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Sechs Bezeugnisse
#1
Sechs Bezeugnisse während der Schicksalsschläge


Wenn den Diener ein schwerer, ihm unerwünschter, Schicksalsschlag trifft, ist er in dieser Bestimmung des Schicksals verpflichtet sechs Bezeugnisse (Shahadah) zu erfüllen:

Erste Shahadah:
dass er Allaahs Einzigkeit bezeugt (Shahadtut-tauhid), dass
Er subhanehu we te'ala dies nach Seinem Willen so bestimmt hat und es eintreffen ließ. Was er will, das geschieht. Und was Er nicht will, kann nicht geschehen!;

Zweite Shahadah:
dass er Allaahs Gerechtigkeit bezeugt (Shahadatul-'adl),
dass Seine Bestimmung am Diener ausgeführt wird, und das diese gerecht ist;

Dritte Shahadah:
dass er Allaahs Barmherzigkeit bezeugt (Shahadatur-rahma), dass er anerkennt, dass Seine Barmherzigkeit, in dem, was Er Seinem Diener bestimmt hat, größer ist als Sein Zorn und Seine Strafe.
Und dass das eigentliche Wesen der Bestimmung eine Barmherzigkeit dem Diener gegenüber darstellt.

Vierte Shahadah:
dass er Allaahs Weisheit bezeugt (Shahadatul-hikme),
dass diese Bestimmung durch Seine Weisheit geschehen ist,
was bedeutet, dass Er subahnehu we te'ala, diese Bestimmung nicht ohne ein Ziel, oder aus Spass vorgeschrieben hat.

Fünfte Shahadah:
dass er bezeugt, dass Allaah dem Erhabenen immer jedes Lob und jeder Dank gebührt (Shahadtul-hamd),
dass Ihm wegen der Bestimmung, die er Seinem Diener auferlegte, der vollkommene Lob und Dank gebühren, und zwar in jeder Hinsicht.

Sechste Shahadah:
dass er bezeugt, dass nur Er würdig ist, dass die Menschen Ihn anbeten und nur Ihm gehorsam sind (Shahadtul-uluhiyye),
dass der Diener Ihm in jeder Hinsich gehorcht, und dass an ihm Seine Bestimmungen ausgeführt werden, da Allaah sein Erhabener Herr und Eigentümer ist. Er führt an ihm, mit Recht, Seine Bestimmungen der Schari'ah durch, sowie die Bestimmungen des Schicksals (al-qadr).


(Al-Imam Ibnaul Qayyim al-Dschawsiyy, Al-Fawaid, ins Deutsche von ibnHazm, www.weg-zu-Allah.de)
  


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