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Namensgebung
#10
(17-01-2015, 04:12 PM)Muhammad Ibn Ismail schrieb: Genau, dass ist einer der Fatawaa diesbezüglich. Islamweb ist ne gute Seite.

Okay. Und wie entscheides du dann welcher Meinung du folgst? 

Gerne auch diese frage an alle anderen hier.
#11
was heißt, er hätte keine Verpflichtungen gegenüber diesem Kind? dem Kind steht unterhalt zu in höhe von MINDESTENS 270 euro pro Monat - außerdem hat es ein recht auf umgang mit seinem vater, ob der nun will oder nicht. gilt das für muslimische Männer nicht? :S

was heißt es denn für das Kind, wenn dieses "haram" ist?
#12
(19-01-2015, 08:54 AM)SarahR schrieb:
(17-01-2015, 04:12 PM)Muhammad Ibn Ismail schrieb: Genau, dass ist einer der Fatawaa diesbezüglich. Islamweb ist ne gute Seite.

Okay. Und wie entscheides du dann welcher Meinung du folgst? 

Gerne auch diese frage an alle anderen hier.

Normal folgt man den Beweisen, den ein Gelehrter in seiner Fatwa (Rechtsmeinung) gebracht hat und folgt dann dem, was an Beweisen stärker ist. Wenn man noch nicht dazu in der Lage ist zu entscheiden, welche Beweise bzw. welche Ansicht auf stärkeren Beweisen beruht, so folgt man dem Gelehrten, wo man denkt/überzeugt ist, dass er mehr Wissen in diesem Themengebiet hat, als der/die anderen Gelehrten. Wenn man dies auch nicht weiß, so folgt man dem was für einem leichter ist, so sagt es Scheikh ibn ´Uthaimiin und er sagt, dass sich dies mit der Aussage Allahs verbindet, wo Er ungefähr sagt:"Allah will es euch nicht schwer machen..."
#13
Ich persönlich denke nicht, dass ein Kind haram sein kann. es ist vlt aus etwas entstanden was religiös betrachtet nicht in Ordnung war, aber ich sehe nicht wo da die Schuld beim Kind liegen sollte und warum es deswegen benachteiligt sein sollte. Das waren unsere Fehler, nicht seine. Wobei es meiner Meinung nach auch nicht immer von Nachteil sein muss, wenn das Kind nicht zu seinem biologischen Vater gehört.
  


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