berechtigt.


Ausschnitt einer Fatwa von Shaikh Muhammad Salih al-Munajjid

Wenn Wein sich von selbst zu Essig ändert, ohne dass dazu eine absichtliche Aufbereitung nötig ist, dann ist es erlaubt, davon zu essen, zu trinken und damit zu handeln, gemäß dem Konsens der Gelehrten aufgrund des oben genannten Hadīth.

Doch wenn der Wein durch eine vorsätzliche Aufbereitung zu Essig wurde, durch den Zusatz von Essig, Zwiebeln, Salz etc. oder durch irgendeinen anderen Prozess, so sind die Gelehrten (möge Allah ihnen barmherzig sein) in dieser Angelegenheit unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es erlaubt ist.

Die Schafi`is, Hanbalis und einige der Mālikis sagen, dass es nicht gestattet sei, Wein vorsätzlich zu Essig umzuwandeln, denn dann ist es nicht rein. Der Beweis (Dalīl) dafür ist der Hadīth von Anas ibn Mālik (möge Allah mit ihm zufrieden sein), in dem es heißt: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wurde gefragt, ob Wein umgewandelt und als Essig verwendet werden dürfe. Er sagte: `Nein.`“ (Muslim)

Abu Talhah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) über einige Waisen, die etwas Wein geerbt hatten, befragt wurde. Er sagte: „Schüttet ihn fort.“ Er wurde gefragt: „Können wir daraus nicht Essig herstellen?“ Er erwiderte: „Nein.“ (Muslim).

Der Grund dafür ist:

Allah, gepriesen ist Er und erhaben, hat uns befohlen, Wein zu meiden. Ihn aufzubewahren und zu behandeln, bis er zu Essig wird, bedeutet, damit zu arbeiten, mit seiner Lagerung befasst zu sein und davon zu profitieren und dies ist nicht erlaubt. Es ist einem Muslim gestattet, Essig von jemandem zu kaufen, der ihn verkauft, es sei denn, er stellt fest oder bekommt mit, dass er durch einen herbeigeführten Prozess produziert wurde. `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „… Es ist nichts Falsches an einem Mann, der Essig von den Leuten der Schrift kauft, wenn sie ihn verkaufen, solange er weiß, dass sie ihn nicht absichtlich aus Wein hergestellt haben.“ (al-Mughni 8/330).

Und Allah weiß es am besten.

(Bidāyat al-Mujtahid li ibn Ruschd, 1/461; Kaschschāf al-Qinā’ li-l-Bahwati, 1/187; Fath al-Qadīr li ibn al-Hammām, 8/166; al-Majmū’ li-l-Nawawi, 1/225; al-Mughni li ibn Qudāmah, 8/319)
#6
Assalamu aleikum wa rahmetullah we barakatuh,
Also kann man dann pauschal sagen, dass alle Produkte in denen Branntweinessig drauf steht für uns haram sind?
#7
Wa alaikum salam wa rahmatullahi wa barakatuh,

Die Wege der Essigherstellung führen immer über Alkohol, egal ob Brantweinnessig oder nicht, da Alkohol zu Essig konvertieren muss mit Hilfe von Hefe etc.

Obstessig: Zucker des Obstes konvertiert durch Gährung zu Alkohol, mittels Hefe dann zu Essig.
Branntweinessig: Alkohol + Hefe konvertiert zu Essig.

Im Endprodukt ist aber in der Regel kein Alkohol mehr enthalten, weil er 1:1 konvertiert.

Warum kein Essig gezielt hergestellt werden darf ist Allahu alam, dass wir keinen Alkohol besitzen dürfen, welcher aber unweigerlich zur Herstellung benötigt wird bzw. ein Zwischenprodukt ist. Allahu alam.


Wie gesagt es gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten.

Ausschnitt der obigen Fatwa (Doch wenn der Wein durch eine vorsätzliche Aufbereitung zu Essig wurde, durch den Zusatz von Essig, Zwiebeln, Salz etc. oder durch irgendeinen anderen Prozess, so sind die Gelehrten (möge Allah ihnen barmherzig sein) in dieser Angelegenheit unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es erlaubt ist.
Die Schafi`is, Hanbalis und einige der Mālikis sagen, dass es nicht gestattet sei.)

Deswegen werde ich mich davor hüten ein Urteil abzugeben. Wir sind nicht einmal der Dreck unter den Fingernägeln der Gelehrten und niemand von uns sollte sich anmaßen zu glauben, er habe Entscheidungsgewalt in in einer solchen Angelegenheit. Möge Allah subhana uns für unseren Kibr vergeben.
#8
Selamu Aleykum
Auszug Halal.de

Essige. ob Branntweinessige oder Weinessige sind Halal.
Bei den Schafeiten gilt allerdings eine Einschränkung. Man darf dem Alkohol in der Vorstufe der Essigherstellung nichts hinzumengen (--> Nadschassa). Auch später bei der Filtration und Veredelung dürfen keine Stoffe verwendet werden, die Haram sind.

Branntweinessig ist halal (Ausnahmen gelten in der shafe'itischen Fiqh-Schule) in Bezug auf das Herstellungsverfahr en.

Zur Essigherstellung werden Weintrauben und Traubenmost verwendet, die geringe Mengen an Alkohol beinhalten. Gerade im ersten Produktionsschritt der Essigherstellung ist dieser Alkohol ausschlaggebend für die Transformation von Alkohol in Essig-Säure. Der Restalkohol-Gehalt liegt für unser Produkt liegt bei < 0,3%. Es wird kein Alkohol während des Herstellungsverfahr ens zugesetzt.

In der Regel wird bei der Essigherstellung kein Alkohol
zugesetzt. Es gibt sicherlich auch gesetzliche Bestimmungen,
die genau das verbieten.

Der Grundstoff ist in der Regel Wein der durch Zusatz von
Essigbakterien den Alkoholgehalt abbaut und zu Essig wird.

Im Normalfall wird der Alkohol eins zu eins zu Essigsäure vergoren, d.h. 1% Alkohol wird zu 1% Säure.

Herstellung von Essig: Alkohol (haram) wird zu Essigsäure (halal) durch Gärung oxidiert.

Trotzdem ist es möglich, dass der Alkohol noch nicht vollständig vergoren ist, wenn der Essig in den Handeln kommt.

Daher wurde für die verschiedenen Essigsorten ein Höchstgehalt an Alkohol festgelegt.

Obstessig besteht aus Obstwein oder vergorenem Obstweinkonzentrat und darf nach der Lebensmittelverordn ung 0,5%
Alkohol besitzen.

Weinessig wird aus Wein hergestellt, und darf nach der Gärung noch 1% Alkohol enthalten.

Balsamicoessig wird aus dunklen Trauben hergestellt. Um die dunkle Farbe zu verstärken dürfen Zuckercoleure
hinzugefügt werden. Der erlaubte Alkoholanteil liegt bei 1,5%.

Wird dem Essig nach der Gärung noch einmal Alkohol zugeführt, in Ausnahmefällen bei billigerem Essig oder
Weinessig , muss dieses im Zutatenverzeichniss angegeben werden. Der zugesetzte Alkohol verflüchtigt sich aber,
wenn Sie den Essig einige Zeit an einem warmen Ort geöffnet stehen lassen.
#9
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh,

ich habe mir diesen Beitrag jetzt mehrmals durch gelesen.

Aber ich verstehe es nicht. Ich habe probleme die Sätze zu verstehen. Ich kann den Inhalt nicht erfassen. Wa allahu alim.

Ist Essig jetzt Haram oder Helal?
  


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