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Sunna ghusl für Janaba Zustand
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Es gibt eine Person, welcher im Zustand der Janaba (rituell Unrein) war und er wollte ghusl (Ganzkörperwaschung) für janaba (rituell unrein sein) machen, doch er sagte: Ich werde warten, bis die Zeit für das Jumu´a (Freitaggebet) kommt und dann werde ich den ghusl für beides machen, einmal für Jumu´a und einmal für das janaba. Das war nach dem Fajr (Morgengebet). Doch als die Zeit für den Jumu´a kam, tat er nur ghusl für Jumu´a und hat vergessen die Absicht zu nehmen, ghusl für janaba zu nehmen. Dann hat er ein gesamten Tag so gebetet und zwar bis zum Dhur (Mittagsgebet) vom Samstag und er leitete die Leute beim Mittagsgebet. Dann fiel es ihm nach dem Dhur ein. War sein Gebet und das Gebet der Leute gültig? Sollte er den Leuten über diese Sache in Kenntnis setzen?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Es ist besser für denjenigen sich mit dem ghusl zu beeilen, damit er es nicht vergisst. Dies wurde schon vorher besprochen in der Antwort zu Fragenummer 20847.

Zweites:

Wenn eine Person für den Jumu´a ghusl macht und er vergisst dabei, dass er in der großen rituellen Unreinheit ist, so wird seine Unreinheit entfernt, nach der korrekten Gelehrtenansicht. Al-Bahuti, Möge Allah ihm gnädig sein, sagte: Wenn er beabsichtigt Sunna ghusl (freiwillige Ganzkörperwaschung) zu machen, so wie das ghusl für den Jumu´a oder dem ´Id (islamisches Festtag), so genügt dies für ein verpflichtendes ghusl, wie in dem Fall des Janaba (rituell Unrein) und so weiter, falls er die Unreinheit vergessen hat, wodurch es verpflichtend wurde.

Zitat Ende von Kaschschaf al-Qina´, 1/89.

Al-Hajjawi sagte in Zad al-Mustaqni´:Wenn er ein Sunna ghusl beabsichtigt, so zählt dies ebenfalls für das verpflichtende. Zitat Ende.

Scheikh ibn ´Uthaimin, Möge Allah ihm gnädig sein, sagte: Wenn er beispielsweise ghusl macht, nachdem er eine eingehüllte Person gewaschen hat, oder er macht ghusl um in den Ihram (Weihzustand während der Hajj) einzutreten, oder um bei ´Arafa zu stehen, dies sind alles Sunna ghusls. Das gleiche gilt für ghusl am Jumu´a, nach dem Konsens der Gelehrten.

Die offensichtliche Meinung, von den Worten (al-Hajjawi) – welcher unser Madhhab ist – ist: Wenn er sich daran erinnert, dass er ein verpflichtendes Ghusl vollziehen muss, einige von unseren Gefährten haben es auf den Fall begrenzt, wenn er es vergaß, dass er in dem Zustand der rituellen Unreinheit gewesen ist, d. h. Er vergaß, dass er rituell Unrein gewesen ist. Falls er das nicht vergessen hatte, dann entfernt es nicht die Unreinheit und es wurde nicht getan, um die Unreinheit zu beseitigen, denn der Prophet, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm, sagte:“Jede Tat wird nach ihrer Absicht gezählt.“ Und dieser Mann hatte nur beabsichtigt Sunna ghusl (freiwilliges Ghusl) zu vollziehen und er wusste, dass er im rituell unreinen Zustand gewesen ist, wie kann dies dann die Unreinheit entfernen?

Diese Meinung – welche es für den Fall, dass er vergessen hat einschränkt – ist gültig.

Der Grund für die Ansicht ist, weil das Sunna ghusl ein Akt der Reinigung ist, welcher in der Scharia beschrieben ist und es die Unreinheit entfernt. Doch diese Erklärung ist etwas mangelhaft, denn es gibt kein Zweifel daran, dass es ein vorgeschriebenes Ghusl in der Scharia ist, doch es steht unter der verpflichtenden Ghusl für das Janaba. Wie kann daher eine Sunnahandlung ausreichend genug für eine verpflichtende Handlung sein, welche über sie steht?

Doch falls er es vergessen hatte, so ist er entschuldigt.

Wenn er zum Beispiel ghusl für Jumu´a macht – nach der Meinung, dass es Sunna ist – und er im rituell unreinen Zustand (janaba) war und sich daran nicht erinnerte, oder er bemerkte nicht, dass er im Zustand vom Janaba war und zwar bis nach dem Gebet, aus dem Grund, dass er ein nassen Traum hatte und es bis nach dem Gebet nicht bemerkt hatte, dann ist sein Jumu´a Gebet gültig, weil die Unreinheit entfernt wurde.

Doch wenn er sich dessen Bewusst war und er beabsichtigte nur Sunna ghusl zu machen, dann ist die Ansicht, dass dies ausreichend ist, nicht ganz sicher.

Darauf basierend, war dein ghusl gültig und hat den Janaba (rituell unreinen Zustand) entfernt und dein Gebet war gültig gewesen.

Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/172457
  


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