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Gefundes Geld
#10
Salam

Hier die Übersetzung des ersten Fatwas ins Deutsche:

Fatwa No. 4046

Fundsachen sollten während eines ganzen Jahres bekanntgegeben werden

Frage: Ich fand etwas verlorenes Gold und verkaufte es und gab das Geld als Spende. Meine Absicht ist, wenn ich den Besitzer des Goldes finde, und ihm nicht gefällt was ich getan habe, ihm den Wert des Goldes zu geben, denn ich fand es in der Mitte einer großen Stadt. Liegt hier eine Sünde bei mir, für was ich tat?

Antwort:

Was Du und jeder andere, welcher wertvolle Fundsachen findet, tun sollte, ist dies 2-3 Mal pro Monat während eines ganzen Jahres bekanntzugeben, an Plätzen, an welchen die Menschen sich versammeln. Wenn es vom Besitzer identifiziert wurde, dann gebe es ihm zurück, ansonsten darf der Finder es nach Ablauf eines Jahres behalten, denn der Prophet Sas gab Anweisungen bezüglich dieser Angelegenheit. Eine Ausnahme wird bei Fundsachen, welche in Mekka und Medina gefunden werden, gemacht – Der Finder darf es nicht behalten und es muß für immer angekündigt werden, bis der Besitzer gefunden ist oder der Finder kann es den Verantwortlichen für diese Städte geben, damit sie es dem Besitzer aushändigen, denn der Prophet Sas sagte bezüglich Fundsachen in Mekka: " Fundsachen in Mekka sind niemandem erlaubt, außer ihrem Besitzer.“ Und er sagte: „Ich habe Medina für heilig erklärt, genauso wie Ibrahiem Mekka für heilig erklärt hat.“(Die Authentizität der Hadithe ist Idschma unter den Gelehrten).

Aber wenn die Fundsache von unbedeutendem Wert ist und der Besitzer sich darum nicht schert, wie etwa ein Seil, ein Schnürsenkel oder eine kleine Menge Geld, dann muß der Finder dies nicht bekanntgeben und er kann es benutzen oder es als Spende zugunsten des Besitzers geben. Dies bezieht sich nicht auf verlorene Kamele oder andere Tiere, welche sich selber schützen können vor Wölfen oder dergleichen etc. Es ist nicht erlaubt sie zu behalten, denn der Prophet Sas sagte zu demjenigen, welcher ihn darüber befragte: „Laß es in Ruhe, denn es hat seine Füße und sein Wasser und es kann von den Blättern der Bäume fressen, bis es seinen Besitzer gefunden hat.“ (Idschma unter den Gelehrten)

Und Allah ist die Quelle der Stärke.


Fataawa Islamiyah 3/8 Shaykh Ibn Baaz (rahimuAllah)
Salam

Und hier die Übersetzung des zweiten Fatwas ins Deutsche:

Auszüge aus Fatwa No. 5049


Regeln bezüglich der Fundsachen (al-luqtah)


Meine Frage ist: Wie lautet die Regel bezüglich Geldes, welches man auf der Straße findet, darf man es behalten?

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Die Frage hat mit al-luqtah zu tun, welche eine der Kategorien der islamischen Rechtswissenschaft, im Fiqh ist. Al-luqtah ist Eigentum, welches von seinem Besitzer verloren gegangen ist. Unsere reine Religion lehrt uns, daß Eigentum beschützt und bewahrt werden muß und daß das Eigentum der Muslime heilig ist und beschützt werden muß. Dies beinhaltet al-luqtah oder verlorenes Eigentum.

Wenn Eigentum von seinem Besitzer verloren gegangen ist, muß es unter eine der drei Kategorien fallen:

Erste Kategorie: Es ist etwas, dem die meisten Leute keinen großen Wert beimessen, wie eine Peitsche, ein Leib Brot oder Obst oder ein Stock. In diesen Fällen darf der Finder die Sache behalten, es benutzen und braucht es nicht bekanntzugeben, wegen dem Bericht, welcher von Jaabir überliefert wurde: „Der Gesandte Allahs Sas machte Ausnahmen im Falle eines Stockes, einer Peitsche oder eines Seiles, welches jemand gefunden hat.“ (Abu Dawud)

Zweite Kategorie: Tiere, welche sich selber verteidigen können, weil sie entweder so groß´sind wie Kamele, Pferde, Maultiere, etc. Oder weil sie fliegen können wie Vögel oder Gazellen, welche sehr schnell sind oder Leoparden, welche sich selber verteidigen können. Diese sind haram zu behalten. Sie darf man nicht nach einem Jahr des Bekanntgebens behalten, weil der Prophet Sas sagte: „Laß es in Ruhe, denn es hat seine Füße und sein Wasser und es kann von den Blättern der Bäume fressen, bis es seinen Besitzer gefunden hat.“
Und Umar sagte: „Wer immer ein verlorenes Tier an sich nimmt, ist fehlgeleitet“, d.h. er ist ein Sünder.......

