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Wird das Fasten durch das Tragen von Lippenstift gebrochen?
#1
Frage (Nr. 92923):

Wie lautet das Urteil über das Tragen von Lippenstift während des Tages im Ramadān? Wird das Fasten gebrochen? Mancher Lippenstift hat einen leichten Geschmack und andere nicht; einige Arten sind trocken und manche enthalten viel Feuchtigkeit.



Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Jede Art von Präparaten, die außen am Körper aufgetragen werden, ob sie nun durch die Haut aufgenommen werden oder nicht, brechen das Fasten nicht, solange sie nicht vom Fastenden verschluckt werden. Es ist in diesem Zusammenhang unwichtig, ob sie aus einem medizinischen, kosmetischen oder zu einem anderen Zweck aufgetragen werden.

Die bloße Tatsache, dass der Stift einen Geschmack hat, beeinträchtigt das Fasten nicht, solange nichts davon verschluckt wird.

Scheikh ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde in Majmū` al-Fatāwa (15/260) gefragt: „Wie lautet das Urteil über die Verwendung von Kuhl und anderen Kosmetika während des Tages im Ramadān? Wird durch diese Dinge das Fasten gebrochen oder nicht?“

Er antwortete: „Kuhl bricht nicht das Fasten von Männern oder Frauen gemäß der korrekten von zwei Gelehrtenmeinungen. Doch es ist besser, es während des Fastens in der Nacht zu benutzen.

Dasselbe gilt für Seifen, Cremes und Ähnliches, das für die Verschönerung und Pflege des Gesichts verwendet und auf die Oberfläche der Haut aufgetragen wird. Dazu gehören auch Henna, Make-up und anderes. Es ist nichts Falsches daran, es zu verwenden, wenn man fastet, doch Make-up sollte nur benutzt werden, wenn es dem Gesicht nicht schadet. Und Allāh ist die Quelle der Stärke.“

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über das Urteil für einen Fastenden befragt, der Balsam gegen trockene Lippen benutzt.

Er antwortete: „Es ist nichts Falsches daran, wenn jemand Balsam benutzt, um die Lippen oder Nase zu befeuchten, oder wenn er diese Körperteile mit Wasser benetzt oder mit einem Tuch befeuchtet oder etwas anderem. Doch es sollte vermieden werden, dass irgendetwas in die Kehle gelangt. Passiert das ohne Absicht, dann lastet keine Sünde auf der Person, wie es auch der Fall ist, wenn sie ihren Mund ausspült und etwas Wasser unabsichtlich in die Kehle gelangt. Dadurch wird das Fasten nicht ungültig.“ (Majmū` al-Fatāwa, 19/224)

Scheikh ibn Jibrīn (möge Allāh ihn bewahren) sagte in Fatāwa `Ulamā‘ Balad al-Harām (201): „Es ist in Ordnung, während des Fastens Cremes auf den Körper aufzutragen, wenn ein Bedarf daran besteht. Denn die Creme gelangt nur an die Oberfläche der Haut und nicht in den Körper. Selbst wenn sie durch die Poren aufgenommen wird, ist das Fasten dadurch nicht gebrochen.“

Und Allāh weiß es am besten.

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