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Geschlechtsverkehr vor der Ehe mit einer Nichtmuslima?
#1
Ich weis nicht ob es stimmt was ich da gehört habe aber darf man als ein Muslime wirklich vor der Ehe mit einer nichtmuslima ein Geschlechtsverkehr haben?

Ich selber werde das aus respekt meiner zukünftigen Frau gegenüber nicht machen aber ist da wirklich was dran?

Darf man als ein Muslim mit einer Frau geschlechtsverkehr machen die keine Muslima ist?



Und eine Frage habe ich noch das nichts mit dem Thema zu tun hat mi9ch aber trotzdem interessiert.

Darf man ein Teppich auf dem ein Tiger abgebildet ist im Haus haben?

Ich weis das ich dadrauf dann nicht beten darf, aber ist so ein Teppich prinzipiell erlaubt oder verboten?

Denn dieser Teppich gefällt mir ehrlich gesagt
#2
Salam_wr

Nein, das stimmt nicht. Zina wird nicht erlaubt, weil man es mit einer Kaafira praktiziert.
#3
Salam


@ümmet, anders gefragt lieber Bruder: Ist es für eine Muslima erlaubt mit
einen Nichtmuslim Geschlechtsverkehr zu haben? Niemals. Salam
#4
bismillah

Salam

Nein - Geschlechtsverkehr ist vor der Ehe nicht gestattet - egal mit wem.

2. Akhi der Teppich muss weg. Bilder von Tieren und Menschen sind für diesen Zweck definitiv haraam - die Ausnahme machen da z.B. Bilder, die man im Medizinstudium benötigt, um Krankheiten zu erkennen ( https://islamqa.info/en/ref/40054). Bei dir aber ist es Kunst - also kein Fall der Notwendigkeit - und somit haraam.


Wa aleykum salam wa rahmatullahi wa barakatuh
#5
assalamu alaikum

ich persönlich würde mir keinen solchen teppich hinlegen aber

über bilderverbote gibt es ikhtilaf also meinungsunterschiede

u.a. aus folgenden gründen:


Hier sind einige relevante aḥādīth in Verbindung mit der Ansicht von Imām Mālik über Bilder:

Muslim berichtete in seinem Ṣaḥīḥ von Basr ibn Saʿīd, welcher von Zayd ibn Khālid hörte, der wiederum von Ibn Ṭalḥa, einem Gefährten des Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm) hörte, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sagte: “Die Engel betreten kein Haus, in denen sich Figuren/Abbildungen befinden.” [Berichtet bei Muslim]

Basr sagte: “Danach wurde Zayd krank und wir gingen ihn besuchen.

Auf dem Vorhang seiner Tür befand sich ein Bild. Ich sagte zu meinem Gefährten ʿUbaydullāh al-Khulani, welcher der Sklave von Maymūnah (Frau des Propheten) war: “War es nicht Zayd, der uns an einem anderen Tag über Bilder aufgeklärt hat?” ʿUbaydullāh antwortete: “Hast du ihn nicht gehört, als er sagte: “Außer, wenn es aus Stoff gemacht ist?”

Al-Tirmidhī berichtete von ʿUtbah, dass der Letztere eines Tages Abū Ṭalḥa al-Anṣārī, der krank war, besuchen gegangen ist. Er traf dort auf Sahl ibn Ḥanīf (ein weiterer Gefährte). Abū Ṭalḥa rief jemanden herbei, der das Tuch/Teppich zerreißen sollte, welches sich unter ihm befand. “Wieso zerreißen?” fragte Sahl. “Darauf befinden sich Bilder und du weißt, was der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) darüber sagte.” antwortete Abū Ṭalḥa. “Sagte er nicht ebenso: Außer wenn es auf Stoff gemacht wurde?” fragte Sahl. “Ja, aber es stellt mich zufriedener.” (Dieser Ḥadīth ist Ṣaḥīḥ)

Muslim berichtete von Zayd ibn Khālid al-Juhanī, der Abū Ṭalḥa al-Anṣārī zitierte, welcher sagte: “Ich hörte die Aussage des Gesandten Allāhs: “Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder Statuen befinden.” Ich ging zu ʿĀʾisha und fragte sie: “Bist du dir bewusst, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sagte: “Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder Statuen befinden?” “Hast du gehört, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) dies erwähnte?” Sie antwortete: “Nein, aber ich sage dir, was er getan hat. Als er einst zu einem Feldzug gegangen ist, habe ich die Tür mit einem Vorhang beschmückt, auf dem sich Bilder befanden. Als er zurückkehrte und dies gesehen hat, habe ich an seinem Gesicht erkannt, dass er dies nicht mochte. Er zog es herunter und riss es auseinander und sagte: “Allāh hat uns nicht befohlen, Stein und Ton zu bekleiden.” Sie sagte: “Wir haben es zerschnitten und machten aus dem Stoff zwei Kissen, indem wir es mit Palmfasern vollstopften. Für dies kritisierte/tadelte er mich nicht.”

(Anmerkung von mir: Er sallalahu aleihi wa salam befahl Aischa radiallahu anha nicht die Bilder mit dem –stoff zu verstören, er tadelte sie nicht als sie solche Kissen daraus machte)

Imām Nawawī sagte: “Aus dem Ḥadīth geht kein Verbot hervor. Tatsächlich lauten die ausschlaggebenden Worte “Allāh hat uns nicht befohlen, dies zu tun”. Dies deutet darauf hin, dass so etwas nicht verpflichtend oder lobenswert ist und in keiner Weise deutet dies auf ein Verbot hin.”

Es gibt einen Ḥadīth, der so aussieht, als würde er alles oben erwähnte widersprechen, jedoch tut er dies nicht.

