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Kann eine Frau, deren Fasten im Ramadān durch die Menstruation unterbrochen wird,
#1
Kann eine Frau, deren Fasten im Ramadān durch die Menstruation unterbrochen wird, etwas essen?


Frage (Nr. 65670):

Wenn eine Frau ihre monatliche Periode hat, kann sie natürlich nicht fasten. Ist es ihr dann aber erlaubt, während des Ramadān tagsüber zu essen? Wie lauten die Richtlinien dazu?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Wenn Frauen, die menstruieren oder nach einer Entbindung bluten, während eines Tages im Ramadān rein werden (d. h. wenn ihre Blutung stoppt), und wenn der Reisende sein Ziel erreicht und wenn ein Kranker, der nicht fastete, gesund wird, dann gewinnen sie nichts dadurch, dass sie sich während des Tages vom Essen fernhalten. Sie haben ihr Fasten aus einem bestimmten Grund gebrochen und sie weiterhin vom Essen abzuhalten, bedarf eines scharī`ahrechtlichen Textes als Beweis.

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde gefragt: „Wenn eine Frau menstruiert oder nach einer Entbindung blutet und dann während des Tages im Ramadān rein wird (d. h. ihre Blutung stoppt), muss sie sich dann des Essens und Trinkens enthalten?“

Er antwortete: „Wenn eine menstruierende Frau oder eine Frau, die nach der Entbindung blutet, während des Tages im Ramadān rein wird, dann muss sie sich nicht des Essens und des Trinkens enthalten und sie darf essen und trinken, denn dies zu unterlassen, würde ihr in keiner Weise nutzen, da sie den Tag ohnehin nachholen muss. Dies ist die Ansicht von Mālik und al-Schāfi`i und es ist eine der Meinungen, die von Imām Ahmad überliefert wurden. Es wurde berichtet, dass ibn Mas`ūd (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Wer zu Beginn des Tages isst, den lasst am Ende essen“, was bedeutet, dass es ihm erlaubt ist, am Ende des Tages nicht zu fasten, wenn es ihm zu Beginn des Tages gestattet war, dies zu unterlassen.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn, 19, Frage #59).

Was die dazu gehörenden Richtlinien anbelangt:

Einige der Gelehrten sagten, das diejenigen, die im Ramadān nicht fasten müssen, wie die Kranken, Reisenden und menstruierenden Frauen, nicht zeigen sollten, dass sie nicht fasten, damit sie nicht eines mangelnden religiösen Engagements beschuldigt werden von denjenigen, die nicht wissen, dass sie entschuldigt sind.

Andere vertraten die Ansicht, dass nichts Falsches daran ist zu zeigen, dass sie nicht fasten, wenn der Grund dafür offensichtlich ist. Doch wenn der Grund nicht zu erkennen ist, dann sollten sie ihr Fasten heimlich brechen.

Die zweite Ansicht ist eher korrekt.

Al-Mardāwi sagte in al-Insāf (7/348): „Al-Qādi sagte: `Derjenige, der im Ramadān öffentlich isst, muss getadelt werden, selbst wenn er eine Entschuldigung hat.` Es heißt in al-Furū`: `Es scheint, dass es in keinem Fall erlaubt ist.` Ibn `Aqīl wurde gefragt: `Sollten Reisende, Kranke und menstruierende Frauen davon abgehalten werden, ihr Fasten öffentlich zu brechen, damit sie nicht beschuldigt werden?` Er antwortete: `Wenn der Grund nicht ersichtlich ist, dann sollte es ihnen nicht gestattet werden, das Fasten offen zu brechen, wie z. B. der Kranke, der ohne äußerliche Anzeichen krank ist, oder ein Reisender, an dem kein Zeichen der Reise zu sehen ist.`“

Und Allāh weiß es am besten.

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