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Wie lautet das Urteil über...
#10
bismillah

Salam_wr_wb

Zitat:d.h. mir ist hamdulillah bewusst, dass ich den heiligen Qur'an nicht ohne das Wudu anfassen bzw. rezitieren darf.

Ich glaube, wir haben zwei unterschiedliche Texte gelesen, khair inschaAllah. Gemäß dem Thread, auf den ich dich hinwies, darf man den Qur'an ohne wudhu sowohl anfassen als auch rezitieren. Es ist keine Pflicht wudhu zu haben, aber es ist schöner aufgrund des Adab.

Was den Haid-Zustand betrifft. Es gibt eine Gruppe von Gelehrten, die sagen, dass es der Frau auch in diesem Zustand erlaubt ist, den Qur'an anzufassen und daraus zu rezitieren. Die Mehrheit der Gelehrten jedoch sagt, dass es der Frau im Haid-Zustand nicht erlaubt ist, den Qur'an zu berühren, außer durch ein Tuch oder so, aber dass sie ihn rezitieren darf.

Eigentlich müsste deine Frage schon durch die Texte beantwortet werden, denn wie gesagt: Es ist keine Pflicht wudhu für die Rezitation des Qur'an zu haben, es gehört viel mehr zum Adab dem Qur'an gegenüber.

Allahu a'lam.
#11
bismillah

Salam

Liebe Schwester, dass es hier unterschiedliche Meinungen gibt, habe ich schon bemerkt. Jedoch schließe ich mich der herrschenden/überwiegenden Meinung an, welche folgendes besagt:

Sirat al-Mustaqim schrieb:da gibt es einen Meinungsunterschied unter den Gelehrten, aber die stärkste Meinung wa Allahu a´alam ist, dass man den Quran (damit ist keine Übersetzung gemeint, sondern auf arabisch wie er offenbart wurde) nur im Zustand der Reinheit berühren darf.

Weitere Taten für die Wuddu erforderlich (sprich: eine Pflicht) ist:

- das Verrichten des Gebet
- das Verrichten von Tawaf (um die Ka´ba)

Taten die Ghusl erfordern:
(wenn wir schon dabei sind)

- alle Taten die auch Wuddu erfordern (das Verrichten des Gebets, das Berühren des Quran, das Verrichten von Tawaf um die Ka´ba)
- das Rezitieren des Qurans
- das Aufhalten in der Moschee

Im Haid-Zustand muss ich gezwungenermaßen eine Ausnahme machen, da ich einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe, sowie auch studiere. Daher kann ich es mir zeitlich einfach nicht erlauben, mal 4 - 5 Tage nichts zu lernen.

Aufgrund dem Respekt, welchen ich gegenüber dem heiligen Qur'an habe, da es das Buch des Allmächtigen Herrn - Allah :swt: ist, kann ich es mir nicht vorstellen, ohne Wudu den Qur'an überhaupt anzufassen.

Daher lerne ich im Haid-Zustand nicht vom heiligen Qur'an, welchen ich in die Hand nehmen müsste, sondern von meinem Notebook aus.

BarakaAllahu fiki nochmals, ich hab schon gemerkt, du gibst dir sehr viel Mühe -maschaAllah. -Möge Allah te'ala dich belohnen - Amin.

Wa_salam_wr_wb
#12
bismillah

Salam_wr_wb

Alhamdulillah, liebe Schwester. Dann ist da ja geklärt.

So weit ich mich entsinne, bin mir jedoch nicht sicher, da ich der Ansicht folge, dass man im Haid-Zustand und auch ohne Wudu den Qur'an rezitieren und berühren darf, müsste es auch bei den Gelehrten, die es als Pflicht sehen, wudu für das Berühren zu haben, eine Ausnahme für jene Frauen geben, die den Qur'an studieren, auswendig lernen bzw. lehren.

Allahu a'lam. Ich müsste mal danach suchen, aber vielleicht wissen die anderen Geschwister mehr darüber.
#13
Salam_wr_wb


Schawwal schrieb:Ich pendle täglich, und höre dabei eine Audio Qur'an - Rezitationen, um mir dadurch das auswendig Lernen zu vereinfachen und damit es sozusagen Routine für mich wird. Selbstverständlich habe ich das Wudu wenn ich los fahre.

Meine Frage: "Kann ich trotzdem weiter rezitieren im Auto?"


Ja, das darfst du.

