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Zeugenaussage der Frau im Islam
#1
As salam alaikum,

das Thema handelt um folgende Fatwa:


Vor einigen Tagen, habe ich diesbezüglich eine Konversation geführt. In diesem Gespräch wurde mir gesagt, dass die Zeugenaussage einer Frau heute anders zu beurteilen sei, denn zu beachten sei die gesellschaftliche Stellung der Frau heute, im Vergleich zu damals.

Diese Aussage bezieht sich nicht auf die Rechte einer Frau, sondern vielmehr auf die Möglichkeiten einer verwitweten, geschiedenen, oder - what ever - Frau, welche gezwungenermaßen in jeder Hinsicht auf eigenen Beinen stehen muss. Sei es finanziell, oder... .

- Wie ist es denn jetzt eigentlich?
- Kann ich auf diese Aussage vertrauen?

Im Rechtsgutachten habe ich bezüglich der finanziellen u.a. Angelegenheiten nur folgendes gefunden:

"Der Islam hat den Frauen völlige finanzielle Freiheit gewährt, wenn es um Unabhängigkeit und das Treffen finanzieller Entscheidungen geht, und stellt sie in dieser Hinsicht dem Mann vollkommen gleich. Trotzdem ist die natürliche Rolle im Leben der Frau das Aufziehen der Kinder und die Sorge für die Familie, und dazu ist es erforderlich, dass sie längere und ausgedehnte Zeiten zu Hause verbringt."


Jazak Allah khair im Voraus.
#2
Das was Allah s.v.t. damals offenbart hat, hat Er s.v.t. bis zum Tage der Auferstehung offenbart.
Für ALLE ZEITEN und ALLE ORTE .

Die Zeugenaussage der Frau ist die selbe wie damals.
#3
Assalam alaikum,

wir hatten doch gesagt, dass die Gelehrten bezüglich der Zeit und des Ortes Änderungen um Fiqh machen dürfen und einen Spielraum haben...warum machen sie es nicht hierbei, wo es doch so angebracht ist nach dem Feminismus und der Emanzipation...
#4
Salam alaikum,

ja, da hast du aufjedenfall recht! Aber wie ist es mit dem Rechtsgutachten? Diesbezüglich wurde mir folgende Frage gestellt:

"Wieso sollte die Zeugenaussage einer Frau, welche auf eigenen Beinen steht, für sich selber sorgen muss, ihren eigenen Haushalt führt - ohne jegliche Unterstützung - nur für sich selbst verantwortlich ist, weniger wert sein, als die Zeugenaussage eines Mannes?"

Wenn deine Antwort auch diese Frage beantworten sollte, dann hat sich meine Frage inscha'Allah erledigt und ich weiss, auf was ich vertrauen kann.

Von daher - jazak Allah khair für die schnelle Antwort.
#5
Ya'qub schrieb:Assalam alaikum,

wir hatten doch gesagt, dass die Gelehrten bezüglich der Zeit und des Ortes Änderungen um Fiqh machen dürfen und einen Spielraum haben...warum machen sie es nicht hierbei, wo es doch so angebracht ist nach dem Feminismus und der Emanzipation...

Nein das hast DUUUU gesagt. Besser leeeeesen. Ich habe dir gesagt das dies der Fall ist bei MANCHEN VORSCHRIFTEN aber nicht bei FESTEN VORSCHRIFTEN, wie schon erklärt. Feminismus und Emanzipation hat nichts mit Islam zu tun und im Gegenteil es geht GEGEN dem, was Allah s.v.t. vorgeschrieben hat.

Ja sollen sich den die Gesetze Allahs nach der Lust und Laune der Leute richten oder was? Morgen ist wieder was anderes in "Mode" und da wird wieder was verändert, subhanallah?


Und wenn die Wahrheit sich nach ihren Begierden gerichtet hätte; wahrlich, die Himmel und die Erde und wer darin ist, wären in Unordnung gestürzt worden. Nein, Wir haben ihnen ihre Mahnung gebracht, doch von ihrer eigenen Mahnung kehren sie sich ab.[23:71]

Und du sollst zwischen ihnen nach dem richten, was von Allah herabgesandt wurde; und folge nicht ihren Neigungen, und sei vor ihnen auf der Hut, damit sie dich nicht bedrängen und von einem Teil dessen, was Allah zu dir herabgesandt hat, wegtreiben. Wenden sie sich jedoch (von dir) ab, so wisse, daß Allah sie für etliche ihrer Sünden zu treffen gedenkt. Wahrlich, viele der Menschen sind Frevler.[5:49]

