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Sie dachte fälschlicherweise, dass ihre Periode vorüber war.
#1
Sie dachte fälschlicherweise, dass ihre Periode vorüber war. Sie vollzog Ghusl und hatte Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann, dann trat weiteres Blut aus.


Frage (Nr. 12351):

Meine Ehefrau dachte, dass ihre Menstruation früher als üblich vorüber sei und begann mit dem Gebet. Dann wohnte ich ihr bei. Das war nach dem Morgengebet des nächsten Tages und sie blutete danach wieder. Sie vollzog erneut Ghusl und verrichtete das Mittagsgebet. Hat meine Frau oder habe ich eine Sünde begangen und falls ja, muss ich Kaffarah leisten?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn eine Frau denkt, dass ihre Periode wahrscheinlich vorüber ist, und sie sieht die Zeichen der Reinheit (Taharah) und vollzieht Ghusl, betet und hat Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann, dann liegt keine Sünde auf ihr, denn sie verrichtet erlaubte Taten.

Verboten ist der Geschlechtsverkehr zur Zeit der Menstruation. Wenn das Menstruationsblut wieder auftritt, dann wird sie als menstruierend betrachtet und sie darf nicht beten oder mit ihrem Mann Geschlechtsverkehr haben, weil das Menstruationsblut fließt und die damit zusammenhängenden Regeln gelten. Die Zeichen und Merkmale der Menstruation sind unter den Frauen gut bekannt und deshalb sollte eine Frau nicht übereilt den Ghusl vollziehen und mit dem Gebet beginnen, außer sie sieht den weißen Ausfluss, welcher das Zeichen der Reinheit (Taharah) ist, oder sie ist vollständig trocken im Falle einer Frau, die den weißen Ausfluss nicht bekommt. Eine Unterbrechung der Blutung allein bedeutet nicht, dass sie rein ist, sondern sie ist es erst, wenn sie das Zeichen der Taharah sieht und wenn die übliche Dauer ihrer Periode vorüber ist.

Und Allah weiß es am besten.

Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
  


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