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Rezitieren des Koran & Bittgebete bei einer menstruierenden Frau
#1
Frage:
Ist es einer menstruierenden Frau erlaubt ein Buch über Bittgebete am Tag von Arafah zu lesen indem Koranverse beinhaltet sind?
Antwort:
Es ist nicht schlimm für eine menstruierende Frau oder eine Frau mit Nachgeburtsblutungen Bücher über Bittgebete zu lesen, die für die Rituale der Pilgerfahrt geschrieben wurde. Grundsätzlich ist es nicht falsch für sie den Koran laut der richtigen Meinung zu lesen. Es gibt keinen authentischen und eindeutigen Text, der einer menstruierenden Frau oder eine Frau im Wochenbett das Lesen des Korans verbietet. Eine Sache, die überliefert wird, bezieht sich nur auf die sexuell verunreinigte Person, die den Koran nicht rezitieren darf während sie sich in dem sexuell unreinen Zustand befindet. Dies basiert auf den Hadith von Ali. Denn für die menstruierende Frau oder die Frau im Wochenbett gibt es einen Hadith von Ibn Umar, welcher sagt,
„Weder die menstruierende Frau, noch die sexuell verunreinigte Person darf irgendetwas vom Koran rezitieren.“
Jedoch ist der Hadith schwach. Der Grund dafür ist, dass die Überlieferungen von Ismail ibn Iyyash sind und er sie von den Leuten der Hijaz überliefert und er ist schwach, wenn er von ihnen überliefert. Sie kann also den Koran lesen. Für die sexuell verunreinigte Person gilt, dass er oder sie den Koran nicht aus dem Gedächtnis heraus rezitieren darf oder den Mushaf anfassen darf bis er oder sie Ghusl macht. Der Unterschied zwischen den zwei ist, dass die Menge an Zeit, in der eine Person sexuell verunreinigt ist, sehr kurz ist und er bald schon Ghusl machen kann, nachdem er den Akt mit seinem Ehepartner ausgeübt hat. Die Menge an Zeit ist nicht so lang und er kann die Zeit seiner Länge kontrollieren, sodass er Ghusl wann immer er möchte machen kann. Auch wenn er kein Wasser findet, kann er tayammum machen und beten oder den Koran rezitieren. Die menstruierende Frau oder die Frau im Wochenbett jedoch hat keine Kontrolle über ihre Länge, denn solch eine Kontrolle liegt in den Händen von Allah. Menstruation und Wochenbett dauern tagelang an. Daher ist es ihnen erlaubt den Koran zu rezitieren, sodass sie nicht vergessen, was sie gelernt haben und die Vorzüge der Rezitation nicht verlieren. Es ist auch so, dass sie das Gesetz der Schariah aus dem Buch Allahs lernen können. Daher ist es ihr sogar umso mehr erlaubt Bücher über Bittgebet zu lesen, in denen Verse und Ahadith zwischengemischt sind. Dies sind die korrekte Ansicht und die richtige Meinung der Gelehrten in diesem Punkt – Möge Allah mit ihnen gnädig sein.

Scheich ibn Baz
  


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