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Ganzkörperwaschung im Freien
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Frage:

Was ist das Urteil über eine Person, welche einen nassen Traum in der Wildnis gehabt hatte, wo ein gutes Klima herrscht und er kein ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzieht, weil er sich vor seinen Freunden schämt? Wie sollte er ghusl im Freien vollziehen? Sollte er all seine Klamotten ausziehen, obwohl er sich schämt und er angst hat, dass jemand ihn sehen könnte?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah

Erstens:

Wenn eine Person junub (rituell unrein) aufgrund eines nassen Traumes oder aus anderen Gründen, geworden ist, dann muss er ghusl vollziehen. Falls er kein Wasser findet, oder er Wasser findet, doch er aufgrund der Kälte des Wassers angst hat, dass es ihm schaden kann und er keine Mittel hat es zu erwärmen, dann sollte er tayammum (wudu mit Erde) vollziehen und dann beten. Wenn jemand nicht ghusl vollzieht, aufgrund von Verlegenheit oder Schüchtern sein, so ist dies nicht gestattet und ist ein großer Fehler und gehört zu den Gründen für die Bestrafung im Grab. Dies wurde vorher schon besprochen und beantwortet zu Fragenummer 65731.

Zweitesn:

Du musst nicht nackt sein, wenn du ghusl machst; Vielmehr ist es für denjenigen der ghusl macht mustahab (erwünscht) seine ´Awrah mit einer Taille-Hülle oder ähnlichem zu verdecken, auch wenn er ghusl alleine macht.

An-Nawawi (Möge Allah ihm gnädig sein) sagte: Im vorherigen Kapitel haben wir erwähnt, dass es erlaubt ist seine ´Awrah zu entblößen, wenn dies notwendig ist, er alleine ist und, so wie wenn jemand ghusl macht, oder er uriniert und wenn jemand mit seinem Ehepartner und bei ähnlichen Sachen, alleine ist. In all diesen Fällen ist es erlaubt sich zu entblößen, wenn man alleine ist. Doch wenn andere Leute anwesend sind, so ist es in allen Fällen haram die ´Awrah zu zeigen.

Die Gelehrten sagten: Sich mit einer Taille-Hülle oder ähnlichem zu bedecken, während jemand ghusl macht ist wünschenswerter als sich zu entblößen, doch dieses ist gestattet, solange es notwendig ist, wenn jemand ghusl oder andere Sachen macht; Doch dies länger zu tun als es notwendig ist, ist haram, entsprechend der korrekteren Ansicht.

Zitat Ende von Sharh Muslim, 4/32

Ahmed (544) überlieferte von al-Hasan, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dass er ´Uthman, Allahs Wohlgefallen auf ihm, und seine zu tiefen Anstand erwähnte und sagte: Wenn er in einem Zimmer war und die Tür zu war, so nahm er nicht seine Kleidung ab, um sich mit Wasser zu waschen; Sein Anstand hielt ihn davon ab gerade zu stehen.

Aus diesem Grund, wenn eine Person im freien ist und ghusl vollziehen will, so sollte er den unteren Bereich seines Körpers mit einer Taille-Hülle oder einem Gewand bedecken und sich unter einem Baum verstecken oder so weit weg gehen, so dass die Leute ihn nicht sehen können, oder er sollte ghusl im sitzen machen, wodurch seine ´Awrah nicht sichtbar wird; Die ´Awrah eines Mannes ist der Bereis zwischen Nabel und Knie.

Drittens:

Wenn eine Person in solch einem Fall kein ghusl vollzieht und als Ersatz Tayammum macht, so ist sein Tayammum nicht gültig und er muss die Gebete wiederholen, welche er verrichtet hatte, bevor er ghusl gemacht hat.

Und Allah weiß es am besten.

http://www.islam-qa.com/en/ref/145878
#2
As selam Alaykum
akhi ich habe eine frage kannst du mir mal sagen wer diese Fatwa erstellt weil du keinen scheikh Angibst wer das gesagt hatte weis du wie das meine
#3
(28-03-2013, 11:58 AM)Issa Mönks schrieb: As selam Alaykum
akhi ich habe eine frage kannst du mir mal sagen wer diese Fatwa erstellt weil du keinen scheikh Angibst wer das gesagt hatte weis du wie das meine

Wa ´aleikum al-salam wa rahmatullah

Akhi, den Link den ich gepostet habe, der ist von Scheikh Salih al-Munajjid. Ein bekannter Scheikh.
#4
ja kenne ich der ein schüler von Shaykh Muhammad Ibn Salih Ibn 'Uthaymin gewesen zu seinen Lebenszeiten

baraka allahu fik
  


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