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Seinen Glauben Untermauern
#1
Asalamu alaikum wa rahmatulahi wa barakatu verehrte Geschwister,

Um meinen Schritt zu untermauern Muslim zu sein hab ich (Allah möge mich rechtleiten) mir meinen Zweitnamen gewählt .

Ich wählte mit bedacht den Beinamen unseres Weisen Propheten (sallallahu aleyhi vesellem)  Al-Mustafa .

Bekannt ist mir das ich diesen Namen als zweitnamen rechtlich eintragen lassen kann.

Was mir nicht bekannt ist ob ich damit fehlgeleitet bin und nicht das Recht habe den

Namen Mohammeds (sallallahu aleyhi vesellem) anzunehmen .

ich bitte Allah um weisheit um auf dem rechten weg geleitet zu werden .


PS: Muslim Soziale Arbeit (Allahs wohlgefallen auf dich ) ich danke dir für deinen Hinweis .
Ich werde noch viel lernen müssen um dein wissen zu erlangen
Inshallah
#2
Wa aleikum salam, 

Ich wollte nur erwähnen das er (friede und segen auf ihm) nicht den beinamen mustafa sondern Al-mustafa (der auserwählte) hatte.
#3
[b]Frage:
Ich möchte meinem Sohn einen Namen geben. Was sind die islamischen Richtlinien
diesbezüglich?

[b]Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Zweifellos ist die Angelegenheit der Namensgebung eines der wichtigsten Dinge im Leben
der Menschen, weil der Name einer Person ein Titel ist, der etwas über ihn aussagt, und
notwendig ist, um mit ihm zu kommunizieren. Er ist ein Schmuck und ein Symbol für die
Person, mit dem er in dieser Welt und im Jenseits gerufen wird. Dies ist bezeichnend für
die Religion, zu der er gehört, und lässt ihn spüren, dass er einer der Anhänger dieser
Religion ist. Er gibt anderen Leuten einen Eindruck von ihm, und in ihrer Sicht ist er
ähnlich wie ein Kleidungsstück - wenn es zu lang oder zu kurz ist, scheint es nicht in
Ordnung.

Das Grundprinzip bezüglich Namen ist, dass sie erlaubt sind, aber es gibt einige Sachen,
die gemäß der Sharî’ah verboten sind und bei der Wahl eines Namens vermieden werden
müssen. Diese schließen Folgende ein:

[font=Symbol]• 
Dienerschaft zu oder Anbetung von etwas anderem als Allâh, einschließlich
Propheten und Engel. Es ist keinesfalls erlaubt, jemand anderem als Allâh zu
dienen oder irgendjemand oder etwas anderes als Allâh anzubeten. Unter den
Namen, die Dienerschaft zu oder Anbetung von etwas anderem als Allâh
ausdrücken, sind ‘Abd al-Rasûl ("Diener des Gesandten"), ‘Abd al-Nabi ("Diener
des Propheten") und ‘Abd Al-Amîr (Diener des Prinzen) und andere Namen, die
Anbetung oder Ergebenheit zu etwas anderem als Allâh beinhalten. Diejenige
Person, die solch einen Namen hat, muss ihn ändern. Der großartige Sahâbi ‘Abd
al-Rahmân ibn 'Af (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) sagte: Mein Name war ‘Abd
’Amr – oder gemäß eines Berichts: ‘Abd al-Ka'bah – und als ich Muslim wurde,
nannte mich der Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) ‘Abd
al-Rahmân. (Berichtet von al-Hâkim, 3/306. Al-Dhahabi stimmte mit ihm
überein.)

• Namen von Allâh, die sich nur für Ihn ziemen, möge Er verherrlicht sein, wie al-
Khâliq (der Schöpfer), al-Râziq (der Versorger), al-Rabb (der Herr), al-Rahmân
(der Barmherzige) usw., welches Namen sind, die sich nur für Allâh ziemen;
Namen, die Attribute beschreiben, die nur Allâh gehören, wie Malik al-Mulûk
(König der Könige), al-Qâhir (der Unterdrücker) usw. Es ist harâm, Leute mit
diesen Namen zu benennen, und sie müssen geändert werden. Allâh sagt
(ungefähre Bedeutung): [b][i]„Kennst du etwa einen, der Ihm gleich wäre?“

[Maryam 19:65].

• Namen, die ausschließlich den Kuffâr gehören und von niemand anderem
verwendet werden, wie ‘Abd al-Masîh ("Diener des Messias"), Butrous (Peter),
Jurjus (Georg), und andere Namen, die Religionen des Kufr kennzeichnen.