Doch wenn sie dir nicht Folge leisten, dann wisse, daß sie nur ihren eigenen Neigungen folgen. Und wer ist irrender als der, der ohne Führung Allahs seinen eigenen Neigungen folgt? Wahrlich, Allah leitet das ungerechte Volk nicht.[28:50]



Wenn was geändert wird, dann NUR MIT DER ERLAUBNIS VON ALLAH s.v.t. Da wo ALLAH s.v.t. es offengelassen hat, je nach Situation zu ändern, da kann man das auch machen aber NICHT MIT ALLEN VORSCHRIFTEN. DAS SIND NUR MANCHE VORSCHRIFTEN.

Die Zeugenaussage der Frau ist eine feste Vorschrift.

@Husaina

Zitat:"Wieso sollte die Zeugenaussage einer Frau, welche auf eigenen Beinen steht, für sich selber sorgen muss, ihren eigenen Haushalt führt - ohne jegliche Unterstützung - nur für sich selbst verantwortlich ist, weniger wert sein, als die Zeugenaussage eines Mannes?"

Es geht hier nicht um mehr wert oder weniger wert. Das hier ist keine Wahre die man verkauft, sondern es geht um die Natur der Frau. Egal ob diese Frau auf eigenen Beinen oder auf Krücken ist oder sonst etwas sie bleibt eine FRAU. Allah s.v.t. hat nicht im Quran eine Frau erwähnt "welche auf eigenen Beinen steht, für sich selber sorgen muss, ihren eigenen Haushalt führt - ohne jegliche Unterstützung - nur für sich selbst verantwortlich ist" sondern schlicht und einfach FRAU gesagt. FRAU BLEIBT FRAU.

Allah s.v.t kennt am Besten die Natur seiner Schöpfung, da können sich die Femnistetinen und Emanzipistinen usw... sonst noch mühe geben das zu ändern.

Das es nun mal natürliche Unterschiede zwieschen dem Mann und der Frau gibt... das kann keiner leugnen, der ein bissel was im Hirn hat, außer der möchte die Leute manipulieren.

Selbst Studien ergeben und auch die Wissenschaftler, das die Psyche der Frau nunmal anders funktioniert, als die des Mannes. Da kann man nichts daran rütteln, selbst wenn die Frau " auf eigenen Beinen steht, für sich selber sorgen muss, ihren eigenen Haushalt führt - ohne jegliche Unterstützung - nur für sich selbst verantwortlich ist usw..." :-)
#6
Salam alaikum Bruder,

das Thema Emanzipation halte ich beinahe schon für lachhaft. Jedoch möchte ich hier nicht mit weiteren Ausführungen fortfahren, da ich diesbezüglich meine persönliche Meinung lieber für mich behalten möchte.

Ich habe meine Frage lediglich auf die gezwungenermaßen selbststänige Frau bezogen. Und bin auch der Meinung, dass es für jede Muslima besser wäre, einen rechtschaffenen Muslim als Ehemann an ihrer Seite zu haben.

Deine Antworten helfen mir sehr weiter Bruder. Jazak Allah khair für deine Bemühungen. Möge Allah ta'ala dich dementsprechend belohnen - Amin.
#7
Salam_wr

Ich habe folgende Frage schon einmal reingestellt, bekam aber keine Antwort.

In der Koranstelle, wo das mit der Zeugenaussage der Frau steht, geht es ja um das Ausleihen von Dingen...soviel ich weiß, bitte bessert mich aus, wenn ich was falsch geschrieben hab.

Gilt das also nur in diesem Fall, oder auch bei anderen Belangen?

Ich kann mir zB. kaum vorstellen, dass wenn zB. ein Mord/Diebstahl begangen wird und es "nur" EINE Frau gesehen hat, ihre Zeugenaussage nicht gilt??????? Soll es dann heissen, nein wir brauchen zwei Frauen, sonst können wir den Täter nicht beschuldigen?
Ein Autounfall - eine Zeugin - ungültig?????

Also, irgendwelche bestimmten Regelungen muss es da geben.

Wa_salam_wr_wb
#8
Salam alaikum Schwester,

ich habe in meinem ersten Beitrag eine Fatwa gepostet, welche inscha'Allah all deine Fragen beantworten wird.
  


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