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wer nimmt sich das Recht worauf kein anrecht besteht?
#1
Assalamu alaikum,

Ist das wahr, dass wenn man die Staatsbürgerschaft eines nicht - muslimischen Landes besitz, gesetzlich nicht mehr das Recht hat in seinem Heimatland "muslimisches Land" beerdigt zu werden? Ich habe dies schon oft gehört. Doch gibt es dazu einen grundlegenden Beweis aus Quran und/ oder Sunnah?? Hat diese Land das Recht dem jenigen den Verbot zu erteilen dort nicht mehr beerdigt zu werden??

Ich bezweifl ehrlich gesagt sehr stark, dass dies den Normen des Islams entsprechen soll. Das kann doch nicht sein oder?

Danke
Salam alaikum
#2
Salam_wr

Das mit der Beerdigung ist noch das kleinste Problem. Gefährlich wird es erst dann, wenn man eine Staatsbürgerschaft von einem Nicht-Muslimischen Staat annimmt und danach noch den Kufr-Eid ableisten muss. Hierzu gibt es von Ibni-i-Baaz 3alaihi rahmatullaah eine Fatwa
#3
Kannst du es in shaa Allah wenn es richtig ist Posten?
#4
(19-04-2013, 01:41 PM)AshShuara schrieb: Assalamu alaikum,

Ist das wahr, dass wenn man die Staatsbürgerschaft eines nicht - muslimischen Landes besitz, gesetzlich nicht mehr das Recht hat in seinem Heimatland "muslimisches Land" beerdigt zu werden? Ich habe dies schon oft gehört. Doch gibt es dazu einen grundlegenden Beweis aus Quran und/ oder Sunnah?? Hat diese Land das Recht dem jenigen den Verbot zu erteilen dort nicht mehr beerdigt zu werden??

Ich bezweifl ehrlich gesagt sehr stark, dass dies den Normen des Islams entsprechen soll. Das kann doch nicht sein oder?

Danke
Salam alaikum
Salam_wr_wb
Aus islamischer Sicht ist das wohl Quatsch.
Die Türkei z.B. ist extrem sekularistisch und wird dennoch unter dem Begriff "muslimisch" genannt. Was ich persönlich denke ist was anderes.
Wenn vor allem ältere Türken in Deutschland sterben, werden sie trotzdem in der Türkei beerdigt. Aus islamischer Sicht wird jeder isl. beerdigt, von dem kein Beweis des Kufr existiert. Was du meinst, ist wohl, wenn man freiwillig seine Staatsangehörigkeit wechselt. Doch dann ist es ein politisch Problem, zumal es in manchen Ländern auch eine Doppelstaatsangehörigkeit gibt.
Allah gehört die Erde! Wieviele Shuhada gab es, die im Land des Kufr Shahid wurden und ihnen deswegen das Paradies zuteil wurde.
#5
Assalamu alaikum,

Würde mich auch interessieren Bruder Salafi, wenn du magst.

@ Bruder Abdullah, weisst du auch vielleicht welchen politischen Hintergrund dieses System verbirgt??

Doch soweit ich weiss darf man doch nicht überall in einem nicht-muslimischen land begraben werden oder? Ich bin nicht genau informiert, daher frage ich.

Salam alaikum
#6
(19-04-2013, 08:03 PM)AshShuara schrieb: Assalamu alaikum,

Würde mich auch interessieren Bruder Salafi, wenn du magst.

@ Bruder Abdullah, weisst du auch vielleicht welchen politischen Hintergrund dieses System verbirgt??

Doch soweit ich weiss darf man doch nicht überall in einem nicht-muslimischen land begraben werden oder? Ich bin nicht genau informiert, daher frage ich.

Salam alaikum
Salam_wr_wb
Du stellst eine gute Frage. Manche Menschen haben aber keine Möglichkeit vor ihrem Tod festzulegen wo sie begraben werden sollen. Ich wohne auf dem Land und trotzdem gibt es hier Gräber von Muslimen.
Allah ta 'ala sagt:
"....Und niemand weiss, was er sich morgen zufügen wird, und niemand weiss, in welchem Lande er sterben wird. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig." (31:34)
Meine Sorge ist nur, mit La ilaha ilAllah zu sterben.!
#7
Assalamu alaikum,

Nein natürlich kann man sich das nicht aussuchen. Es ist auch halmdulillah gut nicht zu wissen wann wie und wo man sterben wird.
Der Mensch könnte dem nicht standhalten..

Ich weiss nicht wie es andere empfinden aber irgendwann ruft die Heimat und man möchte vielleicht seine letzte Ruhe wenigstens dort finden. Egal wo man auf der Welt ist und egal wie glücklich man vielleicht derweil ist, dennoch wird einem fast jeden Auswanderer die Sehnsucht irgendwann packen.

Auch gebe ich dir recht, denn der letzte Atemzug sollte ALLAHS Einzigkeit als Schöpfer bezeugen.
Barakallahu feekh
#8
Hat jemand die Fatwa wegen Staatsangehörigkeit
  


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