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0003. Frage: Fatwa über denjenigen, der Allahs Gesetzen widerspricht - Druckversion

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0003. Frage: Fatwa über denjenigen, der Allahs Gesetzen widerspricht - DawaAhluSunnah - 04-06-2008

Fatwa über denjenigen, der Allahs Gesetzen widerspricht


3. Frage: Wie lautet die Fatwa über jemanden, der sagt, manche der Gesetze der Schari’ah müssten erneuert werden, sie müssten angepasst werden, denn sie seien mit den Entwicklungen unserer Tage und Zeiten nicht vereinbar. Beispielsweise was das Erbe angeht, das Gesetz, das besagt, dass ein Mann den doppelten Anteil bekommt, müsse überdacht werden. Wie ist das Islamische Rechtsurteil über denjenigen, der etwas in dieser Richtung sagt?

Antwort: Die Gesetze, die Allah subhanahu wa ta3ala für Seine Diener festgelegt und in Seinem Edlen Buch oder durch die Zunge Seines Gesandten Sas deutlich gemacht hat- wie die Gesetze über die Erbschaft, die fünf täglichen Gebete, Zakat, Fasten und so weiter, das hat Allah subhanahu wa ta3al für Seine Diener deutlich gemacht und darüber ist sich die Muslimische Gemeinschaft (Ummah) einig- ihnen darf nicht widersprochen werden, sie dürfen von niemanden verändert werden, denn sie wurden für diese Gemeinschaft eingesetzt, um von der Zeit des Propheten Sas und nach ihm bis zu Stunde [des Gerichts] angewendet zu werden. Zu diesen Gesetzen gehört der Vorzug der männlichen Kinder über die weiblichen Kinder und Großkinder und Brüder und Halbbrüder des Vaters [bei der Erbschaft]. Allah subhanahu wa ta3ala sagt dies klar in Seinem Edlen Buch und die Gelehrten sind sich darin einig. Aus diesem Grund ist es unsere Pflicht, mit Glauben und Überzeugung gemgemäß zu handeln. Wenn jemand behauptet, dass etwas, das sich von der Schari’ah unterscheidet, passender ist, dann ist er ein Ungläubiger / Kafir. Ähnlich wie wenn irgendeiner sagt, es sei erlaubt, gegen die Schari’ah zu verstoßen, der ist auch ein Ungläubiger. Und zwar weil er sowohl Allah subhanahu wa ta3ala und Seinem Gesandten Sas, wie auch der übereinstimmenden Ansicht der Ummah widerspricht. Es ist die Aufgabe des Qadi (Sachverständigen),ihn zur Reue aufzurufen, wenn er ein Muslim ist. Wenn er bereut [wird es von ihm angenommen]; wenn er nicht bereut, muss er als Ungläubiger, als Abtrünniger vom Islam getötet werden.(**)
Denn der Prophet Sas sagte:

„ Wer seine Religion eintauscht, soll getötet werden.“*


Wir bitten Allah subhanahu wa ta3ala um Sicherheit und um Sicherheit für alle Muslime vor der Irreführung durch Versuchungen und vor dem Abweichen von der reinen Schari’ah.

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* Überliefert bei Bukhary,Ahmad,Abu-Dawud, An-Nasa’i, At-Tirmidhi und Ibn Majah.

** Dies gilt nur in islamischen Länder, indem man einen Islamischen Gerichtshof zu rate zieht. Das heißt es muss einen Qadi (Sachverständigen) Richter geben, denn selbst darf man dies nicht tun.