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Urteil bezüglich dem Essen zwischen einem Muslim und einem Nichtmuslim
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Urteil bezüglich dem Essen zwischen einem Muslim und einem Nichtmuslim

Frage:

Wenn ein Muslim mit einem Christ oder einem anderen von den Nichtmuslimen speist und trinkt, wird dies als Verboten (Haraam) angesehen? Und falls das als Verboten (Haraam) gilt, was sagen wir dann in Bezug auf die Worte Allahs:“Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt.“ (5:5)

Antwort:

Das Speisen mit einem Nichtmuslim ist nicht Verboten (Haraam), wenn eine Notwendigkeit dazu besteht, oder aus islamischen Nutzen. Jedoch nimmt man sie nicht zu Freunden und sitzt dann mit ihnen, wenn nicht ein islamischer Grund vorliegt und er soll nicht mit ihnen geschwätzig reden und Lachen. Wenn jedoch ein sinnvoller Grund besteht, wie das Essen mit einem Gast, oder um ihn zu Allah zu rufen und ihn zur Wahrheit zu führen, oder andere islamrechtliche Gründe vorliegen, so liegt kein Problem damit. Und die Offenbarung über das Speisen von den Leuten der Schrift (Juden und Christen) bedeutet nicht, dass man sie zu Freunden nimmt und mit ihnen sitzt und es bedeutet nicht, dass man mit ihnen speist und trinkt, wenn keine Notwendigkeit und kein Grund aus dem islamischen Gesetz vorliegt. Und Allah verleiht den Erfolg.

http://www.binbaz.org.sa/mat/2134

Übersetzt von islam-forum.info
  


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