Es wurde von beiden (al-Bukhārī und Muslim) von ʿĀʾisha berichtet, dass sie sagte, dass sie ein Kissen/Polster kaufte, auf dem sich Bilder befanden. Als der Gesandte Allāhs (Allāhs Segen und Heil auf ihm) dies sah, blieb er an der Tür stehen und betrat ihre Wohnung nicht. Auf seinem Gesicht sah sie Zeichen von Unmut/Missfallen und sagte: “Oh Gesandter Allāhs, ich wende mich Allāh und seinen Gesandten in Reue zu. Was habe ich falsch gemacht?” Er sagte: “Was ist das für ein Kissen/Polster?” Sie sagte: “Ich habe es für dich gekauft, damit du dich draufsetzen kannst oder um dein Kopf darauf zu legen.” Dann sagte der Gesandte Allāhs: “Die Hersteller von solchen Figuren werden bestraft und es wird ihnen gesagt: “Bringe zum leben, was du geschaffen hast.” Er sagte weiter: “Die Engel betreten kein Haus, in dem sich Figuren/Abbildungen befinden.”

In der Version von Muslim gibt es eine Hinzufügung: “ʿĀʾisha sagte, dass sie es daraufhin zerschnitten hat und zwei Kissen machte, um sich darauf zurückzulehnen.”

(At-Tabarani sagte dazu: Was hier mit Bildermachern gemeint ist, sind jene die Figuren herstellen, damit sie angebetet werden und das ist kufr. Wer sie nicht zu diesem Zweck macht ist nur schuldig eine Abbildung gemacht zu haben)

Der Ḥadīth bezüglich dem Kissen/Polster scheint den Ḥadīth von Abū Ṭalḥa zu widersprechen, wo die Figuren, die sich auf Stoff befinden, davon ausgeschlossen waren.

Al-Qurṭubī sagte: “Eine Vereinbarung zwischen diesen beiden (aḥādīth) ist möglich, da der Ḥadīth von ʿĀʾisha die Missbilligung des Propheten (Allāhs Segen und Heil auf ihm) zeigte, während der Ḥadīth von Abū Ṭalḥa absolute Zulässigkeit zeigt und dies beides ist kein Widerspruch.”

Al-Ḥāfiẓ ibn Ḥajar stimmte mit dieser Ansicht überein.

Ein anderer Beweis für den Mālikī Madhhab ist, dass der Überlieferer des Ḥadīthes von ʿĀʾisha bezüglich dem Kissen/Polster ihr Neffe al-Qāsim ibn Moḥammed ibn Abū Bakr war. Al-Qāsim selbst erlaubte Bilder auf einer glatten Oberfläche. Ibn ʿAwm sagte: “Ich betrat al-Qāsim’s Haus, welches sich am Stadtrand von Makkah befand und ich sah ein Stoffverdeck mit Abbildungen eines Bibers und eines Phönix.” [Fatḥ al-Bārī, von Ibn Abī Shaybah berichtet, der al-Qāsim ibn Moḥammed ibn Abū Bakr zitierte. Die Überlieferer sind gut]

Al-Ḥāfiẓ erklärt: “Wahrscheinlich hielt er an der Allgemeinheit der Aussage des Propheten fest: “Außer, wenn es auf Stoff gemacht wurde” und hat den Standpunkt des Propheten zu ʿĀʾisha’s Vorhang als einen besonderen Fall verstanden; d.h., der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) lehnte die Kombination des Behängens der Wand und des Stoffes, worauf sich Bilder befinden, ab. Dies wird durch die Bemerkung unterstützt. “Allāh hat uns nicht befohlen, Stein und Ton zu bekleiden.”

Al-Qāsim ibn Moḥammed ibn Abū Bakr war einer der sieben Juristen von Madīnah und der Beste seiner Zeit; er war es, der den Ḥadīth über das Kissen/Polster übermittelte. Folglich; wenn er nicht über die Zulässigkeit/Erlaubnis dieses Stoffverdeckes überzeugt gewesen wäre, so hätte er dies nicht besessen. (Siehe im Abschnitt “Figuren und Zeichner” in Fatḥ al-Bārī)

Ebenso steht im Ṣaḥīḥ von Bukhārī und Muslim: “Der Prophet (Allāhs Segen und Heil auf ihm) sagte: “Unter den Leuten, die am Tage der Auferstehung die härteste Strafe erhalten, wird der Hersteller von Figuren/Abbildungen sein.” oder in einer anderen Version: “..der Hersteller von Allāhs Schöpfung.”

Ebenso sagte der Gesandte Allāhs: “Am Tage der Auferstehung wird der Hersteller einer Figur/Abbildung gebeten, ein Geist in ihr hinein zu hauchen und es wird ihm niemals möglich sein, dies zu tun.”

Al-Ṭabarī erklärte die Bedeutung dieses Ḥadīthes folgendermaßen: “Mit Hersteller von Figuren sind hier solche gemeint, die Figuren herstellen, damit sie neben Allāh angebetet werden können und dies ist Unglaube (Kufr). Was diejenigen angehen, die es nicht aus diesem Zweck machen, so werden sie nur schuldig dafür sein, eine Darstellung (suar) gemacht zu haben.”

In Bezug auf anderen 3-dimensionalen Bildern gibt es Unterscheidungen. So sagte al-Qāḍī ʿIyāḍ, dass es für Mädchen erlaubt ist, mit Puppen zu spielen.

Quelle: Mālikī-Fiqh-Group (groups.yahoo.com)
http://at-tanzil.de/fiqh/maliki-fiqh/das...dern-mlik/




wollte nur mal auch die andere seite posten da leider immer fast nur die eine gepostet wird
barakallahu feekum
assalamu alaikum
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

  


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