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Sterbehilfe
#1
bismillah
Assalamu alaikum wa rahmatullahi wa baraktuh liebe Geschwister im Islam,

Soweit ich weiß, ist Sterbehilfe im Islam verboten, da das eine Art Mord ist. Jedoch ist zwischen aktiver & passiver sterbehilfe zu unterscheiden:
aktive sterbehilfe: man gibt dem patienten bestimmte medikamente um dessen tod zu beschleunigen
passive sterbehilfe: man beendet die künstliche Lebensverlängerung, z.B. Abschalten der Geräte
=> passive sterbehilfe kann man ja eigentlich nicht als tötung bezeichnen, weil die person an geräten gebunden ist und sein leben nicht auf natürliche art & weise weitergeht. Ist es in dem fall haram oder nicht?
Ich würde mich auf eure antworten freuen.
:jazak:

Wasalam

P.S.: Ich frage das, weil ich nächste woche inschaALLAH meine mündlichen Abiturprüfungen habe und mein wissen im Islam mir weiterhelfen kann, meine eigene meinung dazu zu äußern.
#2
selamualejkum we rahmetullah

Schwester keine von diese Sterbhilfe ist erlaubt, und alle die werden als tötung bezeichnet.
Abschaltung der Geräte absichtlich ist ein Krim mein schwester, und kann diese leben nicht ganz künstlich bezeichnet , weil viele haben ganz neue geräte aber die Sterben, warum ?
weil vorbestimmung von Allah subhanhu we teAla gekommen ist und fragt nicht ob man durch hielfe von einem Gäret oder normalen Herz lebt.
Jede solche aktion ist nicht erlaubt und man findet bei keinem Gelehrte der sowas erlaubt, und alle die werden als tötung bezeichnet.
Ein hadithe von profet alejhiselam sagt: wer tötet sich wegen irgend einem Lebensproblem(krankheit uzw) wird in Hölle weggeschmisen.
Auch wenn er sagt tötet mir bitte weil kann nicht meine schmerzen ertragen ist nicht erlaubt.Und wer macht wird bestraft nach dem hadithen die uns gekommen sind , wer tötet jemand ohne rechte.

Möge Allah dir deine Wissen verbreiten und deine mündlichen Abiturprüfungen erleichtern.Amin

selamualejkum
Hasan el Albani
#3
Salam
Allah sagt in Surat Alnisa (4: 29):
"Und tötet euch nicht selbst (gegenseitig). Allah ist gewiß Barmherzig gegen euch."

Nach diesem Vers, alles was mit Sterbehilfe zu tun hat ist verbotten.

Wasalam
#4
bismillah

As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh

Dass aktive Sterbehilfe haram ist, leuchtet mir ein. Bei der passiven bin ich mir nicht sicher, ob hier nicht aneinander vorbei geredet wird.

Zu diesem Thema habe ich folgende Fatwa gefunden:

Many doctors hesitate to decide the right time to turn off the life support systems of a person who is clinically dead. The doctor has two conflicting feelings: he may think that he is prolonging the agony of the dying person, and that if he turns of the life support system, he will be giving the person the relief of dying. On the other hand, however, he fears that by turning the life support systems off, he is depriving the person of the opportunity to continue living. When is it permissible to turn off the life support systems in the case of people who are clinically dead?

Praise be to Allaah.

In sharee’ah, a person is considered to be dead and therefore subject to all the rulings concerning the deceased, when either of the two following signs are noted:

When his heartbeat and breathing stop completely, and the doctors decide that they cannot be restarted.

When all the functions of his brain stop completely, and experienced doctors and specialists state that this is irreversible, and his brain has started to disintegrate.

In these circumstances, it is permissible to turn off life support systems, even if some parts of his body – such as the heart, for example – are still functioning artificially with the help of these machines.

Majma’ al-Fiqh al-Islami, p. 36.

http://www.islamqa.com/en/ref/1824

Der Fall, der in der Frage beschrieben wird, scheint sich ja um passive Sterbehilfe zu drehen oder irre ich mich und die Ethik-Stunden, in denen ich das Thema behandelte, liegen zu weit zurück?