• Namen von Götzen und falschen Göttern, die statt Allâh angebetet werden, wie
jemanden nach einem Teufel zu benennen und so weiter.
Es ist nicht erlaubt, Leute nach obengenannten Namen zu benennen; in der Tat ist es
harâm, dies zu tun, und jeder, der solch einen Namen hat, muss ihn ändern.

• Es ist makrûh (verpönt), Namen zu verwenden, die unangenehme Bedeutungen
haben, entweder weil die Bedeutung hässlich ist, oder weil es andere dazu
bewegen würde, sich über die Person lustig zu machen. Solche Namen gehen
auch gegen die Lehren des Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
der uns befahl, schöne Namen zu vergeben. Einige Beispiele solcher
(unangenehmer) Namen sind Harb ("Krieg"), Rashâsh (Niesel- oder Sprühregen),
und Hiyâm – was der Name einer Krankheit ist, an der Kamele leiden – und
andere Namen, die hässliche oder unangenehme Bedeutungen haben.

• Es ist makrûh, Namen zu verwenden, die verführerische oder aufreizende
Bedeutungen haben. Dies geschieht sehr viel, wenn es zur Namensgebung von
Mädchen kommt, wo manche Namen vergeben werden, die eine sexuelle oder
aufreizende Bedeutung haben.

• Es ist makrûh, jemanden absichtlich nach unmoralischen Leuten wie Sänger und
Schauspieler/Schauspielerinnen usw. zu benennen. Wenn sie gute Namen haben,
ist es erlaubt, jene Namen zu verwenden, aber es muss wegen der Bedeutung des
Namens sein und nicht wegen des Wunsches, jene Leute zu imitieren.

• Es ist makrûh, Namen zu vergeben, die Bedeutungen haben, die sich auf Sünden
beziehen, wie Sâriq ("Dieb") oder Zâlim ("Straftäter"); oder die Namen von
Pharaos oder Sündern, wie Fir’awn (Pharao), Hâmân (der Name des Ministers des
Pharaos) und Qârûn zu vergeben.

• Es ist makrûh, die Namen von Tieren zu verwenden, die für ihre unerwünschten
Eigenschaften bekannt sind, wie al-Himâr (Esel), al-Kalb (Hund), al-Qird (Affe)
usw.

• Es ist makrûh, irgendeinen Namen zu verwenden, der den Wörtern "al-Dîn" oder
"al-Islam" hinzugefügt wird (d.h. Namen, die in der Idâfah – Genitiv-Wortfügung
– mit diesen Wörtern auftreten), wie Nûr al-Dîn ("Licht der Religion"), Shams al-
Dîn ("Sonne der Religion"), Nûr al-Islam ("Licht des Islam"), Shams al-Islam
("Sonne des Islam") usw., weil diese Namen einer Person mehr geben, als sie
verdient. Die Gelehrten der Salaf mochten es nicht, dass ihnen Spitznamen dieser
Art gegeben wurden. Imâm al-Nawawi (möge Allâh barmherzig mit ihm sein)
mochte seinen Spitznamen Muhiy al-Dîn ("Wiederhersteller der Religion") nicht;
Sheikh al-Islam Ibn Taymiyah (möge Allâh barmherzig mit ihm sein) mochte
seinen Spitznamen Taqiy al-Dîn ("Gottesfürchtiger der Religion") ebenfalls nicht,
und er pflegte zu sagen: [b]„Aber meine Familie gab mir diesen Spitznamen und er
[b]wurde bekannt.“

• Es ist makrûh, irgendein Wort zum Namen Allâhs hinzuzufügen, außer dem Wort
‘Abd (Diener), wie in ‘Abd-Allâh (Abdullâh). Einige Beispiele hierfür sind Hasab-
Allâh, Rahmat-Allâh (die Gnade Allâhs) usw. Es ist ebenso makrûh, Wörter zum
Wort al-Rasûl (der Gesandte) hinzuzufügen.

• Es ist makrûh, die Namen von Engeln zu verwenden, oder Leute nach den Namen
von Surat im Qur'ân zu benennen, wie Ta-Ha, Yâ-Sîn usw. Diese Namen sind al-
Hurûf al-Muqatta’ah (Buchstaben, die am Anfang einiger Surat erscheinen; ihre
Bedeutung ist nur Allâh bekannt – Übersetzer), sie sind keine Namen des
Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm). Siehe [i]Tuhfat al-Mawdûd von

Ibn al-Qayyim (möge Allâh barmherzig mit ihm sein), S. 109.
Diese Namen sind makrûh, und es ist makrûh, sie jemandem zu geben. Aber wenn einer
Person solch ein Name von seiner Familie gegeben wurde, und er ausgewachsen ist und
es für ihn schwierig ist, ihn zu ändern, muss er es nicht tun.

