Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Haare weglasern haram?
#1
As salamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuhu,

Hatte mit einer Freundin geredet sie erzählte mir, dass sie sich später mal die Achselhaare weglasern möchte. Daraufhin sagte ich, dass dies haram sein koennte, da ich aber keine beweise habe wollte ich hier im Forum meine Geschwister fragen. Also ist es haram sich die koerperbehaarung weglasern zu lassen?

Barakallahu feekum.
#2
Assalamu alaikum Schwester.

Der Prophet Muhammad, Frieden und Segen auf ihm, berichtete uns, dass es zur natürlichen Veranlagung (Fitrah) gehört, sich die Scham- und Achselhaare zu entfernen. Speziell bei den Achselhaaren ist es empfohlen diese sogar zu zupfen. Das Zupfen ist vom Effekt her meiner Meinung nach (mit der ich falsch liegen kann) dem Lasern näher, als das Rasieren. Ich würde es aber unterlassen, um auf Nummer sicher zugehen und auf die üblichen Methoden wie Zupfen oder Rasieren zurückgreifen. Ich würde mir da auf jeden Fall nochmal die Meinung eines Gelehrten einholen.

Habe ich etwas Gutes geschrieben ist es von Allah, habe ich etwas Schlechtes geschrieben, war es von mir und von Sheytan.

Möge Allah Dich segnen
#3
Salam_wr

1. Erkläre nie etwas für verboten, von dem du kein Wissen hast.

2. Ich fand zu dem Thema eine Fatwa, jedoch wird öfters dort die Notwendigkeit erwähnt. Ob man den Fall auch auf die o.g. Person beziehen kann, die wohl aus keinem notwendigen Grund die Haare weglasern möchte, bezweifel ich sehr. Vor dem eigentlichen Eingriff könnte man IslamQA eine Nachricht schicken.

Das Urteil über die Entfernung der Schambehaarung mittels Laser bei einer Ärztin

Frage (Nr. 95891):

Ich habe sehr viele Haare unter meinen Achseln und um die Intimsphäre herum. Ist es erlaubt, mich vor einer Ärztin zu entblößen, um die Haare mit einem Laser entfernen zu lassen? Das Haar ist sehr dick und es ist zu schwierig, es mit einem Rasierer oder durch Zupfen zu entfernen, wodurch die Haut auch irritiert wird.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Eine Frau muss ihre `Aurah vor denjenigen bedecken, denen es nicht erlaubt ist, sie zu sehen. Die `Aurah der Frau vor anderen Frauen ist die Zone zwischen dem Bauchnabel und den Knien, gemäß der Mehrheit der Fuqaha’.

Es ist gestattet, die `Aurah in Fällen der Notwendigkeit zu entblößen, wie z. B. bei medizinischer Behandlung. Doch dies ist im Falle des intimsten Bereichs der `Aurah abhängig davon, dass die Behandlung absolut notwendig ist.

Darauf basierend ist nichts Falsches daran, die Haare unter der Achsel mit einem Laser zu entfernen, solange das keinen Schaden hervorruft.

Das Entfernen der Schamhaare durch eine Ärztin unterliegt der Bedingung, dass ein tatsächlicher Bedarf daran besteht, wie z. B. wenn es sehr viel Haar ist und andere Methoden wie das Zupfen oder Rasieren nichts nützen und du es nicht selbst mit einem Laser unter Anleitung der Ärztin entfernen kannst, um zu vermeiden, dass sie auf deine `Aurah schaut.

Al-`Izz ibn `Abd al-Salām (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Das Bedecken der `Aurah und der Schamteile ist obligatorisch und es ist eine der besten Verhaltensweisen, insbesondere für nicht-mahram Frauen. Doch es ist in Fällen der Notwendigkeit und des Bedarfs gestattet. Beispiele des Bedarfs beinhalten das Schauen der Ehegatten aufeinander oder das Schauen des Arztes im Falle einer erforderlichen medizinischen Behandlung. Beispiele der Notwendigkeit beinhalten das Behandeln schwerer Verletzungen. Die Bedingung äußerster Notwendigkeit muss erfüllt sein, wenn es um das Schauen auf den Schambereich geht, was nicht hinsichtlich eines anderen Bereichs der `Aurah erforderlich ist, aufgrund der Abscheu bei diesem Anblick, und die Bedingung der Notwendigkeit und der Dringlichkeit ist festgesetzt für das Schauen auf den Schambereich der Frauen und nicht für das Schauen auf den Schambereich der Männer, denn die Sorge vor Fitnah hängt mit dem Schauen auf den Schambereich der Frauen zusammen. Ebenso entspricht das Schauen auf einen Teil der Oberschenkel, der nahe der Knie ist, nicht dem Schauen auf das Gesäß.“ (Qawā’id al-Ahkām 1/165).

Al-Scharbīni al-Khatīb sagte: „Es sollte angemerkt werden, dass das, was hinsichtlich des Schauens und Berührens verboten ist, das ist, für das kein Bedarf besteht. Doch im Falle des Bedarfs sind Betrachten und Berühren gestattet, zum Schröpfen und Behandeln, auch in der Intimzone, aufgrund äußerster Erfordernis, denn ein Verbot würde in diesem Fall eine große Erschwernis mit sich bringen.“Die Hanbalis betrachteten Folgendes als einen Fall, in dem es erlaubt wird, die `Aurah zu entblößen: Das Rasieren der Schamhaare bei jemandem, der nicht in der Lage ist, sie selbst zu rasieren, wie von ibn Muflih (möge Allah ihm barmherzig sein) in al-Furū (5/153) erwähnt wurde.

Und Allah weiß es am besten.

http://diewahrereligion.tv/fatwah/?p=332
#4
Assalamu alaikum,

bezüglich der Hautirritationen sollte man noch erwähnen, dass es die Möglichkeit gibt bei der Rasur auf elektrische Geräte mit hautschonenden Aufsätzen zurückzugreifen. Diese können so auch bei massiver Behaarung wohl vermieden werden.
#5
As salamu aleykum,

Ich bedanke mich für eure Antworten, Möge allah euch reichlich belohnen!
Ich habe nicht gesagt das es haram ist, ich meinte nur es koennte sein, da ich mir in dem Moment dachte das es doch veraenderung des koerpers ist, weil man das mit dem LASERN für immer entfernt, sodass es nicht mehr nachwaechst. Aber da ich keine beweise hatte sagte ich nichts mehr.
Sie möchte es weglasern, weil wenn sie die haare entfernt entstehen wunden und das brennt dann auch noch sehr stark meinte sie. Also soweit ich verstanden habe, dürfte man die Achselhaare weglasern lassen (wenn es wirklich nötig ist) ?

Barakallahu feekum.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste