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Wie war das mit den Jungs..
#10
bismillah
:salambox:

Masaallah. Dadurch das ich jemanden Helfen konnte und Freude bereitet habe, freue ich mich jetzt selbst über deine Antwort Schwester.

Möge uns Allah s.v.t. segensreich machen (für uns und für die anderen) wo immer wir sind. :amin:

So wie das der Fall war mit Isa a.s. (Jesus). Allah s.v.t. erwähnt ihn im Kuran:


[19.29] Da deutete sie auf ihn. Sie sprachen: «Wie sollen wir zu einem reden, der ein Kind in der Wiege ist?»
[19.30] Er sprach: «Ich bin ein Diener Allahs, Er hat mir das Buch gegeben und mich zu einem Propheten gemacht
[19.31] Er machte mich gesegnet, wo ich auch sein mag, und Er befahl mir Gebet und Almosen, solange ich lebe;
[19.32] Und (Er machte mich) ehrerbietig gegen meine Mutter; Er hat mich nicht hochfahrend, elend gemacht.
[19.33] Friede war über mir am Tage, da ich geboren ward, und (Friede wird über mir sein) am Tage, da ich sterben werde, und am Tage, da ich wieder zum Leben erweckt werde.»

Wasalam
#11
Salam

habe hier einige hadithe die das thema im groben streifen

A´ischa, Mutter der Gläubigen berichtete:
„Jemand brachte einen Knaben zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und es geschah dabei, dass das Kind auf das Gewand des Propheten urinierte. Der Prophet ließ sich dann Wasser bringen und spülte damit die Stelle aus.“

(Vgl. daszu Gebot und Praxis der Erleichterung in der Religion in den beiden Hadithen Nr. 39 und 220)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 222]

[Sahih Al-Bucharyy Nr. 0220]
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ein Wüstenaraber stand auf und urinierte in der Moschee. Als die Leute nach ihm griffen, sagte der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu ihnen: „Laßet ihn, und gießt einen Eimer Wasser - oder etwas mehr - auf seinen Urin denn eure Aufgabe besteht darin, es (den Menschen) leichter zu machen, nicht es (ihnen) zu erschweren!“

(Dieser Fall ist ein von mehreren Beispielen aus der Praxis des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, nach dem Gebot des Hadith Nr.0039)

Wasalam
#12
as salamaleykum

Mich freut das auch sehr, ich denke nur, das man halt vorsichtig sein sollte...
Es gibt auch einige sachen, die wir niemals gedacht hätten, aber es ist wahr und anderstherum natürlich auch... Ich denke wir verstehen uns, wenn ich sage, das Beweise in jeder hinsicht sowas von notwendig sind...

wa'salam
damit es verständlicher wird, warum wir einiges nicht verstehen können..

sure2-vers. 216
Vorgeschrieben ist euch zu kämpfen, obwohl es euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, während es gut für euch ist, und vielleicht ist euch etwas lieb, während es schlecht für euch ist. Allah weiß, ihr aber wißt nicht.

es gibt einige solcher verse, ich habe den ersten reingestellt... damit ihr versteht was ich meine ins'ALLAH ;)

#13
Zitat:A´ischa, Mutter der Gläubigen berichtete:
„Jemand brachte einen Knaben zum Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und es geschah dabei, dass das Kind auf das Gewand des Propheten urinierte. Der Prophet ließ sich dann Wasser bringen und spülte damit die Stelle aus.“

(Vgl. daszu Gebot und Praxis der Erleichterung in der Religion in den beiden Hadithen Nr. 39 und 220)
[Sahih Al-Bucharyy Nr. 222]


barakallahu fiek akhi kerim den hab ich gesucht...

also hat sich damit geklärt...

und akhi diener...immer mit beweisen versuchen ;)

Wasalam
#14
bismillah
Salam

Bruder Kazeem, diese Hadise sind an anderes Thema, denn es geht hier nicht um den Urin selber (ob er als "Schmutz" in religiöser Hinsicht gilt), sondern darum, das wenn man solchen Schmutz berühren würde, die Gebeswaschung verliert oder nicht?

Die Hadise die du angegeben hast sind ein eindeutiger Beweis das der Urin des Kindes als "Schmutz" gilt, mit dem du nicht das rituelle Gebet verrichten kannst, (wenn er auf deiner Kleidung oder etwa die Hand ist).
Deswegen habe ich auch geraten das man sich die Händer waschen soll nicht ganz ohne Hintergrund. :-)


Und sollte das der Fall sein das man sagt das man dadurch die Gebetswaschung verliert, dann bräuchte man einen konkreten Beweis dafür und wenn jemand z.B. behaupten würde das dies der Fall ist, dann muss er eben dieses konkrete Beispiel aus den Quellen des Islams angeben, oder man bleibt auf dem Grundsatz und dem Fundament, das man die Gebetswaschung hat, denn sonst kann ich ja ALLES in Frage stellen.

Man könnte dahergehen und sagen: "Hey, wenn ich mich am Kopf kratze, habe ich noch da Wuduu oder nicht?" und die Liste wo man das in Frage stellen könnte ist zieeeeeeeeeemlich Lang.
Muss man da jeeeeeeeeeeeedes mal einen Beweis aus den Quellen des Islam angeben damit ich zum Fundament zurückkomme oder ist die Beweisführung auf denjenigen der dies behauptet?

Versteht ihr was ich meine Leute?
Es ist genauso wie wenn dich jemand beschuldigt. Die Beweisführung liegt auf ihn und nicht auf dich. Jeder kann daherkommen und eine Behauptung aufstellen. :kp:
:wasalambox:
#15
ja ich glaub das ist allen klar....

dein wudu geht nicht verloren dadurch ukhti... nur deine hände waschen... oder jene stelle
#16
genau die frage wurde auch dr.abdul hussein gestellt am ende vom video
"wie gebe ich jemanden eine nasiha"
gibts auf einladungzumparadies
und er hat auch gesagt das das wuhdu nicht kaputt geht und man nur einmal waschen sollte
#17
salam alaikum hab da was gefunden

http://www.islamqa.com/index.php?ref=698...doo%20baby
#18
Mumin schrieb:salam alaikum hab da was gefunden

http://www.islamqa.com/index.php?ref=698...doo%20baby


Top

Alhamdulillah Gute Info, vielen Dank!!!

In Ägypten meinen die Leute sogar, dass das Anfassen des Urins von Mädchen das Wuduu bricht aber von Jungs nicht....das kommt mir ja auch komisch vor...?Gruebel

Salamalekum
  


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