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Tapete mit Tierchen
#10
Huch,Verzeihung, den Teil hab ich total übersehen.
#11
Paradoxon schrieb:
Zitat:Hier ein Fatwa zu dem Verbot von Bildern auf Kleidung

http://www.islam-qa.com/en/ref/83154/Ani...20pictures

Ich hab den Text nur überflogen, aber hier wird doch nur vom Verbot von Gebeten in Kleidung mit Bilder gesprochen, nicht explizit von Bildern auf Kleidung?

Grüße :)

Salam Bruder Paradoxon,

Doch das wird es. Dann hast Du es wohl nicht richtig gelesen. Hier ist die Sprache davon, daß alle Bilder im Haus verboten sind, seien sie auf der Kleidung, an den Wänden oder sogar in der Schublade. Denn dort wo Bilder von lebenden Wesen sind, betreten keine Engel das Haus! Deshalb wird in diesem Fatwa gesagt, daß es für jeden Muslim verboten ist, Kleidung mit Abbildungen von Mensch oder Tier zu tragen, Erwachsenen genauso wie Kindern.
Das Gebet eines Muslims mit solcher Kleidung ist zwar gültig, aber es enthält dann Sünde, weil es ihm nicht erlaubt ist solche Kleidung zu tragen, geschweige denn damit zu beten.

Wer Kleidung mit Figuren drauf besitzt, soll diese Figuren unkenntlich machen, indem er den Kopf übermalt oder dergleichen z.b.

Wasalam

saliha66
raheel schrieb:Salam

bei den bilder mit der kamera gibt es aber ichtilaaf oder nicht

Wasalam

mumin schrieb:genau und ich finde man sollte nicht immer nur immer eine meinung posten wenn es um solche sachen geht hier ist noch die andere

Salam

Das ist so eine Sache mit diesem Ichtilaaf......Die meisten Gelehrten sind sich trotzdem einig, daß auch Photos zu dem Bilderverbot zählen. Und in den folgenden Fatwas wird erklärt, woher die Meinungsverschiedenheit kommt und das es trotzdem besser ist, Photos zu meiden, da sie logisch gesehen unter das Bilderverbot zählen. Ausnahmen werden lediglich bei notwendigen Photos gemacht wie Paßbildern und Dokumenten, usw.

http://www.islam-qa.com/en/ref/10668/Photographs

http://www.islam-qa.com/en/ref/13633/photographs

http://www.islam-qa.com/en/ref/96832/photographs

Und Allah weiß es am Besten!

Wasalam

saliha66
#12
bismillah

As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh

Zitat:Die meisten Gelehrten

Welche Gelehrten? Kennt ihr alle Ansichten der Gelehrten seitdem es den Fotoapparat gibt, sodass man sagen kann, dass die meisten Gelehrten dieser Ansicht sind?

Und seit wann muss man der Mehrheit der Gelehrten folgen, solange es kein Ijma' ist und sich das andere Urteil im Rahmen der Schari'ah bewegt? Wieso sollte ich, wenn ich von der gegenteiligen Meinung überzeugt bin, den Qur'an im Zustand des Wochenbetts und der Menstruation nicht berühren? (Anderes Beispiel mit ikhtilaf). Die wenigsten können hier arabisch und die wenigsten haben Zugriff auf die Werke der Gelehrten, um sich eine umfassende Meinung über bestimmte Themen zu bilden.

Und das allergrößte Problem dabei ist, dass es nur wenige zuverlässige Quellen im englisch- bzw. deutsprachigen Raum gibt, die dann bedauerlicherweise fast nur eine Ansicht vertreten und auch präsentieren. Lasst den ikhtilaf ikhtilaf sein und lasst die Geschwister selbst entscheiden, welcher Ansicht sie folgen wollen. Dazu gehört auch, dass man ALLE Ansichten zu einem Thema präsentiert...

Wassalaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh

P.S: Es tut mir leid, dass ich in letzter Zeit etwas anecke, aber mir tut es im Innersten meines Herzen weh, wenn ich so einiges in dieser Ummah sehe, vor allem unter Geschwistern, die dem richtigen Manhaj folgen.
#13
Salam

Zitat:P.S: Es tut mir leid, dass ich in letzter Zeit etwas anecke, aber mir tut es im Innersten meines Herzen weh, wenn ich so einiges in dieser Ummah sehe, vor allem unter Geschwistern, die dem richtigen Manhaj folgen.

wenn es dir leid tut schwester, dann hast du den zustand inscha allah erkannt, was jetzt inscha allah folgt sind taten...deine laune inscha allah nicht an die user auszulassen

Zitat:2) Bitte achtet auf euren Umgangston. Muslime pflegen einen höflichen Umgangston und sind prinzipiell immer höflich zu anderen Usern im Forum

Wasalam
#14
Ummu Talha schrieb:P.S: Es tut mir leid, dass ich in letzter Zeit etwas anecke, aber mir tut es im Innersten meines Herzen weh, wenn ich so einiges in dieser Ummah sehe, vor allem unter Geschwistern, die dem richtigen Manhaj folgen.

Salam Ummu Talha,

Ruhig Blut, liebe Schwester!

Sicher hast Du Recht mit dem was Du sagst, wenn es Ikhtilaf zu einem Thema gibt. Ich wollte nur zeigen, daß die meisten großen Gelehrten der Ahlus-Sunna wal Jamaat der Meinung sind, das Photos zu dem Bilderverbot gehören und das wurde oben in den Fatwas deutlich erklärt.
Aber da wir selber nicht an der Quelle sitzen und nicht wirklich beurteilen können, wer Recht hat, sollten wir das jeden selbst entscheiden lassen, da stimme ich Dir bedingt zu.

Aber auch Du solltest Dich etwas zurückhalten mit Deinen Schlußfolgerungen.......und evtl. Unterstellungen. BaarakaAllahufiek.

Wir schreiben hier nur Dinge, die uns auf unserm Weg inschaAllah Allah:swt: und Seinem Wohlgefallen näherbringen und das ist meine Absicht und sollte unser aller Absicht sein.

Wasalam

saliha66
#15
Salam

beruhigt euch mal ukhtis...

1. gibt es eine Regel in Fiqh: die besagt, wenn in einer sache von anfang an ikhtilaf war, wird es immer als ikhtilaf angesehen! auch wenn die ganzen gelehrten und die ganze umma zusammen kommen und sagen HEUTE sind fotos HARAM...gibts trozdem ikhtilaf!

d.h. ihr könnt euch ruhig hier weiter streiten ;), aber diese regel besagt nun mal DIES!!!

2. Was heisst das??? d.h. es gibt Gelehrte die sagen es ist verboten, einige gelehrte wie zB Scheikh Albani sagt sogar das Videos verboten sind - da es mehrere bilder aufeinander folgend sind! und andere sagen es ist nicht schlimm solang die absicht nicht schlimm ist und man es für kheir nehmen will....wie zB man macht fotos von seinem bebi - aber natürlicj verbieten zB nacktfotos...

jeder hat da seine beweise man muss beide seiten akzeptieren und jeder kann der meinung folgen, die er für richtig hält, denn diese sache ist eine fiqh sache...

und nur zur info in der AQIDA GIBT ES KEINEN IKHTILAF....d.h. was ich grad gesagt hab kann man da draf nicht anwenden

barakallahu fiek

Wasalam
  


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