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schwiegersohn...mahram!?! - kazeem - 29-07-2008 im unterforum "fatwa" sind keine posts zu den fatwas zulässig, deshalb poste ich inscha allah für dich deine frage hier... el_Mudjahida schrieb... Zitat:Bissmillah RE: schwiegersohn...mahram!?! - Abir As-Sabil - 29-07-2008 As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh Schau mal hier, ukhti: http://www.islam-qa.com/en/ref/5538 Im letzten Teil der Fatwa steht, dass die Mahrams durch Heirat für immer verboten sind, zu heiraten, selbst nach dem Tod oder der Scheidung des Ehepartners. Dazu gehört auch der Schwiegersohn. Wa Allahu a'lam. Wassalaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh RE: schwiegersohn...mahram!?! - el_Mudjahida - 29-07-2008 Bruder. BarakAllahu fiek. Ich war mir nicht sicher,deshalb habe ich das selbe 2 mal gepostet (steht ja da). Und auch an die sis: BaraakAllahu fieki. RE: schwiegersohn...mahram!?! - Sirat al-Mustaqim - 29-07-2008 Assalamu Alaikum, zur Veranschaulichung: Mahram der (Ehe-)Frau Mahram des (Ehe-)Mannes RE: schwiegersohn...mahram!?! - el_Mudjahida - 01-08-2008 Oh die Abbildungen hab ich gar nicht gesehen. Ist ja toll. BarakAllahu fiek. RE: schwiegersohn...mahram!?! - Reisender - 01-08-2008 das ist echt gut woher hast du die nur wieder her RE: schwiegersohn...mahram!?! - Ghuraba - 01-08-2008 Salamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu lieber Geschwiester! Ich hab da mal ne fragen und inshallah könnt ihr mir die beantworten. Da es ja hier in dem thread um Mahram geht wollt ich fragen welche Bedingungen ein Vater, Bruder Onkel haben muss um überhaupt Mahram zu sein! Wenn möglich bitte mit Quelle antworten. :jazak: im voraus wa Salam RE: schwiegersohn...mahram!?! - kazeem - 02-08-2008 The ulamaa’ have listed five conditions for a person to be considered a mahram. He should be male, Muslim, adult, and of sound mind, and he should be a relative to whom marriage is permanently forbidden, such as a father, brother, paternal uncle, maternal uncle, father in law, mother’s husband or brother through radaa’ah (breastfeeding), etc. die gelehrten haben fünf bedingungen bestimmt die eine person zu einem mahram machen. er sollte männlich sein, muslim, erwachsen, und bei klarem verstand und er sollte jemand sein dem die ehe mit einem dauerhaft verboten ist, wie im falle eines vater, bruder, onkel (väterlicherseits und mütterlicherseits), schwieger-vater, der vater der mutter oder ein bruder durch stillen, etc... http://www.islam-qa.com/en/ref/316/mahram RE: schwiegersohn...mahram!?! - Abir As-Sabil - 20-08-2008 Gibt es eigentlich einen Ikhtilaf unter den Gelehrten, was die Bedingungen für das Mahram-Sein betrifft? Würde es bedeuten, dass man vor dem eigenen Vater oder dem eigenen Bruder Hijab tragen muss und nicht mit ihnen als mahram auf Reise gehen kann, wenn sie keine Muslime sind? Irgendwie bin ich jetzt ein wenig verwirrt, da ich die Bedingungen ohne das Muslim-Sein kannte, Allahu a'lam. Zumindest wurde mir das so beigebracht und das nicht von irgendjemandem... |