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Wie lautet das Urteil über das Küssen der Hand einer anderen Person?
#1
Salam_wr_wb

Frage (Nr. 3489):

Wie lautet das Urteil über das Küssen der Hand einer anderen Person?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Es ist mustahabb, die Hände rechtschaffener Menschen und der größten Gelehrten zu küssen, und es ist makrūh, die Hände von anderen zu küssen. Die Hand eines bartlosen Mannes sollte unter keinen Umständen geküsst werden.

(entnommen Fatawa al-Imām al-Nawawi, S. 71)

In dem Kommentar zu dem Buch heißt es: „Wenn jemand die Hand eines anderen küssen möchte und dies getan wird aus Gründen der Askese, Rechtschaffenheit, Bescheidenheit, des Wissens, Ranges oder aus irgendeinem anderen Grund, der mit seiner Hingabe zur Religion zu tun hat, dann ist das nicht makrūh. In solchen Fällen ist es mustahabb, denn Abu `Ubaydah küsste die Hand von `Umar (möge Allāh mit ihnen beiden zufrieden sein).

Doch wenn es gemacht wird wegen des Reichtums eines Menschen, seines Wohlstandes, hohen Ranges oder Status in den Augen der Menschen dieser Welt oder etwas Ähnlichem, dann ist es äußerst makrūh.

Al-Mutawalli, einer unserer Gefährten, sagte: „Es ist nicht erlaubt“ und er wies darauf hin, dass es harām ist.

Es wurde in Sunan Abi Dawūd berichtet, dass Zāri’ (möge Allāh mit ihm zufrieden sein), welcher zur Delegation von `Abd Qays gehörte, sagte: „Wir stiegen von unseren Reitkamelen ab und küssten die Hände und Füße des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm).“

Fatawa al-Imam al-Nawawi, Ta’līq al-Hajjār, S. 71


Wa_salam_wr_wb
#2
بسم الله الرحمن الرحىم

السلام علىكم

Dies ist inschaALLAH passend dazu:

Frage:
Was ist das Urteil bezüglich dem Küssen der Hand eines Frommen und sich vor ihm zu verbeugen?

Antwort:
Die Mehrheit der Gelehrten haben es als (karih) verhasst angesehen, wenn das Händeküssen als Tradition zu oft gemacht wird. Was nicht verhasst ist, ist bei manchen Treffen es zu machen. Bei solchen Situationen besteht kein Problem, einem Frommen, einem frommen Herrscher, dem Vater und dergleichen die Hand zu küssen. Doch diese Tat öfter zu machen ist makruh. Manche von den Gelehrten sehen es als haram an, dies aus Tradition bei jedem Treffen es zu machen. Doch es besteht kein Problem darin, Hand manchmal zu küssen.

Kommen wir zu der Sache, dass man, nachdem man die Hand geküsst hat, auf die Hand dann Sajdah (Niederwerfung) macht, (das heisst, die Hand nach dem Küssen auf die Stirn zu legen, wie es in vielen muslimischen Lädern aus Tradition und aufgrund von Respekt bei älteren Menschen gemacht wird). Diese Tat ist haram. Ein Teil der Gelehrten nannte es "eine kleine Sajdah (Niederwerfung)".

Die Stirn auf die Hand von jemandem zu legen ist nicht erlaubt. Es ist nur manchmal erlaubt die Hand zu küssen. Da ein Teil der Sahaba die Hand und die Füsse des Gesandten Allahs, sallahllahu aleyhi wa sallam, geküsst haben (Abu Dawud (2647); Ibn Maja (3705).

Wenn das Händeküssen nur manchmal gemacht wird, besteht kein Problem, wenn es jedoch öfters gemacht wird, ist es makruh (verpönt, verhasst) oder haram.

Sich vor jemandem zu verbeugen (Ruku`) ist nicht erlaubt. Da Ruku` eine Ibaadah ist - sich in dieser Art und Weise zu verbeugen ist nicht erlaubt. Es ist nur erlaubt wenn es keine ta`dhiim (Verherrlichung) darstellt. wenn z.B. jemand, der gross ist einen anderen grüssen will, indem er ihm die Hand gibt, dieser jedoch kleiner als er ist, oder er auf einem Stuhl sitzt, in diesem Fall darf man sich beugen. Es ist jedoch nicht erlaubt dies als Ta`dhiim (Verherrlichung) zu machen. Wenn jemand die Verbeugung aus Verherrlichung macht, besteht die Angst vor Schirk!

Der Gesandte Allahs, sallahllahu aleyhi wa sallam, wurde gefragt: "O Gesandter! Wenn sich jemand mit jemandem sich trifft, darf er sich vor ihm verbeugen? Der Gesandte antwortete: "Nein!" Darf man ihn umarmen und küssen? Der Gesandte antwortete: "Nein!". Darf er ihm die Hände schütteln? Der Gesandte antwortete: "Ja!"."

Auch wenn dieser Hadith daa`if (schwach)* ist, sollte man ihn trotzdem in die Tat umsetzen. Es gibt viele Beweise dafür, das es nicht erlaubt ist, sich für Menschen zu verbeugen.*

Zusammenfassend gilt: Es ist weder erlaubt sich vor einem König oder jemand anderem zu verbeugen. Ausser, wenn es keine Ta`dhiim (Verherrlichung) ist, d.h. wenn jemand von der Grösse her klein ist oder auf einem Stuhl sitzt, dann ist es erlaubt.



Shaykh Abdul'aziz Ihn Baz


Fataawa Nurun ala`d-Darb 1/492

*Anmerkung: Schaikh Albani stufte diesen Hadith als sahih ein.

Quelle: http://islamfatwa.de/soziale-angelegenhe...-verbeugen
  


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