Dritte Kategorie: Jede andere Fundsache wie Geld, Gepäck und kleine Tiere, welche sich selbst nicht schützen können.............
(Bezüglich dieser Tiere gibt es detaillierte Regeln, die uns aber jetzt nicht interessieren)

Alles an wertvollen Fundsachen muß als Treuhandgut aufgehoben werden und während eines Jahre bekanntgegeben werden an Plätzen wo sich die Menschen gewöhnlich versammeln.

Es ist niemandem erlaubt, etwas aufzuheben, es sei denn, er ist sich sicher daß er damit verantwortlich umgehen kann und die nötigen Bekanntgebungen einhalten kann, wegen des Hadith von Zayd ibn Khaalid al-Juhani r.a. welcher überlieferte daß der Gesandte AllahsSas wegen verlorenem Gold und Silber gefragt wurde und gesagte hat: „ Verwalte den Geldbeutel (oder kenne die Details der Fundsache gut) und kündige ihn während eines Jahres an. Wenn niemand sich meldet, dann verfüge darüber und es ist wie eine anvertraute Sache in deinen Händen. Und wenn der Besitzer eines Tages erscheint, gib es ihm.“

Die Bedeutung des Bekanntgebens während eines Jahres ist, daß man es an Plätzen wie der Moschee oder dem Marktplatz (Einkaufszentrum), wo sich die Menschen versammeln, bekanntgibt.......In der ersten Woche, nachdem es gefunden wurde, sollte es jeden Tag bekanntgegeben werden (oder ausgerufen werden). Danach soll es so oft bekanntgegeben werden, wie es unter den Leuten üblich ist.

Dies war die Methode in der Vergangenheit. Heutzutage sollte man jegliche Methode anwenden, welche normalerweise üblich ist. Wichtig ist, daß man das Resultat am Ende bekommt, nämlich daß es dem Eigentümer ausgehändigt werden kann.
...................


Von al-Mulakhkhas al-Fiqhi durch Shaykh Saalih ibn Fawzan Aal Fawzaan, S. 150.


#11
salam aleikum
khayr inshallah obwohl für mich eine fatwaa von 1 person nicht ausschlag gebend ist
aber barakallahu fiki
aleikum salam
#12
Assalamu Alaikum

Sahih Rahmana schrieb:khayr inshallah obwohl für mich eine fatwaa von 1 person nicht ausschlag gebend ist
aber barakallahu fiki


Du solltest deine Einstellung überdenken, Ukhti. Es waren zwei Fatwas und das nicht von irgendeiner Person, sondern von zwei sehr bekannten und anerkannten Gelehrten von Ahl us-Sunnah wal Jama´ah die auch Beweise vorlegen und nicht nach Gütdünken urteilen, wie du es beispielsweise in deinem ersten Beitrag tatest, indem du folgende Fatwa erlassen hast, wozu du überhaupt gar nicht berechtigt bist:


Zitat:Gib es nicht bei der Polizei ab akhi geh zur moschee und sag aber bescheid dass das Geld gefunden ist. Gib es lieber einen Mu'min als einem Kafir
#13
salam aleikum
nein ich brauche nichts zu überdenken denn ich kenne diese muftis!
das ist keine Fatawaa akhi hütte lieber bisschen deine zunge und unterstelle mir nichts!
denn ich habe dir auch nichts unterstellt
und es geht nicht darum was für eine person das gesagt hat es geht darum wie auch andere gelehrten darüber denken aber sogar das ist nicht das problem
das problem ist das fatawa ort und situations abhängig sind verstehst du weiß ich meine
und ich wollte nur wissen ob es auch für deutschland gilt
salam aleikum wa rahmatullahi wa barakathu
#14
Assalamu Alaikum


Salih Rahmana schrieb:das ist keine Fatawaa akhi hütte lieber bisschen deine zunge und unterstelle mir nichts!