Das Berühren des Qurans und das Hören oder das Rezitieren des Qurans sind unterschiedliche Sachen. Man darf den Quran ohne Wuddu (sprich: im Zustand der kleinen Unreinheit) sowohl hören als auch rezitieren (dies ist jedoch im Zustand der großen Unreinheit nicht erlaubt).


Erlaube mir eine Anmerkung zu deiner folgenden Aussage insha'Allah:


Schawwal schrieb:Selbstverständlich habe ich das Wudu wenn ich los fahre. doch irgendwann im Verkehr, vergesse ich es, und allein schon durch diesen Zweifel ist das Wudu anuliert!

Eine der fünf grundlegenden Regeln des Fiqh besagt:

"Die Gewißheit kann nicht durch Zweifel ersetzt werden."

Dein Wuddu ist solange gültig, solange du dir nicht absolut sicher bist, dass dein Wuddu ungültig geworden ist, selbst wenn du daran Zweifel hast.

Zwei Dinge sind hier zu beachten:

1. Wenn man sich sicher ist, dass man Wuddu verrichtet hat, jedoch Zweifel daran hat, ob der Wuddu noch gültig ist - sprich: man ist sich nicht sicher, ob man danach auf die Toilette gegangen ist oder nicht usw., - dann ist der Wuddu noch gültig.

2. Wenn man sich jedoch sicher ist, dass man im Zustand der Unreinheit war - sprich: man ist sich sicher, dass man auf die Toilette gegangen ist usw. - aber man ist sich nicht sicher, ob man danach Wuddu verrichtet hat oder nicht, dann hat man kein Wuddu.

Insha'Allah war das verständlich.
#14
Salam_wr_wb

Sirat al-Mustaqim schrieb:Insha'Allah war das verständlich.

BarakaAllahu fik Akhi. Du hast meine Frage präzise beantwortet.

Möge Allah:swt: dir geben, was du verdienst.
#15
gelöscht
#16
Salam_wr_wb


Salsabil schrieb:Ist der Haid-Zustand eine große Unreinheit?

Ja, das ist er.


Salsabil schrieb:Was fällt in die Kategorie "große Unreinheit"?


Die große Unreinheit (al-Hadath al-Akbar) ist das, was die Ganzkörperwaschung (also Ghusl) zur Folge haben muss, um diese große Unreinheit zu beseitigen. Dazu gehört Folgendes:

- Geschlechtsverkehr (unabhängig davon ob es zum Höhepunkt kam oder nicht)
- Ejakulation (unabhängig davon ob dies beim Geschlechtsverkehr geschah oder nicht)
- Menstruation
- Wochenfluss
- Tod
- Annahme des Islam (dies bedeutet nicht, dass eine Person Ghusl nehmen muss, um den Islam annehmen zu können, wie viele fälschlicherweise behaupten, sondern dient dazu, damit die Person nach ihrer Annahme des Islam die große Unreinheit beseitigt in der sie zuvor als Nicht-Muslim lebte, damit sie nach ihrer Annahme des Islam ihre gottesdienstlichen Handlungen, wie das Gebet usw. verrichten kann, da die Reinheit eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets ist)


Salsabil schrieb:Vielleicht kannst du mir ein Link posten Akhi, damit ich selber recherchieren kann....

Ich werde morgen insha'Allah nach einem passenden Link suchen.


P.s.: @ Schawwal: Amin und barak Allahu feeki für deine Du´a.
#17
gelöscht
#18
Salam_wr_wb

Hasbuna Allah wa ni´mal wakil.

Wir sollten insha'Allah nicht übertreiben im Lob für andere Menschen, es genügt vollkommen sich bei einem Menschen zu bedanken, wenn man dies unbedingt will, aber ihn übertrieben zu loben kann zu Riyah ("Prahlerei" und Prahlerei ist kleiner Shirk) führen. Möge Allah subhanahu wa ta´ala uns davor bewahren.

Alhamdulillah, das freut mich sehr, wenn ich behilflich sein konnte. Barak Allahu feeki.

Aber wie gesagt, bleiben wir insha'Allah auf den Boden der Tatsachen, denn ich bin weder ein Da´i, noch ein Lehrer, sondern selbst noch ein Schüler der lediglich das Wissen der Gelehrten (möge Allah subhanahu wa ta´ala sie belohnen) hier im Forum wiedergibt, das ich aus ihren Rechtsgutachten entnehme.

Es freut mich, wenn du vom Text bzgl. Al-Qada wal Qadr profitieren konntest, diesen habe ich größtenteils aus dem Englischen übersetzt, wie einige andere Texte auch.

Insha'Allah lernen wir alle hier voneinander.
  


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