Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
thema geburtstag feiern
#1
As salamu aleykum liebe Geschwister

Es geht um folgendes: meine beste Freundin ist zusammen mit mir vor sechs Monaten zum Islam konvertiert. Sie ist verheiratet mit einem geborenen moslem der aber auch erst nach der hochzeit wirklich angefangen hat zu praktizieren. Sie ist jetzt schwanger und es kommen jetzt manchmal zwischen ihnen Diskussionen bezüglich der Erziehung auf.
Das Thema momentan ist das feiern des Geburtstages. Meine Freundin hat sich diesbezüglich informiert und weiss das es für uns nur zwei feste zum feiern gibt und will somit auch das Kind ganz ohne Geburtstag aufziehen. Ihr Mann allerdings wurde so aufgezogen das er zwar keine mega Feier bekommen hat aber das er ein Kuchen und ein kleines Geschenk bekommen hat. Seiner Meinung nach ist das so auch nicht haram und er will es auch so bei dem Kind weiterführen.

Er möchte wissen ob es erlaubt oder haram ist und welche beweise es dafür exakt gibt. Habt ihr ein Tipp für meine Freundin wie sie ihn überzeugen kann mit Argumenten und beweisen? Gibt es vielleicht auch hierzu Gelehrtenmeinungen?
#2
Salamaleykum liebe schwester.

Hier habe ich einige antworten für dich gefunden.
In sha Allah hilft es weiter.


Al-Fakahānī, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Ich kenne für diesen Geburtstag keinen Ursprung, weder im Qur`ān, noch in der Şunnah. Auch hat diese Tat kein einziger Gelehrter dieser islamischen Gemeinschaft verrichtet, die ja bekanntlich die Vorbilder in dieser Religion sind und an den Weg der Şalaf festhalten. Dieser Geburtstag ist eine Neuerung in der Religion und eine Begierde des eigenen Egos.“[2]Der erhabene Allah hat gesagt: "Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch."[3]Scheich ’Abdul-’Azīz Ben Bāz hat gesagt: „Wäre das Feiern des Geburtstages des Propheten aus der Sicht der islamischen Rechtslehre legitim gewesen, dann hätte dies der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seiner Nation auch gezeigt, da er derjenige unter den Menschen war, der sie am meisten belehrt hat. Nach ihm wird kein Prophet mehr kommen, der das zeigen wird, was der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bezüglich seiner Person nicht gesagt hat, da er der Siegel der Propheten ist. Er hat den Menschen bereits gezeigt, was bezüglich seines Rechts erforderlich ist, wie zum Beispiel die Liebe zu ihm, das Befolgen seiner Lehre, das Aussprechen der Segenswünsche auf ihn und noch einige andere Dinge, die im Qur`ān und in der Şunnah deutlich gemacht wurden. Er hat seiner Gemeinschaft nie erwähnt, dass das Feiern seines Geburtstages eine Tat ist, die aus der Sicht der islamischen Rechtslehre legitime sei, sodass man damit arbeiten kann. Auch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, selbst hat zu seinen Lebzeiten nie ein Geburtstag gefeiert. Seine Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf sie alle, die er ja von allen Menschen am meisten geliebt hat und die seine Rechte am meisten gekannt haben, haben diesen Geburtstag nie gefeiert! Auch die rechtschaffenen Kalifen und die drei gelobten Generationen nach ihnen haben diesen Geburtstag nie gefeiert.
#3
Salamualeykum liebe Schwester

Barak allahu fiki vielen dank für die Antwort, diese bestärkt meine Freundin sehr. Das Problem wird nur dasselbe bleiben...er weiss zwar mehr oder weniger wahrscheinlich das es nicht gefeiert wird und in der Art hat sie auch schon öfters probiert mit ihm zu reden aber trotzdem ist er der Meinung das es nicht haram ist. Wie ist das für meine Freundin in der Ehe wenn sie eigentlich damit recht hat aber ihr Mann es trotzdem nach seinem Kopf machen will? Muss sie es akzeptieren oder kann sie weiter versuchen darüber zu reden? Immerhin geht es ja um die Kindererziehung.
#4
Das ist eine sehr gute Frage schwester.
Ich kenn zwar eine antwort, hab aber keine beweise.(in diesem forum darf man nicht ohne beweise schreiben, was ich auch gut finde :) )
In sha Allah kann dir jemand anderes hierbei weiterhelfen.

Salamaleykum
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste