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Koran - Schwur
#1
Rolleyes 
Salamu aleikum liebe geschwister im Islam!

Ich hab da mal eine frage unswar habe ich vor kurzem meine rechte hand auf den koran gelegt und geschworen auf etwas was passiert ist, weil jemand wissen wollte ob ich die wahrheit sage. Jetzt habe ich geschworen jedoch war ich mir beim schwur nicht so sicher ! In dem Moment hatte ich jedoch das gefühl die warheit zu sagen, natürlich bereue ich dies jetzt weil ich zum ersten mal die Hand drauf gelegt und geschworen habe! ich kann mich nicht genau an die tat errineren auf die ich schwören sollte und ich schwörte trotzdem. Jetzt habe ich die frage was wird auf mich zukommen wenn das nicht die warheit war ! kann man tauba machen ? was kann ich tuen damit mir allah verzeiht. ich glaube jedoch das ich die wahrheit gesagt habe ? trozdem will ich gerne wissen was mit jemand passiert der schwört und lügt ?
#2
Salam_wr_wb

sura 5 vers 89: „Allah belangt euch nicht für Unbedachtes in euren Eiden. Doch ER belangt euch für Eide, die ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Kaffara dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder Ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer dies aber nicht kann, fastet drei Tage. Dies ist die Kaffara für eure Eide, wenn ihr sie geschworen habt. Und achtet auf eure Eide! So verdeutlicht euch Allah seine Ayat, auf dass ihr dankbar seid.“

Zitat:Ich hab da mal eine frage unswar habe ich vor kurzem meine rechte hand auf den koran gelegt und geschworen auf etwas was passiert ist

ich kenne für diese handlung keine beweise und daher kann ich dir nicht sagen ob diese art von schwören den richtig war.

ich weis nur das wenn man auf ein buch schwört eine art von shirk sein soll und das man nur bei allah swt schwören darf oder bei seinen eigenschaften die er sich selber zu schreibt.
mann kan auch bei den worten allahs schwören da dies zu seine eigenschaften gehört.

allahu wa alem
#3
Weil viele sagen wenn man seine Hand drauflegt und schwört und dabei lügt, dass man sehr hart bestraft wird. Also sagen hier halt die meisten Araber. In einem Film habe ich mal gesehen das ein Mann dasselbe gemacht hat, jedoch wusste er das er lügt und dann wurde er bestraft in dem er von einer schlange gebissen wurde und dann starb (Bab al hara wers kennt ) ist aber nur ein Film. Also meinst du das ich 3 Tage fasten soll und dann um vergebung bitten ?
#4
Es ist wichtig bitte antwortet habe sehr schlechtes Gewissen!
#5
Salam_wr_wb

1. Hier ein Ausschnitt aus einer Fatwa zum Thema Schwören, wenn man denkt, dass etwas so stattgefunden hat und sich aber irrt:

"Wer auch immer etwas beschwört, von dem er denkt, das es so ist, wie er es beschworen hat und dann herausfindet, dass es anders ist, muss keine Buße dafür entrichten nach der Mehrheit der Gelehrten. Dies fällt unter der Rubrik von unabsichtliche Schwüre.

Ibn Qudaamah (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: Wer auch immer etwas beschwört, während er denkt, dass es so ist, wie er es beschwört und dies ist nicht der Fall, muss keine Buße dafür entrichten, weil dies eine Art von unabsichtlicher Schwur ist. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass keine Buße für diese Art von Schwur erforderlich ist.

Ibn al-Mundhir sagte: Dies wurde berichtet von Ibn ‘Abbaas, Abu Hurayrah, Abu Maalik, Zuraarah ibn Awfa, al-Hasan, al-Nakha’i, Maalik, Abu Haneefah und al-Thawri. Diejenigen, die sagten dass dies ein unabsichtlicher Schwur sei, waren: Mujaahid, Sulaymaan ibn Yasaar, al-Awzaa’i, al-Thawri und Abu Haneefah und seine Gefährten."

2. Bezüglich das falsche Schwören über etwas aus der Vergangenheit:

"Falsch über etwas schwören, das in der Vergangenheit war. Dies ist eine große Sünde und es gibt keine Buße dafür nach der Mehrheit der Gelehrten, weil es zu ernst dafür ist, als dass es gesühnt werden könnte."

