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Rückgaberecht im Islam - Ein Fall
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Also inshallah könnt ihr mir mal etwas helfen, es geht darum dass ein Bruder einem anderen Bruder einen PC verkauft hat. Dieser hat sich alles angeschaut und kontrolliert und war alles OK. Nach 6 Monaten hat der Bruder den PC weiterverkauft, worauf sich rausstellte, dass der PC doch nicht das hatte was drauf stand. Also easy gesagt es war kein Dual Core Prozessor sondern ganz normaler Intel. Die Sache ist nun, der will den PC zurückgeben natürlich an den Bruder, der das gekauft hatte und dieser Bruder beschwerte sich jetzt bei dem Bruder und erklärte ihm den Fall und meint er muss den PC auch zurücknehmen. Kann das so sein? Dazu muss man sagen dass beide nicht viel verstehen von PCs. Es hies nämlich, dass man einfach in die Systemsteuerung reinschreiben kann Dual Core obwohl das keiner ist.

Meine Frage nun ist, muss der 1.Bruder das zurücknehmen und das Geld dem geben oder ist das eine Sache zwischen den anderen beiden. Da die ersten beiden davon ausgegangen sind, so wie sie es sahen und nichts schilmmes sich dachten.

Boah inshallah hat man es verstanden und inshallah findet jemand etwas

Wa_salam_wr_wb
Bitte ZUERST die FORENREGELN lesen und die SUCHFUNKTION benutzen, damit keine Probleme entstehen !!!
#2
Salam_wr_wb

ich sage es ist eine sache zwischen der 2 und 3 person
da zwischen dem verkauf vom ersten bruder und dem 2 bruder ja alles ok war und kein absichtliche betrug vorlag und die personen auch nicht die intel oder core geschichte wirklich zu interessieren tat.
da es den 2 bruder ja nicht wirklich beim kauf diese core interessierte muss der erste bruder ihm auch nicht das geld zurück geben jetzt erst ist beim weiterverkauf aufgefallen das da an der beschreibung etwas anderes steht ,aber bisher der 2 bruder ja zufrieden war.
nein also menschlich gesehen der erste bruder haftet nicht
juristisch gesehen wenn kein kaufbeleg vorliegt haftet der erste bruder nicht
wen ein kaufbeleg vorliegt vor ein amtsgericht gehen.
und islamisch gesehen weis ich nicht ob es solche fatwas gibt dann muss man ein gelehrten hinzuzihen der sich mit kaufrecht aus islamischer sicht auskennt.

Wa_salam_wr_wb
#3
As salamu aleikum,

das Stichwort im deutschen Rechtsbereich ist der gute Glaube: Also Bruder 1 verkaufte es an Bruder 2. Beide handelten im guten Glauben. Denn sie waren sich über den Verkauf einig.

Wenn Bruder 3 der den Computer jetzt als das kaufte was Bruder 2 ihm sagte dann feststellt dass es eine minderwertige Ware ist, kann er vom Kauf zurücktreten. Also den Kauf rückgängig machen. Mehr kann er nicht. Bruder 3 weist Bruder 2 daraufhin, dass er wohl etwas minderwertigeres kaufte als man ihm sagte. Für Brüder 1 und 2 war das nicht wichtig. Jetzt, da Bruder 2 aber weiss, dass er weniger bekam als was auf dem Computer steht, kann er natürlich auch zu Bruder 1 gehen und sich bei dem darüber beschweren. Und den Kauf mit Bruder 1 rückgängig machen. Nur handelten die beiden ja im guten Glauben.

Und eine weitere Frage: Wo hat denn Bruder 1 den Computer gekauft. denn wenn ein anderer Chip drin ist als draufsteht wurde vermutlich Bruder 1 beim Kauf schon Irre geführt.

Immer blöd eine solche Kette anzusehen. Wer hat was wann wo gemacht. Und wieso fiel es keinem vorher auf?

Möge Allah die Beteiligten zu einer guten Lösung inspirieren
Abdul Salam
#4
Assalamu Aleykum,

Eine Frage dazu:

Handelte es sich um einen Windows PC?
Mir ist aufgefallen, dass bei (einigen) Windows Computern eine AGB akzeptiert werden muss bevor dieser verwendet werden kann... Und in vielen AGB ist verzeichnet, dass z.B. Streitigkeiten vor einem europäischen Gericht ausgetragen werden...Dies widerspricht jedoch der Scharia.

Hat jemand vielleicht über dieses Thema eine Antwort?
#5
hier hab was:

Es wurde berichtet, dass Hakim Ibn Hizam (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: ‚Die zwei Parteien, die an einem Geschäft beteiligt sind, haben die Wahl (davon zurückzutreten), bis sie sich trennen. Wenn sie ehrlich und aufrichtig sind, wird ihr Geschäft gesegnet sein, und wenn sie etwas verbergen und Lügen erzählen, dann wird der Segen ihres Geschäfts ausgelöscht.‘“ (Bukhari, 1973; Muslim, 532)
  


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