[b]Es gibt fünf Kategorien von guten Namen:

• Die erste (beste) Kategorie sind die Namen ‘Abd-Allâh und ‘Abd al-Rahmân. Es
wurde berichtet, dass der Prophet (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm)
sagte: [b]„Die beliebtesten Namen bei Allâh sind ‘Abd-Allâh und ‘Abd al-Rahmân.“
(Berichtet von Muslim in seinem Sahîh, 1398).
• Die zweite Kategorie sind alle Namen, die Dienerschaft zu und Anbetung von Allâh
ausdrücken, wie ‘Abd al-Azîz, ‘Abd al-Rahîm, ‘Abd al-Malik, ‘Abd al-Ilâh, ‘Abd al-
Salâm usw.

• Die dritte Kategorie sind die Namen von Propheten und Gesandten – möge der
Frieden und Segen Allâhs auf ihnen sein. Zweifellos ist der beste und großartigste
unter ihnen unser Prophet [b]Muhammad (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm);
der Name Ahmad ist auch einer seiner Namen. Als Nächstes kommen die Namen
der "Standhaften Gesandten" [vgl. Al-Ahqâf 46:35], nämlich Ibrâhîm, Mûsa, ‘Îsa
und Nûh (möge der Frieden und Segen Allâhs auf ihnen sein), dann die restlichen
Propheten - möge der Frieden und Segen Allâhs auf ihnen sein.

• Die vierte Kategorie sind die Namen von rechtschaffenen Dienern Allâhs, vor allem
die Gefährten unseres edlen Propheten. Es ist mustahabb, ihre Namen zu
verwenden, um ihrem Beispiel zu folgen und zu hoffen, einen höheren Status zu
erlangen.

• Die fünfte Kategorie ist jeder andere gute Name, der eine ordentliche und
angenehme Bedeutung hat.

Es ist gut, mehreren Sachen Aufmerksamkeit zu schenken, wenn wir unseren Kindern
Namen geben, einschließlich der folgenden:
[b]1. Das Erkennen der Tatsache, dass dieser Name ein Leben lang bei der Person
bleiben wird, und er ihm einige Peinlichkeiten oder Probleme verursachen könnte,
welche wiederum ihn dazu veranlassen könnten, gegenüber seinem Vater, seiner
Mutter, oder wer auch immer ihm diesen Namen gab, Groll zu hegen.

[b]2. Wenn wir uns Namen anschauen, um einen auszuwählen, sollten wir ihn aus
mehreren Perspektiven betrachten. Wir sollten uns den Namen selbst ansehen,
und auch darüber nachdenken, wie er klingen wird, wenn diese Person ein Kind,
ein Jugendlicher, ein Erwachsener, ein alter Mann und ein Vater ist, und wie es zu
seinem Vater passen wird, "Abu" (Vater von) So und so genannt zu werden, und
wie es zu seinem Sohn passen wird, Sohn von So und so genannt zu werden, usw.

[b]3. Die Auswahl des Namens ist das Recht des Vaters, weil er derjenige ist, nach dem
das Kind benannt wird (Sohn von, oder Tochter von…). Aber es ist für den Vater
mustahabb, die Mutter in diese Entscheidung mit einzubeziehen und sie nach ihrer
Meinung bezüglich dessen zu fragen, ob sie denkt, dass der Name gut ist, damit
sie glücklich ist. 

[b]4. Das Kind muss nach seinem Vater benannt werden, selbst wenn der Vater
gestorben oder geschieden ist usw., selbst wenn er sich nicht um das Kind
kümmert oder es gar nicht sieht. Es ist absolut harâm, ein Kind nach
irgendjemand anderem als seinem Vater zu benennen, außer in einem Fall,
welcher ist, wenn das Kind als Ergebnis des Ehebruchs geboren ist (Allâh
bewahre). In diesem Fall muss das Kind nach seiner Mutter benannt werden und
es ist nicht erlaubt, es nach seinem Vater zu benennen.
[b]Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 7180)
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Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#4
As-Salamu 'alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu liebe Geschwister,

Ich danke euch für eure Ratschläge ,
Ich hab heute vor dem Iman der Al Nur Moschee meint Glaubensbekenntnis
abgelegt und den Namen Muhammad (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) gewählt .

Subha Allah
  


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