"Im Bezug auf einen Schwur, den du fläschlicherweise gemacht hast, indem du gesagt hast, dass du etwas in der Vergangenheit getan oder nicht getan hast, während du gelogen hast, dafür gibt es keine Buße zu entrichten, aber du musst bei Allah bereuen und Allah nimmt die Reue von denjenigen an, die bereuen. Möge Allah dir helfen und deine Sünde vergeben."

http://www.islam-qa.com/en/ref/36734/

3. Bezüglich das Schwören auf den Quran:

Es ist nur erlaubt bei Allah, Seinen Namen und Eigenschaften zu schwören - und auch nur dann ist ein Schwur bindend.

Wenn man auf den Quran schwört, so ist das das Schwören auf das Wort Allahs, das zu Seinen Eigenschaften gehört. Wenn also mit dem Schwören beim Mushaf gemeint ist, dass man auf die Worte Allahs, die darin enthalten sind, schwört, so ist das ein islamisch akzeptabler Schwur.

Aber wenn das Papier und die Tinte damit gemeint sind, dann ist es ein Schwur bei etwas anderem als Allah, was Schirk ist, da der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: "Wer auch immer bei etwas anderem schwört als bei Allah, hat eine Handlung des Kufr oder Schirk gemacht. (Überliefert von al-Tirmidhi (1535) und Abu Dawood (3251); als saheeh klassifiziert von al-Albaani in Saheeh al-Tirmidhi)

Somit ist es besser nicht beim Mushaf zu schwören, denn der Mushaf enthält die Worte Allahs und er enthält Papier und Tinte.

Was das Tun seiner Hand auf oder in den Mushaf angeht, so ist dies eine erfundene Sache, die manche Menschen tun, um denjenigen, der schwört, davor zu warnen zu lügen.

Entnommen aus einer Fatwa von Islam Q&A Frage Nr. 98194
http://www.islam-qa.com/en/ref/98194/

Ich hoffe, deine Fragen haben sich somit geklärt.

Wa_salam_wr_wb
#6
Ja genau ich hab auf den Mushaf geschworen. Danke für diese Antwort barakallahu fik !

(Was das Tun seiner Hand auf oder in den Mushaf angeht, so ist dies eine erfundene Sache, die manche Menschen tun, um denjenigen, der schwört, davor zu warnen zu lügen.)

wie ist das gemeint? es ist eine erfundene Sache ?
#7
Assalamu aleikum

Damit ist gemeint, dass so etwas weder im Quran noch in der Sunnah des Propheten, sallallahu aleihi wa sallam, vorhanden ist. Es wurde erst später von Menschen erfunden.
#8
Ok das heißt also das es in der zeit des Propheten nicht gemacht wurde. Und das schwören auf den mushaf eine erfindung der menschen ist und keine all zu große sünde die man nicht wieder rückgängig machen kann, oder wie soll ich das verstehen ? ich werde aufjedenfall 3 tage fasten, weil ich mir nicht sicher war ob ich die wahrheit gesagt habe. möge allah mir vergeben wenn ich ausversehen gelogen habe ! inschallah
#9
Salam_wr_wb

Irgendwie glaube ich, dass du die Fatawa ein bisschen missverstanden hast.

Also auf den Quran/Mushaf darf man nur schwören, wenn man damit die Worte Allahs meint - nicht aber das Buch, die Tinte, Blätter usw. - wenn man auf Letzteres schwört, so ist das Schirk! Deshalb sollte man lieber erst recht vom Schwören auf den Mushaf Abstand nehmen.

Wenn man nun auf die Worte Allahs schwören will, so sollte man dabei lieber aber nicht die Hand auf den Mushaf legen, weil dies im Islam nicht bekannt ist.

Du musst selber am besten wissen, was du im Sinn hattest, als du auf den Quran geschworen hast (ob du die Worte Allahs meintest - was in Ordnung wäre - oder auf den Mushaf an sich, z.B. aus Tradition, dann solltest du bei Allah bereuen und das nicht mehr machen insha Allah).

Und bezüglich, dass man etwas Falsches, was in der Vergangenheit passiert sein soll, beschwört, so musst du auch am besten wissen, ob du bewusst etwas Falsches gesagt hast (dann solltest du auch bei Allah bereuen) oder ob du tatsächlich dachtest, dass es so war, wie du geschworen hast und du dann aber später gemerkt hast, dass du dich geirrt hast.

Wa Allahu Alam.

Hoffentlich ist es dir jetzt klar geworden.

Wa_salam_wr_wb
  


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