Kennt jemand andere Aussagen von Gelehrten unserer Zeit bezüglich diesem Thema? Denn das Thema ist wohl doch komplizierter als es scheint und jeder Fall verdient wohl eine eigene Fatwa.

Wassalaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh
#5
Salam

Jazaaki Allahu khairan für die Fatwa. Ich denke die beantwortet die Fragestellung. Wenn eine Person "klinisch tot" (also praktisch tot) ist, dann ist es erlaubt die lebenserhaltenden Geräte abzuschalten.
#6
Salam

barakALLAHU fiekum für eure antworten. ich denke diese fatwa ist ganz klar. habs mir auch so gedacht...

Wasalam
#7
bismillah

Salam

Ich möchte diesbezüglich noch etwas anmerken. Und zwar für diejenigen, die diesen Thread lesen.

Wenn ihr euch in solch einer Situation befindet sollte bevor sich entschieden wird ein Sheikh hinzugezogen werden.

Denn ich denke es könnte jenach Krankheitsbild und individuelle Analyse unterschiedlich ausfallen Allahu a3lam. Nicht das dies jemand auf alle Fälle anwendet.


:wasalambox:

Eure Schwester im Islam

Karima
#8
Karima_82 schrieb:bismillah

Salam

Ich möchte diesbezüglich noch etwas anmerken. Und zwar für diejenigen, die diesen Thread lesen.

Wenn ihr euch in solch einer Situation befindet sollte bevor sich entschieden wird ein Sheikh hinzugezogen werden.

Denn ich denke es könnte jenach Krankheitsbild und individuelle Analyse unterschiedlich ausfallen Allahu a3lam. Nicht das dies jemand auf alle Fälle anwendet.


:wasalambox:

Eure Schwester im Islam

Karima

we selamualejkum we rahmetullah Schwester,

Was betrifft diese Thema (Sterbhilfe) ist immer so , dass es nicht erlaubt ist und es mit Argummenten bis am jungsten tag.

Und wenn es gibt irgendeine Krankheit(Sterbhilfe gehört nicht zu der Krankheiten ) dann könnte man unterschiedliche Analyse geben.

Aber dies ist ein bestimmte fall und ist statik dass es nicht erlaubt ist jemand oder sich selbst zu töten wegen irgendeine Krankheit egal welche ist.

WaAllahu teAla Alem

selamualejkum
Hasan el Albani
#9
Hasan el Albani schrieb:
Karima_82 schrieb:bismillah

Salam

Ich möchte diesbezüglich noch etwas anmerken. Und zwar für diejenigen, die diesen Thread lesen.

Wenn ihr euch in solch einer Situation befindet sollte bevor sich entschieden wird ein Sheikh hinzugezogen werden.

Denn ich denke es könnte jenach Krankheitsbild und individuelle Analyse unterschiedlich ausfallen Allahu a3lam. Nicht das dies jemand auf alle Fälle anwendet.


:wasalambox:

Eure Schwester im Islam

Karima

we selamualejkum we rahmetullah Schwester,

Was betrifft diese Thema (Sterbhilfe) ist immer so , dass es nicht erlaubt ist und es mit Argummenten bis am jungsten tag.

Und wenn es gibt irgendeine Krankheit(Sterbhilfe gehört nicht zu der Krankheiten ) dann könnte man unterschiedliche Analyse geben.

Aber dies ist ein bestimmte fall und ist statik dass es nicht erlaubt ist jemand oder sich selbst zu töten wegen irgendeine Krankheit egal welche ist.

WaAllahu teAla Alem

selamualejkum
Hasan el Albani

bismillah

Salam

Das bestreitet keiner. Meine Anregung ging aufgrund des Beitrages von Gehirntot usw oder auch Beamtungsgeräte und der Patient nur durch dieses Gerät atmet und nicht mehr selbstständig.

Also denke ich, dass es in diesem Bezug eine Fatawa notwendig ist und ich denke wir alle hier sind keine Gelehrten um ein entgültiges Urteil zu fällen Allahu a3lam.

:wasalambox:

Eure Schwester im Islam

Karima
  


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