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Ist es erlaubt, einen Zauberer ohne Genehmigung der Behörden zu töten?
#1
Frage (Nr. 82201):


Die Zauberei hat sich in unserem Land stark verbreitet und die Zauberer ängstigen die Menschen und schaden ihnen. Ist es erlaubt, sie zu töten, damit die Menschen vor ihrem Übel sicher sind? Unsere Regierung erlaubt ihnen zu arbeiten und nimmt Steuern von ihnen.


Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Wenn bewiesen ist, dass jemand Zauberei verübt, dann ist es obligatorisch, ihn zu töten, aufgrund des Übels und des Schadens, den er den Menschen zufügt. Das wurde in der Antwort auf Frage #13941 erklärt.

Diejenigen, denen Allāh Autorität über die Menschen verliehen hat, müssen in Übereinstimmung mit dem herrschen, was Allāh offenbarte. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):

„Und so richte (oh Muhammad) zwischen ihnen nach dem, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen …“ (5:49)

„… Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen (al-Kāfirūn – von niedrigerem Rang, da sie nicht Allāhs Gesetzen entsprechend handeln).“ (5:44)

„Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten (al-Zālimūn – Polytheisten und Übeltäter, von niedrigerem Rang).“ (5:45)

„Wer nicht nach dem waltet, was Allāh (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler (al-Fāsiqūn – rebellisch und ungehorsam Allāh gegenüber, von niedrigerem Rang).“ (5:47).

Es ist überhaupt nicht erlaubt, die durch die Scharī`ah vorgeschriebene Strafe aufzuheben. Noch schlimmer und abscheulicher als das ist das Billigen der harām Tat und es dem Zauberer gegen Zahlung von Steuern zu erlauben, seine Magie auszuüben.

Das ist ein Betrug, über den der Herrscher am Tag der Auferstehung befragt wird, dem Tag, an dem er in seine Hand beißen und bereuen wird, doch es wird ihm nichts nutzen. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und an dem Tag wird der Ungerechte sich in die Hände beißen und sagen: „O hätte ich doch mit dem Gesandten (Muhammad) einen Weg eingeschlagen! O wehe mir! Hätte ich doch nicht den Soundso zum (engen) Freund (Khalīl) genommen! Er hat mich ja von der Ermahnung (den Qur’ān) abirren lassen, nachdem sie zu mir gekommen war.“ Der Satan pflegt den Menschen stets im Stich zu lassen.“ (25:27-29).

Zweitens:

Wenn der Herrscher nicht die von der Scharī`ah geforderten Bestrafungen durchführen lässt, dann hat niemand unter der muslimischen Bevölkerung das Recht dazu, denn jede Strafe erfordert zunächst einmal den Beweis, dass der Beschuldigte sie auch wirklich verdient. Dann ist eine Behörde erforderlich, die sie durchführt.

Würde man den Menschen die Erlaubnis erteilen, scharī`ahrechtliche Strafen durchzuführen, dann würde das Chaos die Führung der Gesellschaft übernehmen und niemandes Leben oder Vermögen wären sicher.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Derjenige, dessen Aufgabe es ist, den Beweis für die Zauberei zu erbringen und die Strafen durchzuführen, ist der Herrscher, der mit den Angelegenheiten der Muslime betraut ist, um so das Übel abzuwenden und die Tür zum Chaos zu verschließen.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 1/552)

In der Antwort auf Frage #13941 haben wir die folgenden Worte des Scheikh Sulaymān al-`Alwān angeführt: „Ist erst einmal bewiesen, dass jemand der Ausübung der Zauberei schuldig ist, dann muss er getötet werden. So wurde es von einer Gruppe der Sahābah bewiesen. Doch es obliegt nicht den einzelnen Individuen, diese Hadd-Strafe ohne Befehl des Herrschers oder seines Vertreters auszuführen. Denn die Durchführung der Hadd-Strafen ohne Ermächtigung des Herrschers führt zu Unheil und zerstört jedes Gefühl der Sicherheit innerhalb einer Gesellschaft. Außerdem untergräbt es die Position des Herrschers.“


Wir haben die Bedingungen des Herrschers bei der Durchführung von Hadd-Strafen in der Antwort auf Frage #8980 erwähnt, wo wir auch sagten, dass es in dieser Angelegenheit einen Konsens der Gelehrten gibt.

Du musst die Menschen vor den Zauberern warnen und davor, zu diesen zu gehen. Du musst ihnen erklären, dass diese Tat zu Kufr führen kann und dass man dadurch die Grenzen des Islam überschreitet.


Und Allāh weiß es am besten.



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