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Paar fragen zum besuch bei friedhof
#1
Selamin alykum, ich hab eine frage, stimmt das wenn man von rechte seite oder linke seite des grabstein steht, das der verstorben sich dreht und guckt.
ich war mal in türkei in friedhof, und wollte vorbei laufen , dann sagte so ein mann, das darf man nicht, sollte andereseite vorbeilaufen, hatte mir mal meine mutter auch gesagt, wo ich mal klein war und bei mein oma und opa sein grabort waren.

Ich war mal vor paar monaten unter alte leute halt muslimen, die haben gesagt wenn man tot ist und zum jungste gericht geht, das man nicht seine eltern kennt.

Stimmt das oder aberglaube ?
#2
Kürsat90 schrieb:Selamin alykum, ich hab eine frage, stimmt das wenn man von rechte seite oder linke seite des grabstein steht, das der verstorben sich dreht und guckt.
ich war mal in türkei in friedhof, und wollte vorbei laufen , dann sagte so ein mann, das darf man nicht, sollte andereseite vorbeilaufen, hatte mir mal meine mutter auch gesagt, wo ich mal klein war und bei mein oma und opa sein grabort waren.
Salam

ich kann mir vorstellen, dass das Aberglaube ist. Jedoch habe ich keine Beweise. InschaALLAH können andere Geschwister weiterhelfen.

Kürsat90 schrieb:Ich war mal vor paar monaten unter alte leute halt muslimen, die haben gesagt wenn man tot ist und zum jungste gericht geht, das man nicht seine eltern kennt.

Stimmt das oder aberglaube ?

hier ist inschaALLAH die Antwort dafür:

Wenn dann der betäubende (Schrei) kommt, am Tag, da der Mensch flieht vor seinem Bruder und seiner Mutter und seinem Vater und seiner Gefährtin und seinen Söhnen - jedermann von ihnen wird an jenem Tag eine Angelegenheit haben, die ihn beschäftigt. (Sura Abasa 33-37)

Wasalam
#3
bismillah

Salam_wr_wb

Zu deiner ersten Frage: Solange es kein Verbot dies bezüglich im Islam gibt, ist es erlaubt, auch wenn deine Verwandten etwas anderes sagen. Unser Maßstab ist ja bekanntlich das, was Allah ta'ala und Sein Gesandter sallallahu 'alaihi wa sallam gesagt haben. Alles andere ist zu verwerfen inschaAllah, wenn es keine Grundlage auf diesen beiden Dingen hat.

Bezüglich den Ayat, die die Schwester erwähnt hat. Aus ihnen geht nicht hervor, ob man seine Verwandten und Freunde nicht mehr kennt. Die einzige Information, die daraus hervorgeht, ist, dass wir vor den aufgezählten Personen fliehen werden aufgrund des Schrecken dieses Tages und den Sorgen, die wir haben werden, möge Allah ta'ala uns diesen Tag erleichtern und uns strahlende Gesichter schenken.

Beachten sollte man aber, dass man möglichst die Schuhe auszieht, wenn man den Friedhof betritt und zwischen den Gräbern geht, denn dies ist mustahabb. Das Schreiten mit Schuhen darin widerspricht der Sunnah, siehe Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Ifta (9/123-124)

Im Tafsir zu den Ayat steht:

يَوْمَ يَفِرُّ الْمَرْءُ مِنْ أَخِيهِ - وَأُمِّهِ وَأَبِيهِ - وَصَـحِبَتِهُ وَبَنِيهِ

(Am Tag, da der Mensch flieht vor seinem Bruder und seiner Mutter und seinem Vater und seiner Gefährtin und seinen Söhnen) bedeutet, dass er sie sehen und dann vor ihnen fliehen wird und darum bemüht ist, von ihnen wegzubleiben, weil der Schrecken so gewaltig sein wird und die Angelegenheit so schwerwiegend.

Siehe Tafsir Ibn Kathir.

Wa Allahu a'lam.
  


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