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Man sollte seine Ehefrau nicht mit schweren Arbeiten belasten
#1
Frage:
In einer Zeitung las ich eine Fatawa von einem der Gelehrten, der sagte, dass es für die Frau nicht verpflichtend ist dem Ehemann zu bedienen und so etwas fällt nicht unter dem Ehevertrag, der nur das Recht beinhaltet seine Ehefrau sexuell zu genießen. Bezüglich des Bedienens wäre dies von ihr nur eine Art von gutem Benehmen. Er sagte auch, dass es für einen Mann verpflichtend ist eine Angestellte für die Frau zu besorgen, wenn er ihr nicht hilft oder sie sich aufgrund irgendwelcher Gründe nicht selber helfen kann. Ist dies korrekt? Wenn es nicht korrekt ist, dann danke ich Allah, dass diese Zeitung nicht weit verbreitet ist, denn ansonsten würden einige Ehemänner wieder Junggesellen werden, wenn ihre Ehefrauen diese Fatwa lesen würden.
Antwort:
Diese Fatwa ist nicht korrekt und wird nicht befolgt. Die Ehefrauen der Gefährten pflegten ihre Ehemänner zu bedienen. Asma bint Abu Bakr berichtete wie sie ihren Ehemann al-Zubair ibn al-Awwan diente. Genauso machte es Fatima bei Ali. Dies war auch der Fall bei den anderen. Der Brauch der Muslime setzt sich fort, indem die Ehefrauen den Ehemännern in einer gewohnten Art dienten hinsichtlich: Essen vorbereiten, Klamotten waschen, Utensilien waschen, Haus säubern und den Tieren sogar Wasser geben und melken und auf dem Bauernhof helfen. Alles dies in der Sitte der Leute, die das seit der Zeit des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihn) bis heute ohne es anzufechten, fortsetzten. Jedoch sollte man die Ehefrau nicht mit Arbeit belasten, die für sie mühselig und schwierig ist. Dies wird von ihren Fähigkeiten und Gewohnheit festgelegt.
 Scheich ibn Jibreen
  


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