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Unterhalt nach Trennung/Scheidung
#1
Salam allaikum, bismillah Ich habe eine Frage, bin mir aber nicht ob diese Frage bei euch schon mal Thema war.

Ist es erlaubt, nach Koran und Sunna, dass die Frau nach der Trennung/Scheidung Unterhalt beantragen kann.
Für Kinder ist ja klar.

Ich frage desshalb, weil es ja, nach islamischer Heirat diesen Vertrag gibt, der beinhaltet dass der Mann der Frau eine bestimmte Summe oder eine Bestimmte Menge Goldstücke. Da dies ja so geregelt ist, ist es dann erlaubt Unterhalt zu beantragen als Frau???

Barakatu wa fiik für eure Antworten und eure Mühen
#2
Salam Alaikum liebe Schwestter,

es gibt ein sehr schönes Buch, das alle islamischen Regelungen der Trennung beinhaltet. hab es dir mal als Datei angehäängt. :-)

Hier ist ein kleiner Auszug, was den Unterhalt der Frau betrifft:

Die Zeit nach der Scheidung gilt nach islamischem Recht als Phase der Fürsorge
und der Nächstenliebe im vollen Sinne.

Die islamischen Gelehrten erinnern in ihren Rechtswerken die Männer mit Nachdruck
daran, dass geschiedene Frauen kein Abfall der Gesellschaft, sondern nach wie vor
unsere Glaubensschwestern sind, für die wir sowieso nach dem Prinzip der
"Brüderlichkeit im Islam" sorgen sollen.

Der Qur'an (2:231) weist ausdrücklich auf eine gütige Behandlung hin. Mit Ablauf der
'Idda wird die Zahlung der aufgeschobenen Schuld aus der Morgengabe fällig.
Ferner erhält die Frau eine Abfindung, die der Qur'an (2:236) "Mut'a" nennt.

Im Falle einer Scheidung, an der die Frau keine Schuld trägt, wird der Mann
gerichtlich verpflichtet, für eine bestimmte Zeitdauer eine angemessene Unterhaltung
an die Frau zu zahlen. Während der 'Idda ist die Frau berechtigt, weiterhin in der
Wohnung zu bleiben, und der Mann kann sie nicht daraus vertreiben. Alle Kosten für
Miete, Kleidung, Schwangerschaft, Niederkunft und gegebenenfalls für eine fremde
Hilfskraft usw. gehen zu Lasten des Mannes, gleichgültig, ob die Frau Muslime ist
oder nicht, allerdings nur, wenn die Frau schuldlos geschieden ist.
Nach Ablauf der 'Idda kann die Frau in einer von ihr völlig frei getroffenen
Entscheidung einen anderen Mann heiraten, oder sich mit dem früheren Mann;
verheiraten lassen, wenn dies gesetzlich zulässig ist, ohne dass jemand,
einschließlich ihrer eigenen Familie, dagegen Einwände erheben dürfte.


Kann dir das Buch wiirklich nur empfehlen schwester, falls du es noch nicht kkennst :-)

Salam_wr_wb


Angehängte Dateien
.pdf   Die_Scheidung_nach_islamischem_Recht.pdf (Größe: 129.47 KB / Downloads: 867)
#3
Assalamu aleikum

Und da sag noch mal jemand, dass Frauen im Islam ungerecht behandelt werden.

Wa aleikum Salam
#4
Salamualaikum
subhanallah, da sieht man mal wieder wie unwissend wir sind, uns wurde immer gesagt, bei einer Scheidung schickt man die Frau zurück zu Ihren Eltern. Sie hat kein Recht auf Unterhalt oder sondersgleichen.
Aber was wäre wenn die Frau sich scheiden lassen will, aber im Grunde trägt sie keine Schuld, z.B. wenn der Ehemann sie schlägt, oder unislamisches verhalten an den Tag legt?
In diesem Fall würde sie sich scheidenl lassen aber gilt sie dann als unschuldig und hat diese Rechte auch?
vielleicht steht das auch alles im Buch und ich muss es nur lesen.
barakallahufeekum
wslm wr wb
  


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