لا حول ولا قوة إلا بالله

Was war das denn sonst hier?

Salih Rahmana schrieb:Gib es nicht bei der Polizei ab akhi geh zur moschee und sag aber bescheid dass das Geld gefunden ist. Gib es lieber einen Mu'min als einem Kafir

War das keine Fatwa von dir? Fürchte Allah Ukhti, du hast sehr wohl dein eigenes Urteil abgegeben, während du zugleich sogar die Urteile der Gelehrten abgelehnt hast.

Wenn du die Fatwa gelesen hättest, die gepostet wurden, dann wüsstest, dass der Gelehrte sich sehr wohl situationsbedingt bezogen hat, z.B. steht in der zweiten Fatwa zum Schluß Folgendes:


saliha66 schrieb:Dies war die Methode in der Vergangenheit. Heutzutage sollte man jegliche Methode anwenden, welche normalerweise üblich ist. Wichtig ist, daß man das Resultat am Ende bekommt, nämlich daß es dem Eigentümer ausgehändigt werden kann.

Deswegen rate ich dir erneut deine Einstellung und Art und Weise zu überdenken, es kann schließlich kein Zufall sein, dass niemand deine Beiträge hier in diesem Thread nachvollziehen kann.
#15
Salam

Ich suche Zuflucht beim Allah - dem Herrn der Welten vor dem verfluchten shaitan!

Bismillah

also wie ich sehe gerät das hier aus den fugen...subhanallah...

also erstmal wer sind wir das wir den fatwas solcher gelehrter widersprechen können?

dann zugleich ja nicht JEDE fatwa bezieht sich auch auf die situation in deutschland!

aber man muss sich das mal durch den kopf gehen lassen, kann ich diese fatwa hier in deutschland anwenden?

mein persönliche meinung ist : JA... denn hier ist keine ortsbestimmung außer das mit mekka, aber das brauch ich ja nicht zu sagen..

weiterhin stellen wir natürlich nicht den kafir dem muslim gleich, sondern wir geben jedem sein recht, so wie Allahs Gesandter saws es getan hat! denn wenn nur wegen dem geld zurück geben wir den kafir gleichstellen würde mit dem muslim, was sagen wir dann zu dem ereignis als ein MUSLIM von mekka nach MEDINA zu dem Propheten saws floh und ER saws sie bittete zurück zu gehen, da sie einen VERTRAG mit ihnen hatten?? zog der Prophet saws nun die mushrik vor seinen muslimschen brüdern - auzhubillah?? nein natürlich nicht!
Wir dürfen nicht vergessen, dass wir natürlich nicht den kafir dem muslim gleichstellen, jedoch hat jeder ein bestimmtes recht und darauf müssen wir achten! es gibt zahlreiche bsp aus der sunna wo der prophet saws die rechte der anderen bewahrte OBWOHL sie nichtmuslime waren!

dann lieber bruder die schwester hat das bestimmt nicht so gemeint, denn ich denke keiner würde sich zutrauen eine fatwa zu geben oder?

und liebe schwestr der bruder wollte dich bestimmt nicht verletzen oder angreifen, sondern lediglich den islam bewahren...

wir haben uns einfach nur vom shaitan leiten lassen und musste unseren kopf durchsetzen OHNE dabei auf die RECHTE und Gefühle der anderen zu achten....Wir sollen doch für unsere lieben Geschwister wenn sie einen Fehler begehen 70 Ausreden suchen und wenn wir keine finden, dann sagen es gibt bestimmt eine doch ich weiss sie nicht! SUBHANALLAh wo bleibt diese einstellung??

warum attakieren wir uns gleich gegenseitig ohne mit hikma zu reden?

es ist jedem überlassen ob er/sie mit dieser fatwa übereinstimmt oder nicht und keiner hat recht selber fatwas zu geben ohne seine prüfung gemacht zu haben als mufti!

ich bitte euch deswegen liebe geschwister...sucht zuflucht beim Herrn der Welten vor dem verfluchten shaitan und kriegt euch wieder ein....sonst sperr ich euch ALLLEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE ;)) spass

alles was richtig war,war von Allah alles was falsch war und womit ich jemanden verletzt habe war von mir und vom shaitan

Wasalam
#16
salam aleikum wa rahmatullahi wa barakathu
barakallahu fik akhi sehr weise worte
aleikum salam wa rahmatullahi wa barakathu
  


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