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Unfall
#1
Assalamu Aleykum,

In shaa Allah kann mir jemand meine Frage(n) schnell beantworten:

Eine bestimmte Person hat angeblich gestern einen Unfall gehabt. Alhamdulillah kam keine Person zu Schaden. Jedoch hat er einen Fahrradständer gerammt. Nun seine Frage(n):

1. Er ist sich nicht so sicher, ob wegen ihm der Fahrradständer so verbeult ist oder ob schon jemand vorher den Ständer angefahren hat, denn am Auto gibt es anscheinend kaum einen Schaden. Müsste er islamisch gesehen trotzdem den Unfall melden?

2. Wenn nun jemand sein Fahrrad dort abstellen will (anscheinend ist nur ein Fahrradplatz beschädigt; der 2. nicht), so kann er es dort noch abschließen aber nicht ganz drauf fahren. Hat die Person somit dem Fahrradfahrer sein Haqq genommen?

3. Und er fragt sich, ob seine Reue reicht. Er hat jedoch vor in den nächsten Tagen den Ständer wieder gerade zu biegen.

Es wäre wirklich gut, wenn jemand schnell antwortet (inshAllah)!
#2
wa aleikum selam

er soll das melden und sagen, dass er das wieder in Ordnung bringt, dann ist inshallah alles ok.

barakallahu fiek
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#3
Naja er hat sich den Schadem am Auto mal angeschaut und es sieht nicht so schlimm aus, sodass vielleicht der Fahrradständer schon vorher etwas verbeult war.

Das mit dem Bescheid sagen:
Laut einigen Internetseiten müsste er die Polizei benachrichtigen und da es schon ein wenig her ist, kann es auch als Fahrerflucht durchgehen. Sollte er es trotzdem melden?
#4
As salamu aleikum,

er soll es melden. Allah (swt) wird ihm beistehen. Es ist doch besser sein Gewissen zu erleichtern, als mit so einer Schuld rumzulaufen.

Möge Allah (swt) ihm das Vertrauen schenken, dass er benötigt
Ahmed
#5
Salam,

Vielen Dank für eure Antworten! Nun haben auch seine Eltern sich den Schaden angeschaut und ein Elternteil meint, dass der Schaden am Auto doch eher gering ist. Es gibt kaum eine Beule o.Ä. .
Also doch liebe melden, um ganz sicher zu gehen? Das mit der Fahrerflucht ist ein wenig (laut einiger Quellen) anders. Es reicht scheinbar für die Polizei (angeblich) nicht aus, selbst den Schaden beheben zu wollen...Dann komme noch die Versicherung ins Spiel usw. .

Möge ALLAH uns helfen.

PS: Soweit ich weiß ist der Fahrradständer aber nur verbeult. Eine Person könnte evtl. noch sein Fahrrad daran abschließen. Die andere Hälfte ist noch OK. Kann inshAllah jemand meine andere Fragen beantworten?
#6
Bruder damit sind alle Fragen beantwortet.

Er soll es melden und dann wird ihm keine Fahrerflucht zugeschrieben und dann soll er das reparieren, was zu reparieren ist und dann ist inshallah alles OK.

Wir brauchen darüber nicht weiter zu diskutieren. Das sind die Gesetze hier und daran musst du dich halten.
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